Newsletter-Ausgabe #349: Februar 2007

Themen: .com/.net – VeriSign will Preise erhöhen | Statistik – gelungener Auftakt für .de | Treuhand-Domains – Spannung vor BGH-Urteil | EHUG – die erste Abmahnwelle rollt | bloggen.de – .de mit EUR 14.000,- hoch im Kurs | wiki.com – Domain-Handel zeigt sich tükisch | Zürich – letzter Aufruf zum Domainpulse 2007

.com/.net – VeriSign will Preise erhöhen

Die Preise für Domain-Namen unterhalb der beiden Top Level Domains .com und .net könnten schon bald steigen: wie Stratton Sclavos, CEO von VeriSign Inc., vergangene Woche auf eine Analystenanfrage hin mitteilte, zieht man eine Erhöhung noch für die erste Jahreshälfte 2007 in Betracht.

Was Kritiker anlässlich der Vertragsverlängerung mit der Internetverwaltung ICANN im vergangenen Jahr bereits befürchteten, scheint sich nun zu bewahrheiten. Neben einer Reihe von anderen Änderungen sieht der Registry-Vertrag das Recht vor, dass VeriSign die Domain-Preise innerhalb eines festgelegten Rahmens erhöhen kann. „Was .com betrifft, denke ich, dass sich in der ersten Jahreshälfte etwas tun wird. Seit 1. Januar 2007 dürfen wir die Preise erhöhen, die Uhr tickt also.“, äusserte sich Sclavos am vergangenen Mittwoch. „Wir legen gerade die Strategie fest“. Mindestens sechs Monate vor ihrem Inkrafttreten muss VeriSign die Erhöhung jedoch gegenüber ICANN ankündigen, was bisher nicht erfolgt ist.

Im Gespräch ist dabei, die Einkaufspreise um sieben Prozent zu erhöhen. Damit verteuern sich .com-Domains von bisher US$ 6,- auf dann US$ 6,42. Da Domains jedoch in der Regel über mehrere Zwischenhändler an die Endkunden verkauft werden, müssen sich nicht notwendig auch dort die Preise erhöhen, zumal Kombi-Pakete mit Webspace oder anderen Dienstleistungen die Preise oft intransparent machen. In erster Linie dürften die Inhaber grosser Portfolios mit mehreren tausend Domains von einer Preiserhöhung betroffen sein. Bei VeriSign spült die Erhöhung zusätzliche Millionen an US-Dollar in die Kassen, zumal die Preise auch bei der Endung .net erhöht werden sollen. Dort ist sogar eine Erhöhung um zehn Prozent im Gespräch.

Da Domain-Preise allein nicht entscheidend sind, sondern auch Faktoren wie eine zuverlässige Erreichbarkeit und die Kundenbetreuung eine Rolle spielen, besteht zur Panik kein Anlass. Möglicherweise werden sogar durch Ausdünnung grosser Portfolios zahlreiche attraktive Domains wieder frei. Und auch wenn der Aufschrei unter den US-Registraren gross sein sollte; die Preisabsenkungen bei .net vor wenigen Jahren haben die wenigsten an ihre Kunden weitergegeben.

> http://www.verisign.com

Quelle: cbronline.com, domainnamewire.com

Statistik – gelungener Auftakt für .de

So könnte es den Rest das Jahres weitergehen – diesen Gedanken dürften sich zahlreiche Domain-Verwaltungsstellen zum Jahresauftakt 2007 gemacht haben: die weltweit wichtigsten Top Level-Domains konnten im Januar 2007 sämtlich die Registrierungszahlen steigern.

Einen exzellenten Start ins neue Jahr erwischt die deutsche Domain-Endung .de. Mit einem Zugewinn von knapp 200.000 Domains netto im Januar legt die erfolgreichste Länderendung der Welt die Messlatte für die kommenden zwölf Monate sehr hoch. Die vergleichsweise schwachen Vormonate mit teilweise nur einigen wenigen tausend neuen .de-Domains gehören jedenfalls vorerst der Vergangenheit an. Dass auf einen steilen Anstieg manchmal auch der tiefe Fall folgen kann, erlebt dagegen derzeit die österreichische Endung .at. Nachdem die Einführung von Zahlen-Domains die Registrierungszahl nach oben schießen liess, sind es diesmal weniger als 2.000 neue .at-Domains.

