Berlin

Bericht vom 15. @kit-Kongress 2016

Letzte Woche fand in Berlin der 15. @kit-Kongress statt und beschäftigte sich mit aktuellen Themen des IT-Rechts. Mit als Referenten dabei waren unter anderem Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Prof. Niko Härting, Renate Künast, Dr. Wolfgang Bär und viele andere.

Der 15. @kit-Kongress fand am 14. und 15. April 2016 in den Räumen von Telefonica in Berlin, Unter den Linden, statt. Geladen hatten der @kit e.V. und Kommunikation & Recht. Nach Begrüßung der Teilnehmer um 09:00 Uhr führte Frau Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesjustizministerin a.D.) in der Keynote einen Rundumschlag über so ziemlich alle aktuellen Fragen des IT-Rechts. Zunächst zitierte sie die digitale Agenda der Bundesregierung und stellte dieser die digitale Realität gegenüber. Mit Verve und packend schlug sie den Bogen von der Datenschutzgrundverordnung bis zum zukünftigen Umgang mit selbstlernenden Systemen, wobei sie betonte, es gehe nicht um Hochreckjuristerei, dem juristischen Interesse am Spannungsfeld zwischen Gerichten, Gesetzen und Politik, sondern um Bürgerrechte, die geschützt werden müssen. Gleich nach dieser Keynote stellte sich das zweite politische Schwergewicht ein, Renate Künast (MdB), die einvernehmlich im Gespräch mit Prof. Härting zum Thema „Hatespeach“ auf Facebook und im Fall Böhmermann, der – eingebettet in die Sendung mit der vorangegangenen Erklärung – Satire ist, der Rechtsstaatlichkeit den Vorzug gab, gegenüber einem »Haltung (zu) beweisen«. Weiter ging es mit Netzneutralität und dem Entwurf der TMG-Novelle, bei der unklar ist, wann sie verabschiedet wird: ob bald nach der Diskussion des Gesetzesentwurfs in den Fraktionen oder erst, wenn die noch laufenden EuGH-Verfahren entschieden sind, die sich mit entsprechenden Rechtsfragen befassen. Weitere Themen der Veranstaltung waren das neue Verwertungsgesellschaftsgesetz, die Datenschutzgrundverordnung sowie Werbeblocker. Bei letzteren zettelten Vertreter von Eyon und Axel Springer eine lebhafte Diskussion an, die auch das Auditorium aufnahm. Der erste Arbeitstag endete in der ebenfalls lebhaften Podiumsdiskussion zum Thema Vorratsdatenspeicherung, moderiert von Richard Gutjahr, mit unter anderem Peter Henzler (BKA) und Dr. Wolfgang Bär (BGH).

Den Einstieg am zweiten Konferenztag lieferte die Safe Harbor-Entscheidung des EuGH, über die Dr. Katy Ritzmann aufklärte. Sie machte deutlich, welche Änderungen mit der Nachfolgeregelung EUPS (EU-Privacy Shield) kommen, und dass die EUPS aus Sicht der Artikel-29-Datenschutzgruppe nicht den Anforderungen des EuGH-Urteils gerecht wird. Mithin ist also auch zukünftig mit Klagen zu diesem Rechtsfeld vor dem EuGH zu rechnen. Der irische Rechtsanwalt Philip Nolan erzählte alsdann in englischer Sprache schnell und gutverständlich, was er seinen Mandanten nach der Unwirksamkeit von Safe Harbor für alternative Wege zum Datenaustausch mit Drittländern außerhalb der EU empfiehlt und was jeweils zu beachten ist. Danach diskutierten Dr. Till Kreutzer und Dr. Martin Schaefer kontrovers das Urhebervertragsrecht, Dr. Carlo Pilz zeigte Unsicherheiten, die mit der im Zuge des neuen IT-Sicherheitsgesetzes eingeführten Norm § 13 Abs. 7 TMG einhergehen, und abschließend nahmen zwei Fachleute zum sich im Wandel von analogen zu digitalen Streitfällen befindlichen Medienkartellrecht Stellung.

Der 15. @kit-Kongress war also thematisch breit gefächert und bot hochkompetente Referenten, die ihre Themen gut verständlich und professionell aufbereitet vortrugen. Was @kit e.V. und Kommunikation & Recht in der Person von Dr. Thorsten Kutschke auf die Beine gestellt haben, setzt Maßstäbe. Das gilt nicht nur für den Kongress als solchen, sondern auch für das gesamte Rahmenprogramm. Gerüchteweise heißt es, der kommende 16. @kit-Kongress würde in Hamburg stattfinden. Wir werden an dieser Stelle rechtzeitig darauf aufmerksam machen.

Disclaimer: united-domains.de, zu deren Projekten domain-recht.de und der Domain-Newsletter zählen, ist Sponsor des @kit-Kongress.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top