Newsletter-Ausgabe #359: April 2007

Themen: DENIC – personelle Turbulenzen halten an | Happy Birtday – .eu (dotEU) feiert Geburtstag | .com/.net – VeriSign erhöht die Domain-Preise | TLD-Update – Neues von .jp, .cn und .ie | Admin-C-Haftung – LG Hamburg vs. LG Dresden | DomPawn – Kredit durch Domain-Verpfändung | Trotz .mobi – mobilefone.com für US$ 65.260,- | San Juan – ICANN-Meeting im Juni lockt

DENIC – personelle Turbulenzen halten an

Mit ungewöhnlich heftigen personellen Turbulenzen hat derzeit die DENIC eG, mit weit über zehn Millionen registrierten .de-Domains die erfolgreichste Länderverwaltung der Welt, zu kämpfen: nachdem Ende März 2007 die Zusammenarbeit mit Vorstand Sabine Dolderer einvernehmlich beendet wurde, haben mit Elmar Knipp und Eric Schätzlein nun zwei Aufsichtsratsmitglieder ihren sofortigen Rücktritt erklärt. Zu ihren Gründen hielten sich beide bedeckt.

Mit einer knappen eMail hatte Sabine Dolderer, seit 1994 der DENIC eG verbunden und seit Gründung mit der Leitung des Geschäftsbetriebes befasst, am 23. März 2007 ihren Abschied von der DENIC bekanntgegeben. Zur Begründung verwiesen sowohl Dolderer als auch die DENIC darauf, „unterschiedliche Vorstellungen über die zukünftige Weiterentwicklung der DENIC“ zu haben, weshalb man übereingekommen sei, sich zu trennen. In der Folge kam es wegen fehlender Informationspolitik zu teilweise heftiger Kritik von Mitgliedern der genossenschaftlich organisierten DENIC, nachdem Sebastian von Bomhard, Vorsitzender des Aufsichtsrats, bestätigt hatte, dass die Entscheidung nicht spontan gefallen, sondern Ergebnis einer längeren Entwicklung sei. Konkrete Gründe blieben unter Hinweis auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung jedoch bisher ungenannt. Mit Spannung wird daher die für den 3. Mai 2007 angesetzte Generalversammlung erwartet; zahlreiche Genossen erhoffen sich dort konkrete Antworten auf ihre Fragen zu den Hintergründen von Dolderers Demission.

Umso überraschender kam daher am vergangenen Montag die Meldung, dass wenige Tage vor der Generalversammlung mit Elmar Knipp, Geschäftsführer der Dortmunder Knipp Medien und Kommunikation GmbH, und Eric Schätzlein, bis Februar 2006 für den Registrar Schlund & Partner tätig, zwei Mitglieder des fünfköpfigen DENIC-Aufsichtsrates ihren sofortigen Rücktritt erklärt haben. Auf Nachfrage bestätigte uns Elmar Knipp, dass interne Angelegenheiten eine konstruktive Zusammenarbeit im Aufsichtsrat nicht mehr möglich gemacht hätten. Eric Schätzlein deutete an, sich der Mehrheit im Aufsichtsrat angeschlossen zu haben, die für eine Trennung von Sabine Dolderer geführt hat. Heute sieht er selbst zumindest manches anders. Knipp war von vornherein gegen diese Trennung, hat jedoch nach demokratischer Manier dann die Mehrheitsentscheidung mittragen müssen. Im Gegensatz zu Schätzlein steht Knipp, bereits seit 1998 Mitglied des Aufsichtsrates, als Kandidat für eine erneute Wahl anlässlich der Generalversammlung jedoch wohl zur Verfügung.

