Urheberrecht

Kauder fordert Two-Strikes-Modell

Siegfried Kauder, MdB (CDU), erklärt vor mittlerweile drei Wochen, er wolle binnen acht Wochen einen Gesetzesentwurf für ein Two-Strikes-Warnmodell gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorlegen, weil sich der so genannte 3. Korb der Urheberrechtsreform verzögere. Dieser Vorstoß sorgt für Aufregung und Widerspruch nicht nur bei Internetnutzern, sondern auch bei Partei- und Koalitionskollegen Kauders.

Am Mittwoch, den 21. September 2011 hatte Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände, anlässlich einer Veranstaltung der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) verkündet, er wolle binnen acht Wochen einen Gesetzesentwurf für ein so genanntes Two-Strikes-Warnmodell gegen Urheberrechtsverletzungen vorlegen. Wie die Branchenseite mediabiz.de der G+J Entertainment Media GmbH & Co. KG mitteilt, erklärte Kauder, das Warnmodell müsse aus dem 3. Korb herausgebrochen und als kleines Gesetz eingebracht werden; er werde nicht warten, bis die Justizministerin tätig werde.

Im Internet und bei Kollegen von Kauder wurde dieses Vorstoß nicht gut aufgenommen. So erklärte Thomas Jarzombek (CDU) gegenüber heise.de, das widerspreche der Koalitionsvereinbarung, wonach man keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen werde. Auch von Seiten des Bundesjustizministeriums kam laut heise.de ein Dementi, zumal sowohl datenschutzrechtliche als auch verfassungsrechtliche Bedenken bestünden. Hingegen konnten Internetnutzer nachweisen, dass die Internetpräsenz Siegfried Kauders ihrerseits Urheberrechte Dritter verletzende Inhalte aufweist, die kurze Zeit nach Bekanntwerden zwar von der Website entfernt wurden, aber nach wie vor auf den Servern vorhanden sind. Kauder erklärte in einer Stellungnahme vom 29. September 2011, sein Modell funktioniere, denn die problematischen Inhalte seien nach Hinweis entfernt worden. Zugleich machte er in seiner Stellungnahme aus dem Two- ein Three-Strikes-Warnmodell, wobei beim dritten Hinweis über den Rechtsverletzer für drei Wochen eine Internetsperre verhängt werden solle. Weiter führt Kauder aus, mittlerweile stünden ihm die Urheberrechte an den fraglichen Fotos zu.

Die Posse dauert an: Noch steht die Antwort auf eine Anfrage an Siegfried Kauder unter abgeordnetenwatch.de aus, an der mittlerweile über 1.500 Leser interessiert sind. Darüber hinaus wurde mittlerweile eine Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzungen gegen Kauder gestellt. In jedem Falle zeigt das Verhalten Siegfried Kauders, dass er, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, nur schwache Kenntnisse des Urheberrechts hat und damit wenig geeignet erscheint, in Gesetzgebungsprozessen tätig zu werden. Und das, obwohl sich sein Vorstoß, wie mediabiz.de mitteilt, gegen das „hektische und schlampige Vorgehen der Bundesregierung bei neuen Gesetzesvorhaben“ richtet. Deutlich wird auch, dass das Urheberrecht in seiner jetzigen Form nicht geeignet ist, der mit dem Internet veränderten Sachlage gerecht zu werden.

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