Expired Domains

ICANN muss Policy nachbessern

Die Internet-Verwaltung ICANN muss beim Schutz von Domain-Inhabern vor versehentlichen Verlusten nachbessern: nach einem Bericht des At-Large Advisory Committee (ALAC) ist das derzeitige System ungenügend. Die Öffentlichkeit soll sich nun an der Diskussion beteiligen.

In welchem Umfang soll es Domain-Inhabern möglich sein, ihre Domains zurückzuholen, wenn sie den Registrierungsvertrag haben enden lassen? Mit dieser Frage befasst sich eine eigens ins Leben gerufene „Post-Expiration Domain Name Recovery Working Group“ bei ICANN. Auslöser war ein Untersuchungsbericht des ALAC im Dezember 2008, in dem das derzeitige System als „ineffektiv“ kritisiert wurde, nicht zuletzt, weil die wirtschaftlichen Folgen eines Domain-Verlusts inzwischen ein immenses Ausmaß annehmen können. So ging zum Beispiel im Jahr 1999 dem Softwarekonzern Microsoft für kurze Zeit die identitätsrelevante Domain passport.com verlustig; 2003 wiederholte sich dieses Missgeschick mit der eMail-Domain hotmail.co.uk.

Verhindern soll dies derzeit bei Adressen mit generischer Endung eine 30tägige Redemption Grace Period (RGP), innerhalb derer die Domain funktionslos wird, jedoch zurückgeholt werden kann. Doch die RGP ist nicht für alle Domain-Registrare verpflichtend, was beispielsweise die Versteigerung solcher Adressen unmittelbar nach Vertragsende ermöglicht. Das ALAC kritisiert auch, dass der Umgang der Registrare mit Löschungen in den Vertragsbedingungen oft intransparent geregelt sei, so dass die Kunden nicht wüssten, woran sie sind. Schließlich verzichten auch manche Registrare darauf, die Adresse funktionslos zu schalten, so dass der Inhaber den Verlust erst bemerkt, wenn es zu spät ist. Aus diesem Grund bittet ICANN nun die Öffentlichkeit, sich an der Diskussion um mögliche Änderungen der Policy zu beteiligen; welche konkreten Änderungen hieraus dann resultieren, ist noch offen.

Für Kunden von Registraren im deutschsprachigen Raum ist das versehentliche Auslaufen des Registrierungsvertrages und damit der versehentliche Verlust einer Domain in der Regel dagegen kein Problem. Anstelle des Ablaufs der Befristung verlängern sich hierzulande die Verträge meist um ein weiteres Jahr automatisch, sofern der Domain-Inhaber nicht seinerseits den Vertrag rechtzeitig kündigt.

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