Für erheblichen Unmut unter den DENIC-Genossen sorgte erneut, dass sich die auf einer internen Mailingliste der DENIC nacheinander innerhalb weniger Minuten veröffentlichten Rücktrittserklärungen von Knipp und Schätzlein nur wenig später jedenfalls in Auszügen im Online-Magazin heise.de zu lesen waren. Echte Aufklärung wäre jedoch wie im Fall Dolderer nur zu erwarten, wenn sich die Parteien von Vertraulichkeitsvereinbarungen entbinden; alles andere bleibt Spekulation. Das Wichtigste: Trotz aller personeller Diskussion besteht für die .de-Community derzeit kein Grund zur Sorge, der Geschäftsbetrieb der DENIC läuft ohne Probleme.

> http://www.denic.de

Quelle: heise.de, eigene Recherche

Happy Birtday – .eu (dotEU) feiert Geburtstag

Die neue Europa-Domain .eu (dotEU) hat in diesen Tagen gleich doppelten Grund zum Feiern: nur ein Jahr, nachdem am 7. April 2006 die Phase der allgemeinen Registrierung eröffnet wurde, vermeldet die zentrale Brüsseler Verwaltungsstelle EURid die Anmeldung der 2,5 millionsten .eu-Domain. Damit nimmt sie unter den zehn wichtigsten Top Level Domains bereits jetzt den siebten Platz ein.

Rund ein Jahr ist es nun her, dass dotEU der Bevölkerung zur allgemeinen Registrierung zur Verfügung steht. Nach einer vier Monate dauernden Sunrise Period, die von Kritikern als ein Beispiel für bürokratischen Regulierungswahn verschrien wurde, jedoch an verschiedenen Stellen Neuland betreten musste, ist der Übergang in den normalen Registrierungsalltag fast reibungslos geglückt. „In nur einem Jahr ist die Domain .eu“ zu einem festen Bestandteil des europäischen Cyberspace geworden“, zeigte sich denn auch die für Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding in einer Pressemitteilung zufrieden. „Dies ist ein deutlicher Beleg für die Attraktivität des elektronischen Geschäftsverkehrs in der EU.“

Die inzwischen über 2,5 Millionen registrierten .eu-Domains haben dabei in jedem der 27 EU-Mitgliedsländer ihre Spuren hinterlassen. Die stärkste Nachfrage kam wie erwartet mit über 767.000 Anmeldungen oder umgerechnet 31% aller Anträge aus dem domainbegeisterten Deutschland, gefolgt von Großbritannien mit 17% und den Niederlanden mit 12%; selbst kleinste Inseln wie Französisch-Guiana oder Martinique melden Inhaber einer .eu-Domain in ihren Reihen, wenn auch mit zehn bzw. 34 eine verschwindend geringe Zahl. Noch erfreulicher: nach Angaben der EU-Kommission ging mit der Einführung von .eu in vielen EU-Mitgliedsstaaten auch ein Nachfrageanstieg bei den nationalen Domain-Namen einher. So stieg beispielsweise seit Oktober 2006 die Zahl der nationalen Domain-Namen in Deutschland und Großbritannien um etwa fünf Prozent.

Doch wo Licht ist, ist meist auch Schatten. So führen nicht wenige die enorme Nachfrage nach .eu-Domains auf Domain-Grabber und Cyberspekulanten zurück; zum Beleg ihrer These verweisen sie darauf, dass allein in den ersten Stunden der Registrierung am 7. April 2006 über 700.000 Domains angemeldet wurden, so dass ein Gesamtstand von 2,5 Millionen ein Jahr später als bescheiden einzustufen sei. Auch bei der britischen Registry Nominet verwies man darauf, dass ein Großteil der Anmeldungen vorbeugend zum Schutz vor Rechtsverlezungen erfolgt sei. Wie so oft dürfte die Wahrheit in der Mitte liegen – immerhin kam .mobi innerhalb der ersten sechs Monate auf nur 500.000 Domains.

> http://www.eurid.eu

Quelle: europa.eu, itweek.co.uk

.com/.net – VeriSign erhöht die Domain-Preise

Die Vermutung, dass das US-Unternehmen VeriSign Inc. als Verwalter der beiden wichtigsten generischen Top Level Domains .com und .net die Vertragsverlängerung mit der Internet-Regierung ICANN für eine Preiserhöhung nutzen wird, hat sich bestätigt: bereits im Oktober 2007 steigen die Einkaufspreise für .com- und .net-Domains um bis zu zehn Prozent an. Ob sich auch die Preise für Endkunden erhöhen, gilt aber als offen.

