Abzocke

wieder Appraisal-Scam aufgetaucht!

Alle Jahre wieder kommt nicht nur Weihnachten, sondern treiben auch Domain-Abzocker ihr Unwesen. So erfährt derzeit die als „Appraisal-Scam“ bekannte Gutachtenmasche neue Wertschätzung, während der Domain Registry of America auch trotz jahrelangem Unwesen niemand beizukommen scheint.

In einer uns vorliegenden englischsprachigen eMail wandte sich Ende November 2009 ein Scott Withrow, der sich als CEO betitelt und für „Domain Investing & Reselling“ zuständig sein soll, unter der Absenderdomain domainsecondhand.com unvermittelt an einen unserer Leser und teilte mit, dass sein Unternehmen in Internetprojekte und Domains investiere. Zugleich wurde der Leser gefragt, was der Preis für seine Domain l.com sei; der vollständige Domain-Name liest sich wie zusammengewürfelte Buchstaben und entspricht keinem allgemeinbeschreibenden Begriff. Gleichwohl freue sich Withrow, mit dem Leser künftig Geschäfte zu machen. Der Leser erwiderte die eMail und verlangte einen vierstelligen Betrag für die Domain. Withrow antwortete und zeigte sich grundsätzlich einverstanden, fragte jedoch an, ob der Leser schon einmal den Wert der Domain durch ein Gutachten habe ermitteln lassen; ohne Gutachten könne man beim Preis nicht sicher sein, und es sei auch für den Kauf sehr wichtig. Er werde dabei nur Gutachten von unabhängigen Unternehmen akzeptieren, denen er vertraue.

Praktischerweise fügt Withrow seiner eMail einen Link zum Forum von domainexplorer.org bei. Klickt man diesen an, wird dort von Gutachten von estibot.com, swiftappraisal.com oder afternic.com abgeraten, dafür researchappraisals.com gelobt. Sobald der Leser das Gutachten vorlege, könne man die Verhandlungen fortführen. Doch unser Leser war misstrauisch und stieß im Domain-Forum von namepros.com auf die Ansicht, dass domainsecondhand.com als Betrug zu werten sei; von der Einholung eines Gutachtens hat er Abstand genommen. Es kann daher nur gewarnt werden, auf diese Masche hereinzufallen und ein Wertgutachten in Auftrag zu geben; hat man das Gutachten bezahlt, wird man vom Käufer regelmäßig nichts mehr hören und auf den Kosten sitzen bleiben. Seriöse Käufer sollten dagegen die Kosten des Gutachtens selbst tragen und mit dem Verkäufer vereinbaren, im Fall einer Einigung die Gutachtenskosten auf den Kaufpreis anzurechnen.

Dass die Abzocker nicht aussterben, zeigt auch ein aktueller Fall aus Großbritannien. Dort musste sich die Advertising Standards Authority mit der einschlägig bekannten Domain Registry of America (DROA) auseinandersetzen, nachdem DROA in rechnungsartig aufgemachten eMails den Eindruck erweckt hatte, man müsse bezahlen, um die eigenen Domains zu verlängern. Wie machtlos Behörden hiergegen sind, zeigt der Tenor der Entscheidung: die eMail darf künftig in dieser Form nicht mehr verwendet werden. Dass sich DROA hieran hält, muss bezweifelt werden.

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