Buchtipp

Bettinger

Rechtsanwalt Dr. Torsten Bettinger aus München hat vor kurzem das „Handbuch des Domainrechts“, einen 1753 Seiten starken Wälzer zum nationalen wie internationalen Domain-Recht, vorgelegt. Das umfassende Handbuch gehört in die Handbibliothek eines jeden im Domain-Recht sich bewegenden Juristen.

Die Kurzversion dieser Rezension lautet: an diesem Buch kommt der Domain-Rechtler nicht vorbei. Es ist ein sehr gutes und informatives Buch, dessen Anschaffung jedem nur empfohlen werden kann: es spart Geld und Zeit und fördert die eigenen Kenntnisse. Das gesagt, dürfen wir aber auch die zweite Auflage anmahnen – und die Verbesserungen, die diese mitzubringen hätte, wie sich aus der längeren Fassung der Rezension ergibt.

Wer es genauer wissen möchte und mehr Zeit mitgebracht hat, dem geben wir hier einen genaueren Überblick: Inhaltlich erfüllt das Werk, dessen Herausgeber Rechtsanwalt Bettinger auch für den überwiegenden Inhalt verantwortlich zeichnet, die gesteckten Ziele. Zunächst befasst es sich mit der Domain-Registrierung, den dahinter stehenden Strukturen und der Technik, der Verwaltung und dem DNS-System. Alsdann wendet sich Dr. Bettinger auf 350 Seiten dem deutschen Domain-Recht zu, um später sich auf ebenfalls 350 Seiten sehr differenziert dem Streitbeilegungsverfahren nach der UDRP und kurz (40 Seiten) auch dem .eu-ADR-Verfahren zu widmen, welchletzteres aus seiner Sicht die allgemeine Rechtslage eher komplizierter macht. Darüber hinaus wird das Domain-Recht zwanzig weiterer Länder, darunter beispielsweise China, Japan, USA, Polen und weitere europäische Staaten, durch andere Autoren behandelt. Dies stellt eine wichtige Arbeitshilfe für Panelists dar, die bei UDRP und ADR-Entscheidungen hin und wieder sich auch am Domain-Recht eines betroffenen Staates orientieren müssen. Im Teil 5 des Buches gibt es einen Überblick über zahlreiche Domain-Verwaltungenen und Registrierungsbedingungen, der sich wohl eher früher als später überlebt, so wie die Verwaltungen ihre Registrierungsbedingungen an den Markt anpassen. Es folgt ein Glossar und ihm der Anhang. Der liefert beispielsweise die .eu-EG-Verordnungen, die UDRP und weitere Regelungen und Richtlinien sowie ein Entscheidungs- und ein Autorenverzeichnis.

Ziel des Werkes ist, die umfassende Darstellung des Verfahrens der Domain-Registrierung, sowie das Fallrecht staatlicher Gerichte wie auch außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren. Was die Weite der Themen betrifft, so löst das Werk die eigene Vorgabe, umfassend zu sein, ein. Doch zeigt sich, dass an entscheidenden Punkten die Tiefe fehlt. Eine Tiefe, die freilich andere Werke auch nicht aufweisen, die man sich als Leser, der ein konkretes Rechtsproblem lösen will, wünscht. So werden Fragen der Störerhaftung zwar mehrfach angesprochen, doch nie ausreichend erörtert; das gilt beispielsweise für die Stellung des Admin-C, bei der schon die Differenzierung zwischen Prüfung bei Registrierung und Prüfung nach Registrierung und vor Kenntnis einer Rechtsverletzung nach hiesiger Ansicht nicht angemessen gewürdigt wird. Die Frage nach der Drittschuldnerstellung der DENIC wird seitens Bettinger behauptet, jedoch nicht hergeleitet. Und das, wo Stephan Welzel, Justiziar der DENIC, an anderer Stelle (die Erwähnung in einer Fußnote findet) sehr schön darzustellen wusste, warum DENIC eben gerade kein Drittschuldner ist. Eine Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Argumenten wäre angemessen gewesen. An anderer Stelle hätte sich Bettinger, dessen Stil immer klar, kurz und verständlich ist, deutlich kürzer fassen können: so etwa bei der Frage des Übertragungsanspruchs hinsichtlich der Domain; von dem hat sich die Rechtsprechung bereits 2002 verabschiedet. So konzise Bettingers Stil ist, so sehr fällt gelegentlich auf, dass andere Ansichten nicht hinreichend berücksichtigt – siehe oben – werden. Wie so oft im Bereich der Fachliteratur, zeigt auch Bettingers Handbuch ein entscheidendes Manko auf: Das Sachregister erstreckt sich auf lediglich 25 Seiten und ist nicht erschöpfend.

So sehr gut das Werk, so wünschenswert ist doch eine zweite Auflage, die die hohe Qualität nochmals verbessert. Möglicherweise ist es für so ein Handbuch sinnvoll, doch als Loseblattsammlung zu erscheinen, um eine gewisse Aktualität zu gewährleisten. Schön wäre sicher auch eine Linkdatenbank auf dem Online-Angebot des Verlages, die der Käufer des Buches nutzen kann, um zum Beispiel komplikationslos Einblick in Urteile nehmen zu können. Doch nun stellen wir uns ersteinmal vollauf zufrieden mit:

Dr. Torsten Bettinger, LL.M. (Hrg.)
Handbuch des Domainrechts
Nationale Schutzsystme und internationale Streitbeilegung.
Carl Heymanns Verlag GmbH – Köln, München 2008
1753 Seiten, EUR 188,–
ISBN 978-3-452-25488-7

Kleine Einblicke in das Werk bieten das Inhaltsverzeichnis und eine Leseprobe.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top