Bereits Ende letzten Jahres tauchten erste Spekulationen auf, dass VeriSign in den Verhandlungen mit ICANN über die Verlängerung des Registry-Vertrages auf der Möglichkeit gedrungen hat, die Preise, zu denen Registrare die Domains bei VeriSign erhalten, zu erhöhen. Letztlich konnte sich VeriSign mit dieser Forderung auch durchsetzen: in vier der kommenden sechs Jahre ist es demnach erlaubt, die Domain-Preise um je 7 Prozent zu erhöhen, wobei die Erhöhung sechs Monate vorher angekündigt werden muss. VeriSign-Sprecher Tom Galvin hatte seinerzeit jedoch noch ausdrücklich dementiert, dass es solche Pläne bei VeriSign tatsächlich gibt.

Doch lange gehalten hat diese Aussage nicht. Nur wenige Monate nach der Vertragsverlängerung hat VeriSign nunmehr bei der Internet-Verwaltung ICANN offiziell angekündigt, mit Wirkung ab 15. Oktober 2007 die Preise für .com-Domains um US$ 0,42 und für .net-Domains um US$ 0,35 zu erhöhen. Nach den ersten Hochrechnungen spült die Preiserhöhung zusätzlich über US$ 30 Mio. in die Kassen von VeriSign. Die erhöhten Preise betreffen zunächst ausschließlich die Einkaufspreise für Registrare, nicht dagegen die Endkundenpreise. Je nach Geschäftsmodell ist also keinesfalls zwingend davon auszugehen, dass die Registrare diese erhöhten Preise an ihre Kunden weitergeben; so wird zum Beispiel die Starnberger united-domains AG ihre Gebühren nicht anpassen.

Zur Begründung der ersten Preiserhöhung seit 1999 verwies VeriSign offiziell darauf, dass der DNS-Verkehr im Internet auf heute bis zu 30 Milliarden Anfragen täglich angestiegen sei. Zudem müsse die Infrastruktur für .com und .net ausgebaut und noch besser gegen Attacken geschützt werden, was erhebliche Investitionen erforderlich mache; bei der Umsetzung soll das „Projekt Titan“ helfen, das eine Planung bis zum Jahr 2010 vorsieht.

Quelle: verisign.com, theregister.co.uk, thewhir.com

TLD-Update – Neues von .jp, .cn und .ie

Wie bereits in der vergangenen Ausgabe des Newsletters präsentieren wir Ihnen auch diesmal einen aktuellen Rundumblick in die Welt der country code Top Level Domains (ccTLDs). Diesmal liegt der Schwerpunkt in Asien.

Kein Scherz ist die Meldung, dass die japanische Registry JPRS am 1. April 2007 zum ersten Mal über 900.000 registrierte .jp-Domains vermelden kann; exakt waren es 908.329 Adressen. Damit rangiert .jp nach eigenem Bekunden auf Platz zehn aller ccTLDs weltweit. Besonderes Wachstum verspricht sich .jp von der Einführung internationalisierter Domain-Namen. So entfallen derzeit von den insgesamt 550.000 Second Level Domains nur knapp 130.000 .jp-Domains auf Adressen mit Schriftzeichen in japanischer Sprache, während Domains mit dem Standard-ASCII-Zeichensatz mit über 410.000 das Feld noch dominieren. Weitere Domains sind auf der Subdomainebene unter z.B. .co.jp registriert. Die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft hat JPRS ebenfalls bereits gestellt: schon zum 26. März 2007 hat man die Preise reduziert, weitere Senkungen für die Zukunft sind angekündigt.

