21
Jul 2011
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von RA Florian Hitzelberger

Für Websperren wird es eng: nach den Plänen der Bundesregierung zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes schwenken nun auch die EU und die Bundesländer ab von der Parole “Sperren statt Löschen”. Verbindliche Regelungen stehen aber noch aus.

Im März 2010 hatte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Innenpolitik, den Entwurf einer EU-Richtlinie vorgestellt, die Regelungen vorsieht, um den Zugriff auf Seiten mit Kinderpornographie zu sperren. Ziel der Richtlinie war die Festlegung von Mindestvorschriften zur Definition von Straftaten sowie Strafen auf dem Gebiet der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Im Juli 2010 formierte sich allerdings Widerstand im EU-Parlament, das die Umsetzung des Gebots “Löschen statt Sperren” forderte. Es sei offensichtlich, dass die geplanten Sperrmechanismen leicht umgangen werden können und daher kein taugliches Mittel darstellen; demgegenüber gebe es in der EU funktionierende Netzwerke zur Löschung kinderpornographischer Inhalte. Dieser Ansicht schloss sich auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an.

Ein Jahr später scheint nun auch die EU vom Ansatz “Löschen statt Sperren” überzeugt. Die Abgeordneten im Justizausschuss stimmten am Dienstag vergangener Woche ohne Gegenstimmen für einen Entwurf, der härtere Strafen und das endgültige Löschen von Kinderpornographie aus dem Internet vorsieht. Alle Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt müssten demnach in den EU-Mitgliedsstaaten komplett gelöscht werden, das blosse Blockieren der Inhalte würde nicht genügen. Wie es in einer Pressemitteilung weiter heißt, sollen die EU-Staaten darüber hinaus mit Drittländern zusammenarbeiten, damit auch Internetseiten, die auf Servern außerhalb der EU liegen, gelöscht werden können. Erst wenn eine solche Zusammenarbeit nicht gelingt, müssten die Inhalte stattdessen blockiert werden. Im September will man über den Entwurf abstimmen. Die Mitgliedsstaaten hätten daraufhin zwei Jahre Zeit, um das EU-Recht in nationales Recht umzusetzen.

Unterdessen geraten Websperren auch im Zusammenhang mit der geplanten Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags zunehmend ins Abseits. Wie heise.de meldet, empfehlen die Chefs der Staatsund Senatskanzleien der Länder, die umstrittene Klausel zur Blockade rechtswidriger Lotterien und Sportwetten aus dem vorliegenden Entwurf zu streichen. Allerdings ist die Beschlusslage noch offen.

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