Newsletter-Ausgabe #374: August 2007

Themen: .eu (dotEU) – ist die Europa-Domain tot? | Finanztipp – Website, Domain und Steuerrecht | TLDs – Neues von .mobi, .my und .latino | OLG Rostock – SEO-Seite genießt Urheberschutz | Sedo – Auktionen erfolgreich angelaufen | chinese.com – Reich der Mitte räumt ab | Seattle – Domains am runden Tisch

.eu (dotEU) – ist die Europa-Domain tot?

Die Europa-Domain .eu (dotEU) ist tot – mit dieser provozierenden Aussage macht der Ire John McCormack auf den Umstand aufmerksam, dass erst ein Bruchteil aller Europa-Adressen für aktive Inhalte genutzt werden.

Die Geschichte von dotEU nimmt ihren Anfang im Dezember 2005: mit dem Startschuss für die viermonatige Sunrise Period begann das grosse Rennen um die begehrtesten Domains. Und mit allein 130.092 Anmeldungen in der ersten Woche der Sunrise Period war der Erfolgsweg vorgezeichnet. Bereits wenige Stunden nach dem Start der Live-Phase im April 2006 überschritt die Gesamtzahl an registrierten .eu-Domains dann die wichtige Marke von einer Million. Gut ein Jahr ist seither vergangen, und dotEU inzwischen auf aktuell 2,5 Millionen registrierte Domain-Namen angestiegen. Doch nicht allein die Gesamtzahl an weltweit vergebenen Adressen ist maßgeblich für den Erfolg einer Top Level Domain; nicht minder wichtig ist die Zahl der darunter erreichbaren aktiven Internetangebote.

Hier setzen die Recherchen von John McCormack ein. McCormack will ermittelt haben, dass von 1,436 Millionen Internetseiten mit der Endung .eu nur 22% aktiv entwickelt sind. 17,5% der untersuchten Angebote wiesen auf Platzhalterseiten hin, immerhin 6% auf Parkingseiten. Bei deutlich über 15% erschien dagegen ein „Redirect Permanent“ (301) oder eine temporäre Weiterleitung per 302, also letztlich eine Weiterleitungsanweisung. Bei 4,6% der Angebote diente die Registrierung dem Schutz einer Marke, und bei knapp 0,5% gab der Inhaber an, dass die Domain zum Verkauf steht. McCormack zieht aus diesen Zahlen den Schluss, dass die Nutzung von dotEU ein Desaster sei; bei einer fortgeschrittenen Überprüfung will er inzwischen nur mehr weniger als 16% aktiv entwickelte Angebote festgestellt haben, während Parkingangebote einen Anteil von knapp 8% erreicht haben, wobei der Gesamtzahl der zu Werbezwecken geschalteten Seiten auf über 15% geklettert ist. Insbesondere die Domains der Phantom-Registrare dienen überwiegend Monetisierungszwecken. Der Vergleich mag hinken und angesichts der Restriktionen wenig verwunderlich sein, aber die irische Endung .ie kommt nach Angaben von McCormack auf 75-80% aktiv genutzte Webseiten.

Bei EURid hat man die Zeichen der Zeit erkannt: zwar steht die gross angekündigte, europaweite Marketingoffensive mit zahlreichen Print- und TV-Anzeigen immer noch aus. Mit der aktuellen Kampagne „Going for .eu“ weist man aber eindringlich auf die Vorteile der neuen Europa-Domain hin und gibt per Umfrage die Möglichkeit, die persönliche Meinung zu .eu zu äussern. McCormack dürfte daher vorbehaltlich der Richtigkeit seiner Ermittlungen zuzugeben sein, dass .eu sein wahres Potential noch längst nicht erreicht hat; für eine endgültige Aussage zum Erfolg der noch jungen TLD .eu ist es aber angesichts der erst noch zu erwartenden Bekanntheit in der EU noch zu früh.