Auch beim asiatischen Nachbarn China tut man alles, um seine Länderendung weiter voranzutreiben. Mit Unterstützung des chinesischen Ministeriums für Informationsindustrie hat Verwalter CNNIC das Programm „One Million Websites Using Chinese Domain Names“ gestartet. Dabei gilt es als offenes Geheimnis, dass hinter diesem Programm, dem eine Senkung der Preise für .cn-Domains auf wenige Cent vorangegangen war, weniger der Förderung der eigenen Länderendung gilt, sondern vielmehr der Möglichkeit, diese effektiver kontrollieren zu können, als dies im Fall von .com und .net der Fall ist. Auch der Hinweis von CNNIC, dass im Jahr 2007 alle gängigen Browser wie Internet Explorer, Netscape, Opera und Firefox chinesische Schriftzeichen unterstützen würden, vermag daran wenig zu ändern.

Zahlenmäßig nicht ganz so erfolgreich wie Japan, aber auf gutem Weg präsentiert sich die irische Endung .ie. Ebenfalls Anfang April überschritt auf der Insel die Zahl der angemeldeten .ie-Domains die Marke von 75.000; Jubiläumsdomain war die Webadresse themusicshop.ie. Selbst der Kommunikationsminister kam, um zu gratulieren. Um .ie zum Aufstieg in die Liga der grossen TLDs zu verhelfen, liegt jedoch noch viel Arbeit vor der Registry IEDR; so ist eine Registrierung derzeit nur möglich, wenn man entweder über einen Sitz in Irland verfügt oder eine ernsthafte und nachhaltige Beziehung zu Irland nachweisen kann; lediglich Inhaber von nationalen und/oder EU-Markenrechten finden ebenfalls Berücksichtigung.

Weitere Informationen zu .jp finden Sie unter:
> http://jprs.co.jp

Weitere Informationen zu .ie finden Sie unter:
> http://www.domainregistry.ie

Quelle: jprs.co.jp, chinatechnews.com, domainregistry.ie

Admin-C-Haftung – LG Hamburg vs. LG Dresden

Zwei aktuelle Entscheidungen zum Thema Haftung des Admin-C stehen sich diametral gegenüber. Wie die unterschiedlichen Gerichte zu so unterschiedlichen Auffassungen gelangen ist schon erstaunlich. Wir nehmen die beiden ähnlich gelagerten Fällen in Augenschein:

In beiden Fällen überprüften die Gerichte die Haftung des Admin-C für Inhalte von Domains. Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 05.04.2007, Az.: 327 O 699/06) meint, der Admin-C hafte für das rechtswidrige Angebot der Domain casino-poker-deutsch.de, unter der Glücksspiel beworben wurde und deren damaliger Inhaber in den Niederlanden saß. Der Admin-C hatte auf die Abmahnung der Klägerin eine Unterlassungserklärung abgegeben, wollte jedoch die Anwaltsgebühren nicht zahlen. Diese klagte die Komplementärin der fünf Schleswig Holsteinigen Spielbanken beim LG Hamburg ein. Das LG Hamburg gab der Klage in vollem Umfang statt. Als Admin-C für die Domain casino-poker-deutsch.de habe der Beklagte als Störer an der Bewerbung verbotenen Glücksspiels mitgewirkt. Die Abmahnung seitens der Klägerin sei berechtigt, womit sie einen Erstattungsanspruch habe. Die Registrierung als Admin-C sei ein kausaler Beitrag zu dem Angebot auf der Internetseite. Der Beklagte hätte den Wettbewerbsverstoß verhindern können, wenn er sich nicht als Admin-C hätte eintragen lassen. Der Admin-C habe auch eine zumutbare Prüfpflicht: Die DENIC mache keinen Unterschied zwischen Domain und Inhalt, weshalb sich die Prüfpflicht auch auf den Inhalt der Domain erstrecke. Der Beklagte sei selbst Schuld, dass er sich für soviele Domains als Admin-C eintragen lasse. Damit nimmt er sich die tatsächlich Möglichkeit, alle Domains zu überprüfen. Er müsse eben die Anzahl der Domains begrenzen, für die er als Admin-C eingetragen werde.