Bei den generischen Domains zieht .com mit netto 2,25 Millionen neuen Adressen einsam seine Kreise, und nähert sich ganz allmählich der Grenze von 70 Millionen. Die Grenze von 10 Millionen Domains fest im Visier hat .net, das auf aktuell knapp 9 Millionen kommt. Bei den neu eingeführten Endungen erobert .info diesmal den Spitzenplatz, noch vor der europäischen Endung .eu (dotEU). Mangels offiziell bestätigter Zahlen findet sich die Mobil-Domain .mobi (noch) nicht in unserer Statistik. Nach letzten Meldungen liegen dort die Registrierungszahlen aber bei über 370.000.

Frohe Kunde schließlich auch aus der Schweiz: der Quartalsbericht der eidgenössischen Vergabestelle SWITCH weist per 31. Dezember 2006 insgesamt 903.669 .ch-Domains aus. Damit hat .ch im Jahr 2006 um 144.486 Domains oder etwa 19 Prozent zulegen können. Die ebenfalls von SWITCH verwaltete Top Level Domain .li (für Liechtenstein) konnte im vergangenen Jahr um 22.408 auf nunmehr 47.333 Domains zulegen, was fast einer Verdoppelung entspricht.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 10.619.771 – (Vergleich zum Vorjahr: + 197.069)
.at – 710.673 – (Vergleich zum Vorjahr: + 1.777)
.com – 62.875.678 – (Vergleich zum Vorjahr: + 2.251.947)
.net – 8.965.490 – (Vergleich zum Vorjahr: + 263.972)
.org – 5.643.333 – (Vergleich zum Vorjahr: + 155.215)
.info – 3.972.893 – (Vergleich zum Vorjahr: + 83.870)
.eu – 2.493.817 – (Vergleich zum Vorjahr: + 67.106)
.biz – 1.596.579 – (Vergleich zum Vorjahr: + 27.632)
.us – 1.186.572 – (Vergleich zum Vorjahr: + 9.301)

insgesamt: 98.064.806 (Stand 1. Februar 2007)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

Treuhand-Domains – Spannung vor BGH-Urteil

In diesen Minuten am 08.02.2007 verhandelt der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 59/04) den Streit um die Domain grundke.de und die Frage, ob Dritte treuhänderisch für Namensträger dem Namen entsprechende Domains registrieren dürfen. Noch kurz vor der Entscheidung in Karlsruhe meldet sich das Landgericht Hamburg (Urteil vom 23.06.2006, Az.: 324 O 601/05) erneut zu dem Thema.

Der Kläger, tätig als Rechtsanwalt, verlangte die Löschung der im Streit befangenen Domain und die Kosten der Abmahnung von der Beklagten. Die Beklagte hat für ihren Vater, der den gleichen Namen wie der Kläger trägt, die Domain registriert. Während der Kläger darauf verwies, er sei bekannter und die Beklagte könne sich ihm gegenüber nicht auf das Namensrecht ihres Vaters berufen, hielt die Beklagte entgegen, sie habe die Domain mit dem ausdrücklichen Einverständnis ihres Vaters registriert, um für diesen einen Internetauftritt zu gestalten.