Die Studie finden Sie unter:
> http://short4u.de/46ae2ed2efa3d

Die Kampagne von EURid finden Sie unter:
> http://www.goingfor.eu/

Registierung von .eu-Domains möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de

Quelle: circleid.com, whoisireland.com, eigene Recherche

Finanztipp – Website, Domain und Steuerrecht

Dass Domain-Recht inzwischen auch mit Steuerrecht zu tun hat, hat erst letztes Jahr der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil verdeutlicht. In einem Beitrag für das Online-Magazin AdvoGarant.de hat der Berliner Steuerberater Alexander Fuchs die Kosten von Internetpräsenzen daher einmal steuerlich und handelsrechtlich näher beurteilt.

Zunächst gilt es zwischen dem Domain-Namen und dem Online-Auftritt selbst zu differenzieren. Letzterer ist als immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens zu charakterisieren; er darf handelsrechtlich und steuerlich nur aktiviert werden, wenn er entgeltlich erworben worden ist. Wer sich nun eines externen Anbieters bedient, um seine Webseite erstellen zu lassen, hat dabei zunächst die Kosten zu bezahlen, die für die reine Erstellung anfallen. Hierbei können unter anderem Anschaffungskosten wie Reisekosten oder eigene Personalkosten entstehen. Können diese der Erstellung der Homepage direkt und einzeln zugeordnet werden, sind sie zu aktivieren; ist eine unmittelbare Zuordnung nicht möglich, kommen Betriebsausgaben in Betracht. Der aktivierte Vermögensgegenstand Homepage kann sodann über die so genannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden; regelmäßig sind dafür drei Jahre anzusetzen.

Ist die Website dann erst einmal erstellt, folgen die Kosten für deren Wartung und Pflege. Werden die Inhalte dagegen lediglich aktualisiert, liegt ein sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand vor. Wer investiert, um den Gebrauchswert seiner Internetseite zu erhöhen, schafft einen neuen Vermögensgegenstand.

Bei Domain-Namen gilt die Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 19.10.2006 (Az.: III R 6/05). Danach sind die Aufwendungen für den Domain-Namen Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme des Wirtschaftsgutes als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG). Die Domain ist demnach ein immaterieller Vermögensgegenstand (§ 266 Abs. 2 Buchst. A I 1 HGB) und damit zugleich ein immaterielles Wirtschaftsgut. Eine wirtschaftliche Abnutzung einer Domain sah der BFH jedoch nicht, da die Nutzbarkeit der Domain weder rechtlich noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist.

Den vollständigen Artikel von Alexander Fuchs finden Sie hier:
> http://short4u.de/46ae3c4d39b35

Das Urteil des Bundesfinanzhofs findet man unter:
> http://short4u.de/45dc961bd4398

Quelle: perspektive-mittelstand.de, advogarant.de

TLDs – Neues von .mobi, .my und .latino

Dass in der Welt der Domain-Namen Sommerlöcher unbekannt sind, hatten wir bereits letzte Woche gezeigt. Und auch diesmal haben sich wieder einige neue Entwicklungen ergeben.

NIC Mexiko, Verwalter der mexikanischen Länderendung .mx, ist von der „Latin American and Caribbean Federation for Internet and E-Commerce“ (eCOM-LAC) mit der Planung für die Einführung einer neuen, eigenen Top Level Domain für den lateinamerikanischen Raum beauftragt worden. In den nächsten Monaten sollen zunächst alle notwendigen Schritte ergriffen werden, um die Einführungspläne voranzutreiben; konkrete Starttermine stehen derzeit ebenso wenig zur Diskussion wie Einzelheiten der offensichtlich als Gegengewicht zu .eu und .asia gedachten Top Level Domain. Derzeit hofft man, dass die Internet-Regierung ICANN in der ersten Hälfte des Jahres 2008 eine Bewerberrunde startet, an der man teilnehmen will. Gerade angesichts der Erfolge von .eu und .asia zeigt man sich zuversichtlich, dass eine potentielle Bewerbung gute Chancen hat.