Ganz anders sah das das Landgericht Dresden (Urteil vom 09.03.2007, Az.: 43 O 0128/07) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Der Admin-C sollte aus Sicht der Antragstellerin für die Inhalte einer Internetseite haften, auf der u.a. Tischkalender mit der Aussage „schon ab EUR 0,00? beworben wurden. Das sei Wettbewerbswidrig, weil auf Bestellung je nach Lieferdauer unterschiedlich hohe Versand- und Bearbeitungskosten zu bezahlen waren. Die Verfügungsklägerin beantragte gegen den Admin-C die Unterlassung dieser Bewerbung. Das LG Dresden wies die einstweilige Verfügung zurück, weil der Admin-C nicht für etwaige Wettbewerbsverstöße der Domain-Inhaberin haftet. Einen unmittelbaren Wettbewerbsverstoß des Antragsgegners, des Admin-C, schloss das Gericht aus. Die Haftung setze zumutbare Prüfpflichten voraus, die hier der Admin-C verletzt haben müsste. Der Amin-C hatte hier jedoch weder die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung der Handlung, noch oblagen ihm Prüfungspflichten in Bezug auf den wettbewerbsrechtlich beanstandungsfreien Inhalt der Webseite. Das LG Dresden bezieht sich ebenfalls auf die DENIC-Domainbedingungen, versteht sie aber so, dass die Verantwortung des Admin-C sich nicht auf die Inhalte der Domain erstreckt. Zudem sei der Admin-C im Innenverhältnis an die Weisung des Domain-Inhabers gebunden: Weder leite sich aus der in den DENIC-Richtlinien definierten Funktion des Admin-C dessen Pflicht her, ggf. im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen mit dem materiell berechtigten und verpflichteten Domain-Inhaber Einluss auf die Inhalte der Webseite auszuüben, noch verfüge er über das Recht, eine Einflussnahme gegenüber dem Domaininhaber tatsächlich auszuüben oder durchzusetzen. Dem Admin-C sei es im übrigen nicht zumutbar, kurzerhand seine Funktion und Aufgabe einfach niederzulegen, falls der Domain-Inhaber sich weigert, die wettbewerbswidrige Inhalte zu beseitigen. Die Beendigung seiner Admin-C Stellung hindert nicht die wettbewerbswidrigen Inhalte; außerdem würde er so gezwungen, einen Teil seiner Geschäftstätigkeit aufzugeben oder ein schwer einzuschätzendes Haftungsrisiko zu übernehmen, denn die Unterlassungserklärung würde sich auf alle Webseiten der von ihm betreuten Domains erstrecken.

Die Entscheidungen könnten nicht gegensätzlicher sein. Doch welcher Ansicht ist zu folgen? Die Entscheidung des LG Hamburg erscheint die Problematische. Sie missinterpretiert die DENIC-Regeln. Nur kurz sei da auf einen Verweis in den Entscheidungsgründen auf eine Parallelentscheidung (LG Hamburg Urteil vom 15.03.2007, Az.: 327 O 718/06) eingegangen, demnach als Mitstörer grundsätzlich jeder anzusehen ist, der willentlich einen kausale Beitrag zur Wettbewerbsverletzung leistet, vorausgesetzt, der Mitstörer besitzt die rechtliche Möglichkeit, die Handlung zu verhindern, was – so das Gericht – möglich ist, indem er sich nicht als Admin-C registrieren lässt. Diese Argumentation ist nicht durchdacht und falsch. Denn im Zeitpunkt der Registrierung, weiss der Admin-C nicht, welche Inhalte unter der Domain hinterlegt werden (in der Regel erfährt er es auch zu einem späteren Zeitpunkt nie). Mithin gibt es zum Zeitpunkt der Registrierung keinen sinnvollen Grund, irgendeine noch nicht eingetretene Rechtsverletzung zu verhindern. Und ist sie später tatsächlich eingetreten, hat der Admin-C in der Regel keine Möglichkeit, sie zu verhindern. Weder rechtlich noch tatsächlich. Der Admin-C hat keinen Zugriff auf die Server des Domain-Inhabers. Er darf auch die Domain nicht selbständig und eigenverantwortlich kündigen. Diese Funktion des Admin-C ist von Seiten der DENIC gar nicht angelegt. Laut DENIC ist der Admin-C bevollmächtigter des Domain-Inhabers, womit er zugleich als Ansprechpartner und Zustellungsbevollmächtigter ausgewiesen ist: „Als Bevollmächtigter des Domaininhabers ähnelt der Admin-C daher dem Bevollmächtigten, den der Anmelder bzw. Inhaber einer Marke nach § 76 Absatz 1 Satz 1 MarkenV dem Deutschen Patent- und Markenamt benennen kann und der dann den Ansprechpartner des Amtes darstellt“, heisst es bei DENIC.