Das LG Hamburg gab dem Anspruch auf Löschung der Domain statt. Der Kläger habe einen Beseitigungsanspruch nach § 12 Satz 2 BGB (Namensrecht). Es liege ein Fall der Namensanmaßung vor. Die Beklagte nutze unbefugt den gleichen Namen wie der Kläger, wodurch eine Zuordnungsverwirrung entstehe und sie schutzwürdige Interessen des Klägers verletze. Die rechtswidrige Nutzung der Domain entstehe bereits mit deren Registrierung. Schon mit Anmeldung der Domain werde mitgeteilt, dass deren Inhaber den im Namen der Domain enthaltenen Personennamen trage und deshalb möglicherweise der Kläger sei. Dass die Beklagte die Domain für ihren Vater registrierte, sei insoweit nicht beachtlich, weil diese Vereinbarung nur zwischen diesen beide gelte. Gegenüber dem Kläger gelte die Namensführungsbefugnis nicht.

Das Gericht stellt sich auch der Frage, ob man vorliegend einen Vergleich zum Besitz für den Eigentümer (§§ 985, 986 BGB) ziehen kann, da es sich beim Namen und beim Eigentum um so genannte absolute Rechte handelt. Doch weist das Gericht diesen Vergleich zurück, da der Fall gerade nicht mit dem der Namensgleichheit vergleichbar ist. Während beim Eigentum immer nur einer Volleigentümer sein könne, kann es eine Vielzahl von Menschen geben, die den gleichen Namen tragen. Auch die Parallele zum Lizenzrecht liege nahe, doch auch hier ergibt sich eine wirksame Beziehung nur zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer. Ansprüche im Verhältnis zu Dritten ergäben sich freilich nicht (§ 31 Abs. 2 UrhG). Ähnlich gelagerte Fälle des Markenrechts gibt es in der Form der ausschließlichen Einräumung einer Lizenz. Da aber der Lizenznehmer Ansprüche gegen Dritte dann immer nur mit Erlaubnis des Lizenzgebers gelten machen dürfe, begrenze das diese Rechte, weshalb sie nicht mit der Übertragung der absoluten Inhaberschaft, wie sie sich aus dem Namensrecht ergibt, vergleichbar ist.

Den Schadensersatzantrag des Klägers wies das LG Hamburg konsequent zurück, da man beim Streit um Namensrecht über ein höchstpersönliches Recht streitet. Bei einer Abmahnung leitet sich üblicherweise ein Zahlungsanspruch aus der Geschäftsbesorgung ohne Auftrag (GoA, §§ 677, 683 Satz 1, 670 BGB) her, da es im Interesse des Abgemahnten ist, durch die Abmahnung vor weitergehenden Ansprüchen Dritter geschützt zu werden. Das LG Hamburg meint nun, der Inhaber eines höchstpersönlichen Rechtes rügt in einer namensrechtlichen Auseinandersetzung ausschließlich die ihn betreffende Rechtsverletzung, und schützt den Abgemahnten nicht auch vor möglichen Ansprüchen Dritter. Aus diesem Grunde ergäbe sich kein Schadensersatzanspruch hinsichtlich der Kosten der Abmahnung aus der Geschäftsführung ohne Auftrag. Ein deliktischer Anspruch aus § 823 BGB bestand nach Ansicht des LG Hamburg ebenfalls nicht, mangels Verschuldens der Beklagten.

Mit dieser ausführlichen Auseinandersetzung zu dem Thema Treuhanddomain scheint man vom Bundesgerichtshof nicht viel anderes erwarten zu können. Doch zeigte sich oft genug in domain-rechtlichen Entscheidungen des obersten Zivilgerichtes, dass man eine pragmatische Herangehensweise pflegt und so erstaunlich internetnahe Urteile geschaffen hat.

Wir bleiben gespannt, zu welchem Ergebnis der Bundesgerichtshof heute kommt.

Die Entscheidung des LG Hamburg findet man unter:
> http://snipurl.com/19hkv

Die grundke.de-Entscheidung der Vorinstanz (OLG Celle) findet man
unter:
> http://snipurl.com/s2jc

Informationen zur grundke.de-Entscheidung findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=304
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=278

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: rechtsanwaltmoebius.de, bundesgerichtshof.de, eigene Recherche

EHUG – die erste Abmahnwelle rollt

Letzte Woche hatten wir an dieser Stelle noch gewarnt, schon kurze Zeit später kam die Abmahnwelle ins Rollen: die in Gießen ansässige IgluSoft Medien GmbH hat mehrere deutsche Webhoster wegen fehlender Pflichtangaben nach dem EHUG in eMails abgemahnt.