Bei der Mobil-Domain .mobi scheint man die Idee eines Webverzeichnisses aufgreifen zu wollen: wie techdigest.tv meldet, plant Verwalter DotMobi für die zweite Jahreshälfte 2007 den Start eines katalogisierten Internetverzeichnisses für Inhalte unter .mobi. Das Verzeichnis soll dabei nicht nur katalogisiert sein, sondern die Inhalte auch nach Ländern, WAP und anderen mobilfreundlichen Faktoren trennen. Das Verzeichnis richtet sich nicht an die Öffentlichkeit, sondern an Mobilfunkunternehmen und Suchmaschinenbetreiber, um deren Kunden hochwertige Dienste anbieten zu können; für Trendscouts enthält der Service zudem eine Recherchemöglichkeit. Treffen die eigenen Werbeaussagen zu, soll auf diese Weise eine Datenbank mit den detailliertesten und akkuratesten Angaben zu mobilen Inhalten entstehen.

Für Techniker ist eine Seminarreihe von MYNIC, dem zentralen Verwalter der malaysischen Top Level Domain .my gedacht, die im August 2007 stattfinden wird. Den Auftakt macht ein zweitägiges Seminar mit dem Titel „Knowing Your DNS and Impact of IPv6 on DNS“, das am 20. und 21. August stattfinden wird. Daran schliesst sich vom 23. bis 25. August 2007 ein Kurs zum Thema ENUM an, bevor die Reihe in der Zeit von 28. bis 30. August mit dem Thema „DNS Security“ endet. Die Seminare finden jeweils im Hotel „Palace of the Golden Horses“ in Kuala Lumpur statt, die Teilnehmeranzahl ist auf 30 begrenzt.

Weitere Inforamtionen zu .mx finden Sie unter:
> http://www.nic.mx

Mehr über die .my-Seminare finden Sie unter:
> http://mynic.net.my/training/AUG07/

Quelle: domainnamenews.com, techdigest.tv, eigene Recherche

OLG Rostock – SEO-Seite genießt Urheberschutz

Im Rahmen eines Beschlussverfahrens befasste sich das OLG Rostock (Beschluss vom 27.06.2007, Az. 2 W 12/07) mit der Frage, inwieweit eine auf Suchmaschinen optimierte Internetseite urheberrechtlichen Schutz genießt. Nach Ansicht des Gerichts ist Urheberrechtsschutz nicht aufgrund des HTML-Codes, aber wegen sprachlicher Gestaltung möglich.

Die Parteien eines einstweiligen Verfügungsverfahrens hatten sich verglichen und stritten nun noch über die Kosten. Im eigentlichen, durch Vergleich beigelegten Streit wäre dem Verfügungsbeklagten untersagt worden, die vom Kläger erstellten Webseiten ohne Hinweis auf dessen Urheberschaft zu nutzen. Der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung war ursprünglich zulässig und begründet.

Der Verfügungskläger hatte HTML-Seiten erstellt und sie auf die Suchmaschine Google hin optimiert, wodurch die Seiten über einen längeren Zeitraum dort sehr gute Positionen in Suchergebnissen erzielten. Das OLG Rostock musste nun prüfen, in wie weit für die Seiten Urheberrechtsschutz in Anspruch genommen werden konnte. In der HTML-Codierung, die der Kläger mit einer entsprechenden Software erstellt hat, lag die erforderliche schöpferische Höhe nicht; zumal keine besonderen Ausführungsprogramme in den Code eingebunden waren, die zu einem Schutz im Sinne eines Computerprogrammes (§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 69a UrhG) hätten führen können. Doch ergab sich der urheberrechtliche Schutz nach Ansicht des Gerichts aus der Verwendung der Sprache (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG):