Den Zugang, den das LG Dresden findet, entspricht eher den Vorstellungen der DENIC. Die Entscheidung weist auch einen pragmatischen und realitätsnahen Ansatz aus. Was nun noch fehlt, ist eine brauchbare höchstrichterliche Entscheidung. Und dann befassen wir uns gerne auch mit der Haftung des Admin-C für vom Domain-Namen ausgehenden Rechtsverletzungen. Hier gibt es auch noch Nachholbedarf.

Das Urteil des LG Hamburg finden Sie unter:
> http://snipurl.com/1h0dh

Die Entscheidung des LG Dresden finden Sie unter:
> http://snipurl.com/1h0dy

Informationen zur Entscheidung des LG Dresden findet man unter:
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/86734

Die Entscheidung des KG Berlin, die die Haftung des Admin-C ebenfalls zurückweist, findet man unter:
> http://snipurl.com/1h0db

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: kkk.de, medien-internet-und-recht.de, eigene Recherche

DomPawn – Kredit durch Domain-Verpfändung

Sie dachten, Angebote wie Domain-Pacht oder Domain-Leasing wäre nur was für Exoten? Dann haben Sie DomPawn, die neue Domain-Pfandleihe noch nicht gesehen. Um sich in wirtschaftlich argen Zeiten Geld zu beschaffen, können dort erstmals Domain-Namen zeitweise verpfändet werden.

Wer sich kurzfristig Geld beschaffen will oder muss, für den kann ein Gang ins Pfandhaus, umgangssprachlich auch Leihhaus genannt, sinnvoll sein. Dort können Wertgegenstände für einen festgelegten Zeitraum versetzt werden, um einen Teil des Werts als Kredit zu erhalten. Löst der Schuldner das Darlehen zuzüglich Zinsen und Gebühren nicht fristgemäß ab, wird der Wertgegenstand versteigert. Ein solches Pfandleihhaus für Domain-Namen hat jetzt die Wiener IXOLIT New Media Development GmbH im Internet eröffnet. Für die Dauer von bis zu 90 Tagen können dort Domain-Namen mit den Endungen .com, .de., .at und .eu für bis zu EUR 10.000,00 verpfändet werden; weitere TLDs sind in Vorbereitung. Wer sich beispielsweise EUR 1.000,00 für die Dauer von zwei Monaten „leihen“ will, der muss am Ende insgesamt EUR 1.070,00 zurückbezahlen; als Sicherheit verpfändet er seine Domain.

DomPawn (von engl. pawn = Pfand) versteht sich dabei als Finanzdienstleister sowohl für „Domainer“, also Domain-Händler und -Spekulanten, ebenso wie für kleine Anbieter, die lediglich eine Domain als Geldanlage angemeldet haben. Wer seine Domain verpfänden will, muss sich zunächst kostenlos registrieren. Nach der Anmeldung kann man über ein Formular die Domain anbieten und zugleich eine Preisvorstellung benennen. Unmittelbar nach der Überprüfung und einem positivem Bescheid kann ein Pfanddarlehensvertrag über die betreffende Domain angefordert werden. Die weiteren Schritte erklärt DomPawn auf seiner Website.