Seit dem 1. Januar 2007 gilt in Deutschland das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG), das diverse EU-Richtlinien und Verordnungen umsetzt. In diesem Rahmen wurden auch die Vorgaben für Geschäftsbriefe geändert. So enthalten die §§ 37a HGB, 35a GmbHG und 80 AktG Regelungen darüber, welche Inhalte Geschäftsbriefe aufweisen müssen. Neben der Firma und dem zuständigen Registergericht müssen beispielsweise GmbHs mit Aufsichtsrat über dessen Vorsitzenden namentlich informieren, ebenso AGs über alle Vorstandsmitglieder und den Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen. Dies gilt für Geschäftsbriefe „gleich welcher Form“. Damit wird klargestellt, dass auch eMails diese Angaben zum Unternehmen, wie sie auf papierner Geschäftspost üblich ist, enthalten sollen. Wer also zum Beispiel mit seinen Kunden per eMail korrespondiert, und sei es nur über Kontaktformulare im Internet, der muss in seinen Mails den gesetzlichen Vorgaben folgen.

Die Gießener IgluSoft Medien GmbH hat die Gesetzesänderung offenkundig zum Anlass genommen, Webhoster, die in ihren Geschäftsbriefen den gesetzlichen Anforderungen nicht nachkommen, wegen Verstosses gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abzumahnen. In den von einem „Rechtsassessor“ unterschriebenen und per Fax versandten Schreiben fordert IgluSoft zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine „pauschale Aufwandsentschädigung“ von EUR 137,- zuzüglich Mehrwertsteuer; als Betreiber des Angebots starnames.de – dort kann man Domains ab EUR 3,52 zuzüglich einer einmaligen Setup-Gebühr von EUR 379,95 registrieren – sei man Mitbewerber und so abmahnberechtigt.

Ob ein Verstoß gegen die genannten Vorschriften jedoch zur Abmahnung berechtigt, ist – noch zur alten Rechtslage – unter Juristen jedoch umstritten. Prof. Dr. Ulrich Noack von der juristischen Fakultät der Uni Düsseldorf weist darauf hin, dass der Verstoß gegen die Vorschrift alleine nicht genügt, um eine Abmahnung zu begründen. Denn eine Abmahnung setzt nach § 3 UWG voraus, dass die Handlung „den Wettbewerb zum Nachteil der … Marktteilnehmer nicht nur unerheblich“ beeinträchtigt.“ Da es sich bei den geänderten Vorschriften lediglich um reine Ordnungsvorschriften handelt, kommt eine Abmahnung regelmäßig nicht in Betracht. Darüber hinaus dürfte bei Abmahnwellen noch die Regelung des § 8 Abs. 4 UWG zu bedenken sein. Eine Ahndung durch das Registergericht bleibt aber möglich.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte seine Korrespondenz den geänderten Regelungen anpassen. Die Abmahnungen von Iglu-Soft dürften darüber hinaus Anlass geben, die Sache gerichtlich zu klären; in mindestens einem Fall hat ein Registrar bereits eine Gegenabmahnung ausgesprochen.

Die Seite von Prof. Dr. Ulrich Noack finden Sie unter:
> http://short4u.de/45c63bc90569a

Die gesetzlichen Regelungen finden Sie im Wortlaut unter:
> http://bundesrecht.juris.de/hgb/__37a.html
> http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/__35a.html
> http://bundesrecht.juris.de/aktg/__80.html

Quelle: heise.de, jura.uni-duesseldorf.de, eigene Recherche

bloggen.de – .de mit EUR 14.000,- hoch im Kurs

Nicht, dass etwa eine .de-Domain die teuerste in der vergangenen Handelswoche war, das war zum Mehr-als-Gebrauchtwagenpreis von US$ 40.001,- (ca. EUR 30.855,-) die Domain usauto.com. Doch ist der Kauf von bloggen.de für stolze EUR 14.000,- ein Zeichen dafür, dass auch bei der deutschen Domain-Endung immer wieder etwas geht.

