Domain-Newsletter

Ausgabe #792 – 12. November 2015

Themen: ICANN – US-Politiker streiten um IANA-Vertrag | Statistik – gemischte Gefühle bei VeriSign | TLDs – News von .feedback, .fr und .radio | S.M.A.R.T – Namensfindung für Start-Ups | OLG Frankfurt/M – Domain mit „-schaden“ ist ok | essential.com – Wesentliches für US$ 250.000,- | Neu-Delhi – DomainX 2016 Konferenz angekündigt

ICANN – US-POLITIKER STREITEN UM IANA-VERTRAG

Die Verlängerung des IANA-Vertrags um mindestens ein Jahr verschafft der Internet-Verwaltung ICANN etwas Luft, um den Übergang der Macht im Netz vorzubereiten. Stefano Trumpy, vormals Vertreter Italiens im ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC), erläutert, wie es dazu kam.

Mitte August 2015 hatte Larry Strickling von der National Telecommunications and Information Administration (NTIA) der US-Regierung mitgeteilt, dass man den ursprünglich am 30. September 2015 endenden IANA-Vertrag mit ICANN um vorerst ein Jahr verlängern wolle. Zur Begründung verwies er darauf, dass die Community mehr Zeit brauche, um ein Alternativ-Modell der Netzverwaltung zu finden und gegebenenfalls zu implementieren. In einem Interview mit dem Magazin „The Digital Post“ hat Trumpy nun einige weitere Hintergründe offenbart. Zwar sei es in der Tat so, dass die verschiedensten Gruppen wie die innerhalb der Strukturen von ICANN operierenden CCWG (Cross Community working group on enhancing ICANN Accountability) und CWG (IANA Stewardship transition proposal on Naming Related functions) sowie auch die von ICANN unabhängige IGC (IANA Stewardship Transition Coordination Group) seit März 2014 enorme Arbeit geleistet hätten; ein endgültiger Vorschlag, der den Anforderungen der US-Regierung genügt, müsse jedoch noch formuliert werden. Vor allem aber arbeiten politische Kräfte daran, dass im Vorfeld der US-Präsidentschaftswahlen im November 2016 alle Optionen offengehalten werden. So sind die Vertreter der Republikanischen Partei der Ansicht, dass es sich bei den IANA-Funktionen um einen wertvollen Vermögenswert für die US-Wirtschaft handelt. Die Republikaner würden eine IANA-Transition zwar nicht verhindern, jedoch an Bedingungen knüpfen wollen, die sie erschweren. Die vorläufige Vertragsverlängerung kam demnach gerade recht.

Allerdings ist Trumpy zuversichtlich, dass ein endgültiger Vorschlag für die künftige Netzverwaltung spätestens im Frühjahr 2016 auf dem Tisch liegt. Dabei müssen zwei Kernbedingungen erfüllt sein: die Gewährleistung, dass das Management des Domain Name Systems künftig sicherer und mit mehr Rechenschaftspflicht erfolgt, und dass keine anderen Regierungen in Fragen der DNS-Verwaltung oder der IANA-Funktionen eingebunden sind. Wenn dieser Spagat gelingt, könnten die Verhandlungen zwischen der US-Regierung und ICANN binnen vier bis fünf Monaten abgeschlossen sein. Strickling habe aber auch nicht ausgeschlossen, den Vertrag bei Bedarf nochmals um zwei weitere Jahre zu verlängern.

Eine ausdrückliche Absage erteilte Trumpy Bestrebungen von Ländern wie China oder Russland, mehr Einfluss auf die Verwaltung des Internets nehmen zu wollen. Die Position der US-Regierung sei klar: mehr staatliche Macht im Netz, und der Vorschlag zur IANA-Transition werde abgelehnt. Dabei schloss er sogar nicht aus, dass die Verhandlungen scheitern; in diesem Fall würden wohl langjährige diplomatische Gespräche folgen, in denen mit enormer Energie versucht werden, die USA von der Aufgabe ihrer Vorreiterrolle zu überzeugen – das könne niemand wollen. Daher hoffe er, dass das Projekt im kommenden Jahr abgeschlossen werde. ICANN selbst geht übrigens davon aus, dass beim 56. ICANN-Meeting, das für 27. bis 30. Juni 2016 angesetzt ist, der endgültige IANA-Übergang beschlossen wird.