Zwar bot die vom Kläger auf seinen Webseiten verwendete Alltagssprache an sich keine Besonderheiten. Die sprachliche Gestaltung durch den Kläger führte jedoch dazu, dass die Webseite der Verfügungsbeklagten bei Eingabe bestimmter plakativer Suchwörter in der Suchmaschine Google über einen längeren Zeitraum unter den ersten Suchergebnissen erschien. Das Gericht konstatierte: „Weil die Suchmaschinen im Internet ihre Ergebnisse auf der Grundlage der in den Quelltexten enthaltenen sogenannten Meta-Tags sowie dem Auftreten der Suchbegriffe im Dokumententitel oder in Überschriften sortieren, kommt der zielführenden Verwendung der Sprache bei der Suchmaschinen-Optimierung erhebliche Bedeutung zu.“ Um aber für eine gewisse Dauer die Webseiten an der Spitze der Suchergebnisse zu halten, bedürfe es besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Gestaltung des Internetauftritts, die über die Fähigkeiten durchschnittlicher Seitengestalter hinaus gehe. Die eigene geistige Schöpfung des Verfügungsklägers beruhe auf der geschickten Auswahl und Anordnung der Schlüsselwörter. Damit erhielten die Webseiten eine individuelle Prägung, die sie deutlich aus der Vielzahl durchschnittlicher Internetauftritte anderer Anbieter heraushob. Aufgrund dessen habe der Verfügungskläger das Recht (§ 13 S. 2 UrhG) zu bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Das OLG Rostock hat in seinen Entscheidungsgründen deutlich gemacht, dass die sprachliche Gestaltung lediglich ein, wenn auch ein wesentlicher, Aspekt für das Ranking der Seiten im Google-Suchergebnis darstellt. Andere Faktoren, die vom Webseitenersteller nicht gesteuert werden können, spielen sicher auch eine Rolle. Doch unter den Gegebenheiten scheint die Entscheidung korrekt.

Die Entscheidung des OLG Rostock findet man unter:
> http://www.aufrecht.de/5341.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de, medien-internet-und-recht.de, eigene Recherche

Sedo – Auktionen erfolgreich angelaufen

Der Start von Auktionen von Sedo.de über die Handelsplattform GreatDomains.com war mit dem Verkauf von chinese.com zum Preis von EUR 810.001,- sehr erfolgreich. Der Boom von Domain-Auktionen scheint unaufhaltsam und beschert auch alten Domains eine zweite Blüte.

Mit dieser ersten Premium-Auktion erzielte Sedo den bisher für das Unternehmen höchsten Verkaufspreis einer Domain im Rahmen einer Auktion. In einer Pressemitteilung heisst es, dass sich die Zugriffszahlen auf der Handelsplattform während der Auktion verdoppelt hätten. Das Einstiegsgebot für chinese.com lag bei ca. US$ 1.400,- heisst es dabei weiter, und wurde von Bietern aus aller Welt dann über die US$ 1 Mio.-Marke gedrückt.

Schon in der ersten Juliwoche wurden bei Sedo 50% der Domains mit Länderkennung über Auktionen verkauft. Die erzielten Preise waren nach Sedo-Angaben überdurchschnittlich hoch. Überhaupt sei man sich in Kennerkreisen einig, dass man mit Auktionen bessere Domain-Preise erziele. Sedo gibt gerne auch Tipps für Auktionen: Der Verkäufer sollte den Einstiegspreis nicht zu hoch ansetzen, weil das potentielle Bieter abschrecke.

Auch die Mitte August in Seattle stattfindende Domain Roundtable Conference bietet eine große Auktion, bei der 450 Domains unter den Hammer kommen, darunter übrigens auch ein Urgestein des Internet: realnames.com (gelistet als Nummer 191). Der Wert der Domain wird mit US$ 250.000,- angegeben. Wie Bret Fausett richtig bemerkt: Internet-Unternehmen sterben nie ganz, sie verkaufen ihren Domain-Namen einem Dritten. Dies geschrieben, meldet sich mit Keith Teare einer der Gründer von RealNames zu Wort und bietet auch gleich den Code und die Daten des Realname-Projekts an, das vor einigen Jahren darauf abzielte, durch einfache Eingabe eines Begriffs in die Adresszeile des Browsers (ohne Angabe einer Top Level Domain!) den Nutzer zur richtigen Seite zu führen. Das Projekt wurde Mitte 2002 eingestellt, und ist damit Internetgeschichte.