Neben bloggen.de für EUR 14.000,- zeigte sich mit deinedomain.de für EUR 980,- allerdings nur ein bedeutsamer Kauf. Mehr nennenswertes aus deutschen Landen gab es nicht. Dafür war .co.uk wieder präsent mit der diesmal zweitteuersten ccTLD: bei contractor.co.uk einigte man sich auf GBP 5.000,- (ca. EUR 7.590,-), ann.co.uk war für US$ 2.300,- (ca. EUR 1.775,-) zu haben und faringdon.co.uk zu GBP 1.000,- (ca. EUR 1.520,-). Hingegen zeigte sich die europäische Endung .eu wieder einmal in besserer und, nunja, spielerischer Form:

numerica.eu – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.315,-)
casinodirectory.eu – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.580,-)
ccv.eu – EUR 1.500,-
salzkammergut.eu – EUR 1.000,-
gamecards.eu – US$ 1.200,- (ca. EUR 925,-)
lks.eu – EUR 850,-
usareisen.eu – EUR 775,-

Auch brachten sich verschiedenste exotische Endungen ins Spiel, die zum Teil beachtliche Preise erzielten, angefangen bei der Hongkong-Domain online-ca/si
o.hk für US$ 9.000,- (ca. EUR 6.940,-) über die mexikanische occmundial.com.mx zu EUR 6.227,- und dem österreichischen fest.at für EUR 2.990,- bis hin zu Domains wie

tattoos.fr – EUR 2.000,-
interwetten.pl – EUR 1.100,-
666.cc – EUR 900,-
xmas.in – EUR 775,-
prm.us – US$ 1.000,- (ca. EUR 770,-)

Die neueren generischen Domain-Endungen enttäuschten: es waren keine .mobi-, .info- oder .biz-Deals zu verzeichnen. Hingegen zeigte wieder einmal .org, was knappe Drei-Zeichen-Domains leisten können: tva.org brachte US$ 10.099,- (ca. EUR 7.790,-). Auch die nachfolgenden Domains zu je US$ 3.500,- (ca. EUR 2.700,-), he/althfood.org und bjm.org, waren unter .org zu finden. Danach wechselten sich .net und .org ab:

electronicpayments.net – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.535,-)
maids.org – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.505,-)
fast-porn.net – US$ 2.870,- (ca. EUR 2.215,-)
citrus.org – US$ 2.617,- (ca. EUR 2.020,-)
covers.net – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.005,-)
expireddomains.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.930,-)
storagecontainers.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.545,-)
perla.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.545,-)
newway.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.545,-)
imds.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.545,-)

Schließlich die Top Top Level Domain .com, die im ganzen vier Domains für über EUR 20.000,- aufzuweisen wusste: neben der usauto.com für US$ 40.001,- (ca. EUR 30.855,-) reihten sich enterprisemobile.com für US$ 34.000,- (ca. EUR 26.225,-), remit.com für US$ 31.000,- (ca. EUR 23.910,-) und virtuallondon .com für US$ 30.000,- (ca. EUR 23.140,-) ein. Was danach kam, war ebenfalls nicht zu verachten:

sfera.com – US$ 22.472,- (ca. EUR 17.335,-)
emm.com – US$ 17.743,- (ca. EUR 13.685,-)
saddam.com – US$ 16.551,- (ca. EUR 12.765,-)
privacycontrols.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.570,-)
businesshotel.com – US$ 14.250,- (ca. EUR 10.990,-)
wasteindustries.com – US$ 13.800,- (ca. EUR 10.645,-)
zong.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.030,-)
andiamo.com – US$ 10.751,- (ca. EUR 8.290,-)
gaucho.com – US$ 10.750,- (ca. EUR 8.290,-)
gofreelance.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.715,-)
financeIt.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.715,-)
shopalltell.com – US$ 9.800,- (ca. EUR 7.560,-)
kristina.com – US$ 9.400,- (ca. EUR 7.250,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

