CONTENT-PARTNERSCHAFT
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Das Redaktionsteam von domain-recht.de erstellt jede Woche eine Vielzahl von News und Hintergrundberichten rund um die Themen Domain-Recht, Domain-Registrierung, Domain-Handel und Domain-Marketing.
Diese Beiträge werden im Domain-Magazin auf domain-recht.de (http://www.domain-recht.de/magazin/) oder im wöchentlich erscheinenden Domain-Newsletter veröffentlicht.
Content-Partner können unsere Beiträge auf Ihren eigenen Websites/Newslettern/Printmedien (z.B. Mandantenbrief) veröffentlichen. Sie können so kostenfrei und unkompliziert Ihre eigenen Websites/Newsletter mit hochwertigen Content versehen und Ihren Besuchern/Kunden einen echten Mehrwert bieten. Die übernahme unseres Content ist kostenfrei(!).
Natürlich gibt es für Content-Partner ein paar »Spielregeln« zu beachten:
- (1) die Beiträge müssen unverändert übernommen werden
- (2) unser Newsletter/unsere Website darf nicht »als Ganzes« übernommen werden, also nur einzelne Beiträge
- (3) jeder Beitrag muss mit exakter Quellenangabe veröffentlicht werden (z.B.»Quelle: Domain-Newsletter #132 von domain-recht.de«)
- (4) jeder Beitrag muss am Ende mit folgendem Link versehen
werden:
Link zur Quellenangabe:
»Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de «
Bitte verwenden Sie den folgenden Quelltext:
Wenn Sie Interesse an einer Content-Partnerschaft haben, bewerben Sie sich einfach per eMail bei RA Daniel Dingeldey:
dingeldey@domain-recht.de
mit einer kurzen Beschreibung Ihrer Website/Ihres Newsletters und unter Angabe Ihrer vollständigen Adressdaten.
Unser Team wird Ihre Website/Newsletter dann »prüfen« und Ihnen mitteilen, ob wir Sie als Content-Partner aufnehmen können. Sobald Sie als Content-Partner akzeptiert werden, können Sie per »copy+paste« und unter Einhaltung der o.g. Spielregeln einzelne Beiträge aus unserem Newsletter bzw. von unserer Website übernehmen und veröffentlichen.
Ihr Ansprechpartner:
RA Daniel Dingeldey
(dingeldey@domain-recht.de)