Mehr zu Sedo-Auktionen unter:
> http://www.sedoauktionen.de
> http://www.greatdomains.com

Die Liste der zu versteigernden Domains anlässlich der Domain Roundtable Conference findet man unter:
> http://www.domaintools.com/live-auction/browse-domains.html

Quelle: Sedo.de, lextext.com, eigene Recherche

chinese.com – Reich der Mitte räumt ab

Die Domain der Woche ist ohne Zweifel chinese.com, die anlässlich einer Auktion für EUR 810.001,- ihren Inhaber wechselte. Doch nicht nur solch pompöse Domain-Namen erzielen hohe Preise, auch kleine Exoten räumen immer wieder einmal ab.

Wie zum Beispiel co.cc, die in der vergangenen Handelswoche US$ 70.000,- (ca. EUR 50.618,-) erzielte, und der gleich telmex.tv für immerhin noch US$ 25.000,- (ca. EUR 18.078,-) folgte. Weitere Domains unter Exotenendungen mit nennenswerten Preisen waren:

defy.tv – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.785,-)
email.cc – EUR 5.000,-
casino.vu – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.302,-)
webcameras.tv – US$ 1.150,- (ca. EUR 832,-)
dictionary.cc – US$ 1.000,- (ca. EUR 723,-)

Die deutsche Endung wies einige Verkäufe auf, die Preise zeigten sich etwas zurückhaltender. Wo analysen.de noch EUR 5.000,- kostete, brachte es cheaphotels.de auf nur noch EUR 2.735,- und triple.de auf EUR 2.000,-. Danach wurde es noch ruhiger:

parfumversand.de – EUR 1.605,-
hollandurlaub.de – EUR 1.400,-
intertravel.de – EUR 1.050,-
mydrink.de – EUR 1.000,-

Hingegen präsentierte sich die eidgenössische bildung.ch mit EUR 10.000,- in bester finanzieller Lage, und die britischen genes.co.uk scheinen zum Preis von US$ 6.000,- (ca. EUR 4.339,-) recht gesund. Ein Leser teilte uns einen schönen .eu-Deal mit: generika.eu erzielten EUR 2.500,-. Eine weitere .eu-Domain, pairnet.eu, kostete GBP 900,- (ca. EUR 1.337,-); die spanische union.es EUR 1.200,-.

Unter den generischen Endungen schwang sich endlich .info zu einem Zwischenhoch auf und zeigte mit travel.info zum Preis von US$ 116.000,- (ca. EUR 83.882,-), dass doch einiges möglich ist. Die Domain gilt als die bisher teuerste .info-Domain. Das Hoch wurde auch von newyork.info zu US$ 70.000,- (ca. EUR 50.618,-), die drei Jahre zuvor noch „nur“ EUR 22.000,- kostete, bestätigt, und von science.info für US$ 30.000,- (ca. EUR 21.694,-) und 123.info zu US$ 14.000,- (ca. EUR 10.124,-) unterstrichen. Auch florence.info für EUR 6.000,- nimmt sich da nicht schlecht aus, allerdings hielt sich reis.info mit EUR 2.750,- sehr zurück. Nicht ganz so zurückhaltend war b2b.mobi zum Preis von reichlichen EUR 10.000,-.

Gegen .info wussten .net sowie .org nicht recht zu punkten, versuchten sich freilich mit freestuff.net zu US$ 28.000,- (ca. EUR 20.247,-) und movers.org zu US$ 17.000,- (ca. EUR 12.293,-). Die weiteren Ergebnisse sind nicht schlecht, aber .info war diesmal einfach besser:

mormonchurch.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.231,-)
rentalproperty.org – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.147,-)
mrn.org – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.062,-)
bib.net – US$ 3.900,- (ca. EUR 2.820,-)
bastille-linux.org – US$ 3.801,- (ca. EUR 2.749,-)
redpoint.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.531,-)
perfumes.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.531,-)
movietickets.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.531,-)
towne.net – US$ 3.488,- (ca. EUR 2.522,-)
shelves.net – US$ 3.036,- (ca. EUR 2.195,-)

