Newsletter-Ausgabe #343: Dezember 2006

Themen: Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2007 | US$ 3 Mio. – Milliardär erwirbt vodka.com | Attentatsversuch – Domain-Krimi um sex.com | .de – DENIC baut Nameserver-Netz aus | irrlicht.de – Klägerin wandelt auf Irrwegen | Top 10 – Die besten Domains des Jahres 2006 | Hollywood – Einladung zum „DOMAINfest Global“

Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2007

Lieber Leserinnen und Leser,

es ist bewährte Tradition, am Ende eines Jahres auf die vergangenen zwölf Monate zurückzublicken. Dies gilt umso mehr, als im Internet die Zeit bekanntlich besonders schnell verfliegt. Was also bleibt von 2006 in der Welt der Domains dauerhaft hängen?

Ganz klar, es war das Jahr der Europa-Domain .eu (dotEU). Mit einer komplizierten Schwangerschaft und reichlich Geburtswehen gestartet, entwickelte sich .eu zum Lieblingskind der Domain-Branche. Und mit aktuell 2,4 Millionen Domains ist .eu gewiss noch längst nicht ausgewachsen. Damit es auch 2007 nicht langweilig wird, hat die im alten Jahr wieder einmal viel gescholtene Internet-Regierung ICANN mit der Einführung neuer Top Level Domains wie .asia, .mobi oder .travel für Bewegung gesorgt, und auch in den kommenden Jahren ist mit Neueinführungen zu rechnen.

In der Rechtsprechung sticht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu maxem.de hervor. Zum zweiten Mal in seiner Geschichte lag dem Hüter der deutschen Verfassung ein Domain-Rechtsstreit vor, und auch wenn das Gericht im konkreten Fall eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht sah, nahm es gleichwohl das Verfahren zum Anlass, zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Prioritätsgrundsatz des „first come, first served“ Stellung zu nehmen und den Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu bestätigen.

Ungeachtet aller Rückblicke möchten wir diese Gelegenheit jedoch auch nutzen, uns bei allen Leserinnen und Lesern für das Jahr 2006 bedanken. Mit 30.000 Abonnenten zählt dieser Newsletter zu den führenden Newslettern zum Thema Domain-Namen im deutschsprachigen Bereich. Jeder einzelne Abonnent ist daher für uns Ansporn, ihn mit nützlichen Informationen aus der Domain-Welt zu versorgen. Wir hoffen, dass Sie uns auch 2007 die Treue halten und wir Ihren Ansprüchen gerecht werden. Wir wünschen Ihnen, Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Familien einen ruhigen Ausklang dieses Jahres und einen erfolgreichen Start für 2007!

Fröhliche Weihnachten!

Ihr
Daniel Dingeldey
Florian Hitzelberger
Florian Huber

Team domain-recht.de

US$ 3 Mio. – Milliardär erwirbt vodka.com

Kurz vor Ende des Jahres vermeldet die Domain-Börse Sedo nochmals einen Millionen-Deal: satte US$ 3 Mio. (ca. EUR 2,3 Mio.) war einem russischen Milliardär die Domain vodka.com wert. Die Domain leitet auf die Website des russischen Wodka-Produzenten „Russian Standard“ weiter.

Es muss ein ganz besonderes Wässerchen sein: nach Fussballvereinen scheint man in Russland auch den Domain-Markt als Investment der besonderen Art entdeckt zu haben. Milliardär Roustam Tariko, Geschäftsführer des 1998 gegründeten Vodka-Herstellers „Russian Standard“ mit Sitz in Sankt Petersburg, der mit seiner gleichnamigen Wodka-Marke Marktführer in Russland sein soll, will mit dieser Domain die USA erobern. Russian Standard betrat im September 2005 erstmals den US-Markt, in Deutschland ist das Unternehmen seit August 2006 aktiv. Das Rezept für seinen Wodka soll nach Unternehmensangaben der russische Wissenschaftler Dimitri Iwanowitsch Mendelejew entdeckt haben; Mendelejew war auch an der Erarbeitung des Periodensystems der chemischen Elemente massgeblich beteiligt. Der vorher lediglich geparkte Domain-Namen vodka.com mit Links zu unterschiedlichen Seiten mit alkoholischen Inhalten zeigt nun seine wahre Stärke. Er leitet auf russianstandard.com weiter, unter der „Russian Standard“ über seine Wodka-Produkte und deren Herstellung informiert.