In der Zeit, in der die Domain verpfändet ist, ist ein Transfer ausgeschlossen, auch wenn die Domain zum Verkauf angeboten werden kann. Zudem bestimmt DomainPawn, welche Inhalte unter der Domain angezeigt werden. Gerade letzteres kann jedoch eine Vielzahl von rechtlichen Problemem aufwerfen, da der Domain-Inhaber beispielsweise bei wettbewerbswidrigen Inhalten unter der Domain die erste Anlaufstelle des in seinen Rechten Verletzten sein wird. Ob sich das Geschäftsmodell durchsetzt, bleibt also abzuwarten.

> http://www.dompawn.de

Quelle: pressnetwork.de, eigene Recherche

Trotz .mobi – mobilefone.com für US$ 65.260,-

Auch in der vergangenen Woche waren wieder zahlreiche, jetzt abgeschlossene T.R.A.F.F.I.C.-Geschäfte gelistet. Wir haben nur die übernommen, von denen wir noch nicht berichtet hatten. Darüber hinaus zeigte sich ein geradezu ausgeglichenes, ruhiges Feld und ein Beispiel für die Geldmaximierung mit Domains.

Unter den Läderkennungen zeigte sich seit langem mal wieder .de an erster Position. Die Domain discothek.de errang leichtfüssige EUR 8.000,-; unter dieser Endung folgte deutlich abgeschlagen, aber durchaus hochpreisig das lehrerforum.de für lernfähige EUR 3.212,-. Weiter ging es mit der searchdomain.de für findige EUR 1.950,-, gefolgt von volksimmobilien.de für amerikanische US$ 2.484,- (ca. EUR 1.850,-) und einige weitere .de-Domains:

secretcity.de – EUR 1.500,-
lebenslauf24.de – EUR 1.450,-
mueco.de – EUR 1.400,-
superquiz.de – EUR 1.350,-
100grad.de – EUR 1.190,-
secret-city.de – EUR 1.000,-

Die zweitteuerste ccTLD war britisch: localphone.co.uk errr-ring EUR 7.300,-, und schon kam es zu einem branddating.co.uk für EUR 1.000,-. Der interessanteste Deal war freilich elvis.us die vermeintlich sang und klanglose US$ 2.500,- (ca. EUR 1.860,-) erzielt, doch wenn man sich im Klaren darüber ist, dass die Domain 2004 zum Betrag von US$ 499,- erstanden wurde, wird deutlich, dass sie über drei Jahre um 500 Prozent im Preis gestiegen ist. – Weitere Domains bekamen neue Inhaber, darunter:

tx.tv – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.585,-)
thehill.tv – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.980,-)
authority.tv – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.640,-)

gardens.us – US$ 4.950,- (ca. EUR 3.685,-)
prostituta.es – EUR 2.500,-
i.md – US$ 1.550,- (ca. EUR 1.155,-)
pokertour.at – EUR 1.000,-

Die generischen Domain-Endungen zeigten diesmal wenig Neues: die Jungendungen .biz, .info, .mobi usw. traten nicht in Erscheinung, dafür zeigten .net und .org, weitestgehend auf der T.R.A.F.F.I.C, was in ihnen steckt, aber eine paar der Geschäfte sind wirklich aktuell. Wie etwa ameridream.net, die für US$ 20.251,- (ca. EUR 15.080,-) den Inhaber wechselte; desgleichen fragrances.net für US$ 12.750,- (ca. EUR 9.495,-), freecreditscore.net für US$ 8.700,- (ca. EUR 6.480,-), simplex.net für einfache US$ 4.500,- (ca. EUR 3.350,-) und drink.org für US$ 3.939,- (ca. EUR 2.935,-). Der Rest sind T.R.A.F.F.I.C-Ergebnisse:

arbitration.org – US$ 12.360,- (ca. EUR 9.205,-)
nd.net – US$ 10.648,- (ca. EUR 7.930,-)
gd.net – US$ 10.500,- (ca. EUR 7.820,-)
pn.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.445,-)
wg.net – US$ 8.250,- (ca. EUR 6.145,-)
vo.net – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.960,-)
snowboarding.net – US$ 7.127,- (ca. EUR 5.310,-)
mpegs.net – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.215,-)