wiki.com – Domain-Handel zeigt sich tükisch

Ein guter Domain-Name reicht für einen guten Domain-Deal nicht immer aus. Auch Beharrlichkeit ist nicht der Schlüssel zum Erfolg. Das musste nun auch der Unternehmer John Gott erfahren, der vergangenen August eine Option auf die Domain wiki.com abgegeben hatte, um sie später gegebenenfalls für US$ 2,8 Mio. zu kaufen.

John Gott, der mit der Domain adware.com, darüber vertriebener Antispyware und – wie es auf idahobusinessiq.com heisst – viel Beharrungsvermögen zu Geld gekommen war, wollte die prägnante Domain wiki.com von ihrem Inhaber binnen eines halben Jahres, solange stand die Option, kaufen. Der stolze Kaufpreis von US$ 2,8 Mio. hätte zu einem der Handvoll Superdeals in der Domain-Handelsbranche geführt. Das Geschäft, in das das Wiki-Software entwickelnde Unternehmen Mindtouch eingestiegen war, platzte jedoch aus noch nicht ganz erfindlichen Gründen. Gegenüber dem Online-Magazin heise.de erklärt Ken Liu, CEO von Mindtouch, man wisse lediglich, dass John Gott das Geschäft aufgegeben habe. Fehlte es ihm doch an Beharrungsvermögen?

Im August 2006 startete das wiki.com-Projekt. John Gott zahlte monatlich US$ 10.000,- an den Inhaber von wiki.com. Innerhalb der sechsmonatigen Optionsphase sollte wohl geprüft werden, ob die Zukunftsaussichten Erfolg versprechend sind. Die Anzahl registrierter kostenloser Wikis unter der Domain stieg zunächst sprunghaft an. Doch wird vermutet, dass sich das Modell letztlich nicht rechnet und man keinen Gewinn erwirtschaften kann.

Die Domain wiki.com ist mittlerweile nicht mehr erreichbar. Die aktiven Wikis hat Mindtouch auf die Domain wik.is migriert. So zerschellt ein Domain-Deal der Superlative an der Realität: Der Preis eines Domain-Namen wird sich zuletzt an den aus ihm erzielbaren Revenuen messen müssen. Der Name allein, sei er noch so kurz und prägnant, macht den Preis nicht. Und Beharrungsvermögen ist vielleicht nicht so wichtig wie Fingerspitzengefühl und gesunder Menschenverstand.

> http://www.wik.is

Quelle: heise.de, idahobusinessiq.com, eigene Recherche

Zürich – letzter Aufruf zum Domainpulse 2007

Wenn Sie das hier lesen, ist es soweit: die Domainpulse tagt seit 10.00 Uhr auf Einladung der Registrierungsstellen SWITCH (.ch und .li), DENIC eG (.de) und Nic.at (.at) vom Donnerstag, den 8. bis Freitag, den 9. Februar 2007 in Baden in der Nähe von Zürich.

Die Referenten kommen nicht nur aus dem deutschsprachigen Raum, sondern auch aus Australien, Italien, den Niederlanden und Dänemark. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermarktung von Domains und dem zweiten Domain-Markt sowie Domain-Kriminalität und dem Schutz von Domains.

Wer noch an der Domainpulse teilnehmen will, sollte sich also sputen. Den Leckerbissen gibt es wie immer am Schluss: Wolfgang Kleinwächter von der Universität Aarhus in Dänemark und Berater des Internet Governance Forum (IGF) spricht am Freitag nachmittag über „Net Neutrality“.

Weitere Informationen und das Programm der Fachtagung unter:

> http://www.domainpulse.org
> http://www.domainpulse.ch/pages/d/programm/index.html

Quelle: DENIC eG, eigene Recherche

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