Das teure Geschäft mit der Domain ging nach Verhandlungen, die Sedo für den Verkäufer führte, am 04. Dezember über die Theke. Zum Verkäufer macht Sedo keine Angaben. Die Domain-Handelsbörse wickelte damit nach eigenen Angaben ihr bisher größtes Domain-Geschäft in ihrer über fünfjährigen Geschichte ab. Nach dem Verkauf von diamond.com, die sich ein namentlich nicht genannter Käufer im Mai die fast unglaubliche Summe von US$ 7.500.000,- (ca. EUR 5.833.400,-) kosten liess, reiht sich vodka.com damit als Zweiter in die Jahresbestenliste 2006 ein, deutlich vor cameras.com, die für auch noch stolze US$ 1,5 Mio. (umgerechnet ca. EUR 1.181.100,-) den Inhaber wechselte. Selbst in der Hochzeit des DotCom-Booms gab es mit business.com, die seinerzeit ebenfalls US$ 7,5 Mio. erzielte, nur selten derart spektakuläre Transaktionen.

Fragt sich nur noch, ob die Domain vodkamartini.com, die nicht erreichbar, aber vergeben ist, das Doppelte oder nur die Hälfte wert ist. Die deutsche vodka.de befindet sich übrigens in Händen der MBG International Premium Brands, während wodka.de zur Seite von Wodka Gorbatschov führt. Hingegen findet man unter wodka-martini.de ein Rezept, das die Herzen aller James Bond-Freunde höher schlagen lässt.

> http://www.vodka.com

Weitere Domain-Käufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, reuters.co.uk, eigene Recherche

Attentatsversuch – Domain-Krimi um sex.com

Die Saga um sex.com, den wohl wertvollsten Domain-Namen der Welt, ist um ein dramatisches Kapitel reicher: am Tag, als der Domain-Dieb Stephen Michael Cohen aus dem Gefängnis entlassen wurde, wurde auf seinen Rechtsanwalt ein Mordversuch verübt. Einmal mehr scheint es um Millionen zu gehen.

Ihren Ausgangspunkt nimmt die Endlosstory um sex.com im Jahr 1995, als der US-Amerikaner Gary Kremen den Domain-Namen über den damaligen Monopolisten Network Solutions zusammen mit anderen Highlights wie auto.com und match.com registrierte, ohne damals jedoch zu ahnen, wie wertvoll die Adressen eines Tages sein würden. Doch schon ein Jahr später musste er feststellen, dass die Domain am 17. Oktober 1995 unrechtmäßig auf Stephen Cohen übertragen worden war. Die nächsten fünf Jahre verbrachte Kremen damit, in Gerichtsprozessen gegen Cohen, NSI und VeriSign (das NSI übernommen hatte) um die Domain zu kämpfen. Im November 2000 konnte er schließlich durchsetzen, dass die Domain auf ihn zurückübertragen werden musste; von seinem Schadensersatzanspruch über US$ 65 Mio. blieb ihm allerdings zunächst wenig, nachdem Cohen nach Mexiko flüchtete und dort am 27. Oktober 2005 in Tijuana verhaftet werden konnte. Doch nach 14 Monaten Haft wurde Cohen jetzt überraschend frei gelassen, nachdem es Kremens Anwälten nicht gelungen war, die mit der Domain erzielten Millionen auf weltweit verteilten Bankkonten sicherzustellen. Sein Auftrag: bis spätestens 26. Februar 2007 das Geld zu suchen, um damit beim Richter vorstellig zu werden.

