Warnung

Geldwäsche mit falschen Domain-Geboten

Seit einer Woche erhalten zahlreiche Domain-Inhaber Kaufangebote für ihre Domains. Absender ist oft ein gewisser „Chris Walker“, der in der Regel per Barscheck einen überhöhten Preis für eine Domain zahlen möchte. Hierbei handelt es sich um eine aus dem Autokauf bekannte Betrugsmasche, die wohl in Richtung Geldwäsche geht. Man sollte auf ein solches Angebot nicht eingehen.

Zahlreiche Leser haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass sie Kaufangebote für ihre Domain-Namen erhalten haben. Diese Angebote stammen in der Regel von einem Herrn namens „Chris Walker“. Der bietet für die auf einer Domain-Börse angebotene Domain runde Beträge zwischen EUR 2.000,– bis EUR 3.000,–. Geht man auf das Angebot ein, erklärt einem der Bieter, entweder, man werde mit einem Barscheck (in Britischen Pfund) zahlen, der freilich höher dotiert ist, weshalb man den überschießenden Betrag auf ein bestimmtes Konto überweise solle. So ein Barscheck kann auch Wochen später, nachdem man überwiesen hat, platzen, mit der Folge, dass nicht nur das Geld futsch ist, sondern auch die Domain. Alternativ wird angeboten, ein Dritter, der dem Bieter noch Geld schulde, werde den Betrag und mehr überweisen. Auch hier soll der überschüssige Betrag auf ein anderes Konto überwiesen werden.

Man kann davon ausgehen, dass es sich hierbei um eine Betrugsmasche handelt, bei der illegale Gelder gesäubert werden sollen. Mit Domain-Anbietern hat man da ein dankbares Publikum: Anbieter von Domains freuen sich, sobald nach langem Warten doch ein Angebot für ihre Domain eingeht. Wenn das dann auch noch üppig bemessen ist und man tatsächlich Geld auf das eigene Konto bekommt, ehe man die Domain überträgt, sieht alles bestens aus. Doch die Konsequenzen sind schlimm, wenn im Nachhinein plötzlich der Scheck platzt, das Geld vom Konto rückgebucht wird sowie man selbst wegen Geldwäsche ins Visier der Strafermittlungsbehörden gerückt ist.

Also reagiert man auf solche überschwänglichen Angebote am besten nicht. Spätestens wenn man dann gebeten wird, einen höheren Scheck einzulösen oder den Betrag vom Konto eines Dritten zu akzeptieren, sollte man aus einem solchen Geschäft aussteigen und die Staatsanwaltschaft informieren. Informationen zu ähnlich gelagerten Fällen, die man auch hier zu Rate ziehen kann, findet man beim BKA.

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