Schließlich noch .com. Hier hat sich einiges getan. Zahlreiche T.R.A.F.F.I.C-Deals wurden noch als abgeschlossen gemeldet; wir führen sie nicht extra auf. Herausragend sind chinese.com zum stolzen Preis von EUR 810.001,-, gefolgt von resume.com zu überragenden US$ 300.000,- (ca. EUR 216.935,-) und psychologists.com zu immerhin US$ 160.000,- (ca. EUR 115.699,-). Weiter erwähnenswert sind 13 Domains im fünfstelligen Dollar- und Euro-Bereich:

globalsearch.com – US$ 67.000,- (ca. EUR 48.449,-)
msig.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 39.771,-)
cyclecity.com – US$ 30.350,- (ca. EUR 21.947,-)
perfectworld.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.694,-)
rarecars.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 19.524,-)
artichoke.com – US$ 26.500,- (ca. EUR 19.163,-)
dou.com – EUR 15.000,-
metroblog.com – US$ 18.523,- (ca. EUR 13.394,-)
interpret.com – US$ 17.789,- (ca. EUR 12.864,-)
healthyseniors.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 12.655,-)
download32.com – EUR 12.600,-
computertechnology.com – US$ 16.208,- (ca. EUR 11.720,-)
antiquemotorcycles.com – US$ 14.120,- (ca. EUR 10.210,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Seattle – Domains am runden Tisch

Im August treffen sich die Domain-Spezialisten wieder zum Name Intelligence 2007 Domain Roundtable, der abermals in Seattle, im US-Bundesstaat Washington abgehalten wird. Das Treffen vom 12. bis 15. August 2007 fokussiert auf Netzwerke.

Und nicht nur das, teilt Jay Westerdal, Präsident und CEO von Name Intelligence, mit; jeden Abend gibt es eine Party. Mittlerweile sind 200 unterschiedlichste Typen aus der Domain-Industrie für das Treffen angemeldet. Vertreter von ICANN werden ebenso erwartet wie einzelne Domainer und größere Unternehmen. Üblicherweise finden sich beim Roundtable auch verstärkt Regierungsvertreter und Juristen ein, doch diesmal rechnet man mit weit mehr Domainern. Anlässlich dieser Veranstaltung findet eine Domain-Auktion statt, bei der 450 Domains unter den Hammer kommen.

Das Treffen beginnt bereits am Abend des 12. August 2007 mit einem Cocktail-Empfang. Anderntags geht es dann nach dem Frühstück wirklich los, mit einem Überblick über die Medien, die Domain-Neuigkeiten verbreiten. Es folgen unterschiedliche Veranstaltungen zum Domain-Handel, zu Affiliate-Programmen, zu Domain-Bewertungen und Zahlreiches zur Bewirtschaftung von Domains sowie zu Rechtsfragen. Eine Veranstaltung am zweiten Tag, an dem mehrere Veranstaltungen parallel ablaufen, beschäftigt sich voll und ganz mit .mobi, eine weitere sodann mit country code Top Level Domains und noch eine mit IDNs, den so genannten Umlaut-Domains. Das volle Spektrum der Domain-Wirtschaft scheint damit abgedeckt zu sein. Für die Conference wird erstmals „Ntag“ eingesetzt, eine Netzwerktechnologie, die es einfach macht, Informationen mit anderen Anwesenden auszutauschen. Eine Demo für dieses Gerät und System findet sich auf der Seite von domainroundtable.com.

Die Domain Roundtable Konferenz wird vom 12.08. bis 15.8.2007 im Seattle Sheraton abgehalten. Die Kosten betragen US$ 995,-; aber Augen auf, es gibt auch zahlreiche Discountangebote.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domainroundtable.com
> https://www.domainroundtable.com/registration/

Die Liste der zu versteigernden Domains findet man unter:
> http://www.domaintools.com/live-auction/browse-domains.html

Quelle: domainnewswire.com, lextext.com, eigenen Recherche

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