Dumm nur, dass Cohen an Amnesie leidet. Erinnern kann er sich lediglich an Konten in Lettland, Liechtenstein und der Isle of Man. Der einzige, der Zugang zu den Millionen haben könnte, ist sein mexikanischer Anwalt Gustavo Cortes Carvajal, auch bekannt als „The Toad“ (die Kröte). Und auf eben diesen Anwalt wurde am Tag der Freilassung von Cohen in Tijuana gegen 17.00 Uhr ein Attentat verübt, als sein von einem Kollegen gesteuertes Fahrzeug zwischen zwei Lastwagen geriet und blockiert wurde. Cortes gelang unverletzt die Flucht zur nächsten Polizeistation, sein Kollege erlitt jedoch mehrere Schussverletzungen. Ein vierjähriger Junge wurde am Kopf getroffen, über seinen Zustand sind keine Informationen verfügbar. Ausser der zeitlichen Verknüpfung gibt es allerdings keinen Hinweis noch gesicherte Beweise, dass Cohen hinter dem Attentat steckt.

Ob Cohen am 26. Februar 2007 in die Haftanstalt zurückkehrt, gilt als offen. Sollte es ihm jedoch gelingen, nachzuweisen, dass er das Geld nicht mehr findet, gilt eine Entlassung als wahrscheinlich. Kremen kann sich einstweilen damit trösten, die Domain für die kolportierte Rekordsumme von US$ 14 Mio. (umgerechnet ca. EUR 11,5 Mio.) an die Bostoner Escom LLC verkauft zu haben.

Wer weitere Informationen rund um die sex.com-Story sucht, dem sei ein Buch empfohlen, das im Mai 2007 erscheinen wird. Einzelheiten finden sich unter sexdotcom.info.

Quelle: theregister.co.uk, platinax.co.uk

.de – DENIC baut Nameserver-Netz aus

DENIC e.G., für die Verwaltung der Top Level Domain .de zuständige Verwaltungsstelle, baut ihr Netz an Nameservern weiter aus: drei zusätzliche Standorte in Seoul, Miami und Sao Paulo sollen helfen, dass .de-Domains weltweit künftig noch schneller erreicht werden können.

Grundlage einer jeden Domain ist die so genannte IP-Adresse. So könnte man zum Beispiel statt domain-recht.de auch die Ziffernreihe 212.227.206.30 in den Browser eintippen, und würde auf der selben Seite landen, allerdings nicht halb so komfortabel oder einprägsam wie bei einer Domain. Bei einem Nameserver handelt es sich nun um einen speziell ausgestatteten Rechner, der diese IP-Adressen in Domain-Namen übersetzt. Fordert der Browser ein Internetangebot an, wird in der Regel zuerst der Nameserver angesteuert, der die Domain in eine IP-Adresse auflöst und dann an den Browser zurückmeldet. Als für den Betrieb der Nameserver für die Top Level Domain .de zuständige Stelle baute DENIC bislang auf elf weltweit verteilte Nameserver-Standorte, darunter solche in Amsterdam, London, Stockholm und Tokio. Mit drei neuen Standorten in Seoul, Miami und Sao Paulo erhöht sich die Zahl der Nameserver-Lokationen nun auf insgesamt 14. DENIC trägt damit dem Umstand Rechnung, dass die Zahl ihrer Nameserver-Anfragen inzwischen bei mehr als 2,5 Milliarden täglich liegt.

