Sexy ja, aber keine pornographischen Inhalte: die .sexy-Registry Uniregistry Corp. hat mitgeteilt, dass die Inhaber einer Domain unterhalb von .sexy auf der Startseite keine Inhalte anbieten dürfen, die für Minderjährige ungeeignet sind.
Als in diesem Sinn ungeeignet klassifiziert Uniregistry jede Art der Kommunikation, die Nacktheit, Sex oder Ausscheidungen beinhaltet. Eine Ausnahme macht Uniregistry unter anderem dann, wenn ein ernsthafter literarischer, künstlerischer, politischer oder wissenschaftlicher Wert vorhanden ist. Diese Beschränkung gilt zudem nur für die Startseite, also jede Seite, die beim Aufruf einer Domain im Format muster.sexy oder www.muster.sexy als erstes erscheint; eigentlich ungeeignete Inhalte, die in Unterverzeichnissen dieser Domain-Namen wie zum Beispiel in muster.sexy/beispiel angeboten werden, sind dagegen laut Registry Policy Statement von Uniregistry ausdrücklich gestattet. Welche Gründe zu dieser Beschränkung geführt haben und wie man deren Einhaltung überprüfen will, verrät Uniregistry leider nicht.
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