Schließlich trägt auch .com noch viel T.R.A.F.F.I.C.-Balast mit sich, nichtsdestotrotz oder gerade darum sind die Zahlen erfreulich. Ganz 28 Domains zum Preis im fünfstelligen Eurobereich:

pup.com – US$ 39.159,- (ca. EUR 29.165,-)
kidshoes.com – US$ 38.610,- (ca. EUR 28.755,-)
farmmachinery.com – US$ 35.300,- (ca. EUR 26.290,-)
freewebdesign.com – US$ 32.472,- (ca. EUR 24.185,-)
screenshots.com – US$ 29.420,- (ca. EUR 21.910,-)
sergers.com – US$ 24.297,- (ca. EUR 18.095,-)
doctorate.com – US$ 23.530,- (ca. EUR 17.525,-)
babyswings.com – US$ 23.197,- (ca. EUR 17.275,-)
statepark.com – US$ 22.360,- (ca. EUR 16.650,-)
lawyersearch.com – US$ 22.261,- (ca. EUR 16.580,-)
electronicfiling.com – US$ 22.188,- (ca. EUR 16.525,-)
playpens.com – US$ 22.097,- (ca. EUR 16.455,-)
allthemusic.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.895,-)
mysexcams.com – US$ 19.662,- (ca. EUR 14.645,-)
peddler.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 14.150,-)
onlineproperty.com – US$ 18.140,- (ca. EUR 13.510,-)
workgloves.com – US$ 17.650,- (ca. EUR 13.145,-)
petcarriers.com – US$ 17.650,- (ca. EUR 13.145,-)
callwaiting.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.660,-)
actualite.com – EUR 12.000,-
piperline.com – US$ 15.450,- (ca. EUR 11.505,-)
mittens.com – US$ 15.400,- (ca. EUR 11.470,-)
procure.com – US$ 15.250,- (ca. EUR 11.355,-)
insurancesupermarket.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.170,-)
cristianos.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.170,-)
eyesurgeon.com – $ 14.500,- (ca. EUR 10.800,-)
energytrading.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.425,-)
5000.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.425,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

San Juan – ICANN-Meeting im Juni lockt

Liegt Lissabon nicht erst wenige Tage zurück? Und schon ruft ICANN zum nächsten, dem 29. Meeting, diesmal nach San Juan in Puerto Rico – vom 25. bis 29. Juni 2007. Das ist früher als man denkt.

Der karibische Inselstaat Puerto Rico blickt auf 500 Jahre Spanischer Tradition und Kultur zurück, die sich in Jahrhunderte alten Monumenten und Kolonialstädten widerspiegelt. Allerdings ist das Land amerikanisches Außengebiet, und somit nicht unabhängig. San Juan, die Hauptstadt von Puerto Rico, wurde 1521 gegründet und zeigt sich heute dynamisch aktiv wie jede anderen moderne Metropole. Das Wetter ist durchweg gut. Es wird eine warme, wenn nicht gar heisse Veranstaltung der ICANN werden.

Das Meeting wird im „Caribe Hilton“, nur 15 Minuten vom Flughafen entfernt, direkt am Stand abgehalten. Vorregistrierungen sind ab sofort möglich. Da man sich, fliegt man nach Puerto Rico, auf US-amerikanisches Territorium begibt, gelten auch deren Visa-Regeln. Genauere Informationen findet man unter der Gastgeberseite:

> http://www.icannsanjuan.pr/

Quelle: icann.org, wikipedia.org, icannsanjuan.pr

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