An jedem der Standorte befindet sich dabei nicht nur ein einzelner Nameserver, sondern ein Cluster aus drei Nameservern und einem Steuerrechner. Sie werden im Rahmen von Kooperationen mit den jeweiligen Registrierungsstellen sämtlich von der DENIC gesteuert und überwacht, in Seoul zum Beispiel mit der südkoreanischen Registrierungsstelle NIDA und in Sao Paulo mit der brasilianischen Registro.br. Für die Internetnutzer bringen diese zusätzlichen Standorte kürzere Zugriffszeiten auf .de-Domains, wobei von den zusätzlichen Servern in erster Linie Nutzer aus dem Süden der USA, der Karibik, in Lateinamerika sowie in Südostasien und dem Pazifik profitieren. Mit einem weiteren Ausbau des Nameservernetzes ist zu rechnen, wobei Osteuropa auf der Liste ganz oben stehen dürfte. Auch bei der erwarteten „explosiv steigenden Nachfrage nach Nameserver-Ressourcen“ zeigt sich .de damit für die Zukunft gewappnet.

> http://www.denic.de

Quelle: denic.de, dr.web.de, eigene Recherche

irrlicht.de – Klägerin wandelt auf Irrwegen

Dem Landgericht Braunschweig (Urteil vom 29.09.2006, Az.: 9 O 503/06 (077)) lag der Rechtsstreit um die Domain irrlicht.de vor. Das Gericht liess sich dabei von den Vorwürfen der Klägerin gegen den Beklagten nicht beirren und zeigte beste Internetkenntnisse.

Klägerin ist die Irrlicht GmbH, die selbst seit dem 3. Februar 1999 Inhaberin der Domain irrlicht.com ist. Doch das reichte ihr nicht, weshalb sie den Inhaber des bisher ungenutzten Domain-Namens irrlicht.de verklagte. Die Klägerin behauptet, in ihren Zeichenrechten verletzt zu sein; darüber hinaus ist sie der Ansicht, es liege seitens des Domain-Inhabers eine sittenwidrige Schädigung und ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor. Sie verlangte vom Beklagten es zu unterlassen, die Domain zu nutzen und sie freizugeben, sowie die Zahlung von außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von EUR 144,59. Der Beklagte hielt diesen Behauptungen entgegen, bei „Irrlicht“ handele es sich um einen allgemeinen Begriff, der nicht geschützt sei.

Das Landgericht Braunschweig wies die Klage zurück. Es sah keinerlei markenrechtliche Ansprüche, da die Klägerin einerseits nicht Inhaberin eines registrierten Kennzeichens sei (§ 14 Abs. 2, Abs. 5 MarkenG), und weil die dem Firmennamen gleiche Domain irrlicht.de nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt werde (§ 15 Abs. 2, Abs. 4 MarkenG). Auch sei bei dem Begriff seitens des Domain-Inhabers nicht damit zu rechnen, dass er ihn im geschäftlichen Verkehr nutzen werde.

Ebenfalls keine Ansprüche ergaben sich aus Sicht des Gerichts aus dem Namensrecht (§ 12 BGB). Weder liege eine Namensleugnung noch eine Namensanmaßung seitens des Beklagten vor. Auch könne von einer Zuordnungsverwirrung keinerlei Rede sein: der Begriff selbst gebe keinen Hinweis auf einen Namen, und Internetnutzer verstünden „Irrlicht“ als allgemeinen Begriff und nicht als Namen. Zudem sei die Klägerin unter ihrem Namen im Geschäftsverkehr auch nicht allgemein bekannt.

Schließlich lag nach Ansicht des Gerichtes auch keine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB seitens des Beklagten vor, nur weil er Inhaber der Domain sei und nichts rechtes damit anfange. Dass er der Klägerin den Weg ins Internet versperre, ist nicht ersichtlich. Hierfür listete das Gericht zahlreiche Gründe, deren beeindruckendster von der Kenntnisreichheit der Richter kündet: der Klägerin stehe zu Gebote, Google AdWords-Anzeigen zu schalten, damit man sie im Internet findet, wenn man eine Suche durchführt. Darüber hinaus ist das Gericht der Ansicht, es handele sich nunmal um einen Begriff mit bekannter Bedeutung, einen Gattungsbegriff also, der in der Regel keine Verletzung des § 826 BGB mit sich bringt. Die Klägerin selbst weise keine besondere Bekanntheit auf, weshalb der normale Nutzer vom Begriff Irrlicht nicht auf die Klägerin schliessen werde. Darüber hinaus sei die Beeinträchtigung der Klägerin gering, da sie selbst ja Inhaberin der prägnanten Domain irrlicht.com ist. Zudem hätte sie sich die entsprechende .eu-Domain sichern können. Zu guter Letzt habe die Klägerin auch nicht ordentlich dargelegt, dass der Beklagte etwa Domain-Grabber sei.

Damit wies das Gericht die Klage zu Recht zurück.

Das Urteil findet man unter:
> http://short4u.de/45899bd537c92

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: Rechtsanwalt Ralf Moebius, eigene Recherche

Top 10 – Die besten Domains des Jahres 2006

Am Ende eines Jahres ist es bereits Tradition des Newsletters, in Kooperation mit der Domain-Handelsbörse Sedo.de die besten Domains des Jahres zu küren, diesmal somit die besten Domains des Jahres 2006.

Hierbei haben wir uns wie in allen Vorjahren für drei Kategorien entschieden: die besten zum Verkauf stehenden Domains, die Top Ten der verkauften Domains unter Nennung ihres jeweiligen Verkaufspreises sowie die kuriosesten Verkäufe des vergangenen Jahres.

„Die besten zum Verkauf stehenden Domains 2006“:

********************************
1. mensch.de
2. erde.de
3. se/x.info
4. weltreise.de
5. fahrplan.de
6. portal.de
7. grafik.de
8. polen.de
9. eishockey.de
10. digitalkameras.de
********************************

„Die teuersten Sedo-Domains des Jahres 2006“:

********************************
1. vodka.com – US$ 3.000.000,- (ca. EUR 2.300.000,-)
2. ga/ys.com – US$ 500.000,- (ca. EUR 382.000,-)
3. blue.com – US$ 500.000,- (ca. EUR 382.000,-)
4. bike.com – US$ 500.000,- (ca. EUR 382.000,-)
5. malta.com – US$ 250.000,- (ca. EUR 191.000,-)
6. wifi.com – US$ 225.000,- (ca. EUR 172.000,-)
7. courts.com – US$ 155.000,- (ca. EUR 118.000,-)
8. tractors.com – US$ 153.500,- (ca. EUR 127.000,-)
9 spn.com – EUR 95.000,-
10. cheapgifts.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 68.000,-)

********************************

„Die kuriosesten Verkäufe des Jahres 2006“:

********************************
1. babyfaces.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.500,-)
2. stinki.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.200,-)
3. tollwut.com – EUR 6.000,-
4. 2345678.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.200,-)
5. tuktuk.com – EUR 3.500,-
********************************

Einen Überblick über die üblichen Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de

Hollywood – Einladung zum „DOMAINfest Global“

Da wir heute schon vom Alkohol gesprochen haben: Das Leben der Domain-Profis ist einfach großartig. Denn unter dem Motto „von Domainern für Domainer“ feiern Domain-Freaks vom 31. Januar bis zum 03. Februar 2007 in Hollywood das rauschende „DOMAINfest Global“.

Das Fest ist für Domainers gedacht, die wissen, wo es lang geht. Die Veranstaltung will die breite Palette der unterschiedlichen Domainer zusammenführen, um gemeinsam von einander zu lernen.

Und weil solche Ereignisse immer lustig sind, beginnt man gleich am Mittwochabend mit einer Cocktail-Party, feiert am Donnerstag eine Willkommensparty, am Freitag ist man dann aktiv, um sich zu guter Letzt am Samstag zu erholen.

Das alles kostet US$ 395,- und findet im glamourösen Renaissance Hotel in Hollywood statt, das die Möglichkeit bietet, nach harten Arbeitstagen wilde Nächte abzufeiern. Und jeder Interessierte ist herzlich eingeladen, teilzunehmen.

Weitere Informationen und vor allem die Agenda findet man unter:
> http://www.domainfest.com

Quelle: lextext.com, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top