Quelle: thedigitalpost.eu

STATISTIK – GEMISCHTE GEFÜHLE BEI VERISIGN

Ein satter Zugewinn an Registrierungen, aber aufgrund zahlreicher neuer Top Level Domains eine ungewisse Zukunft: mit eher gemischten Gefühlen dürfte VeriSign Inc. auf den Oktober 2015 zurückblicken. Dafür steigt in der Schweiz die Vorfreude auf .swiss.

So strahlend wie die Herbstsonne im November sollte eigentlich das breite Grinsen bei der .com- und .net-Registry VeriSign sein. Nicht nur, dass .com im Oktober 2015 um rund 850.000 und .net um nicht minder erfreuliche 208.000 Domains zulegen konnten; alles in allem war das gesamte 3. Quartal 2015 höchst erfreulich. Bei einer Telefonkonferenz für Investoren Ende Oktober wurde bekannt, dass von Juli bis September rund 9,2 Millionen .com- und .net-Domains neu registriert wurden; üblicherweise liegt dieser Wert zwischen 8 und 9 Millionen. Die Nachfrage wurde dabei maßgeblich von Kunden in Asien angetrieben, insbesondere China und Indien. Allerdings rechnet VeriSign für das 4. Quartal 2015 mit einer deutlich gebremsten Nachfrage. Dabei geht das Unternehmen davon aus, durch das Wachstum der nTLDs in Zukunft deutlich unter Druck zu geraten. In einem Börsenbericht heißt es: „We believe the introduction of these new gTLDs is affecting the growth in registrations for .com and, to a larger extent, .net and therefore may have a material adverse effect on our business, results of operations, financial condition and cash flows.“

Womit wir bereits beim Thema neue Domain-Endungen angekommen wären. Über 780 nTLDs sind inzwischen delegiert, die Gesamtzahl aller Registrierungen bewegt sich inzwischen bei deutlich über 9,3 Millionen. An der Spitze rangiert unverändert .xyz mit ca. 1,5 Millionen Domains vor .top mit rund 740.000 Domains sowie .wang mit etwa 530.000 Domains. Vor allem .wang konnte teilweise sogar um 90.000 Domains täglich zulegen. Allerdings finden sich darunter zahlreiche Adressen im Format 00000001.wang oder 00000002.wang, so dass abzuwarten bleibt, wie nachhaltig diese Nachfrage sein wird. Auch hier dominiert China den Markt, was nicht nur mit der Endung selbst, sondern auch den Gebühren zusammenhängen dürfte: einige Registrare haben .wang-Domains für umgerechnet US$ 1,- jährlich angeboten.

Ein grosses Stück vom nTLD-Kuchen dürfte sich wohl auch .swiss abschneiden. Wie das Bundesamt für Kommunikation gegenüber der Tageszeitung „Blick“ mitteilt, waren gut drei Wochen nach dem Beginn der Sunrise Period über 3.000 Registrierungsanträge eingegangen. Demnächst werde das BAKOM eine Liste veröffentlichen, in welcher die beantragten Domains einsehbar seien – und jeweils auch, wer eine Kandidatur für die Domain eingereicht habe. Zuvor hatte schon der Registrar Switchplus vermeldet, dass bereits 40.000 Vormerkungen eingegangen sind. Genaues wissen wir spätestens am 11. Januar 2016; dann beginnt die Phase der allgemeinen Registrierung.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 15.996.370 – (Vergleich zum Vormonat: + 8.674)
.at – 1.262.424 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.513)
.com – 120.998.117 – (Vergleich zum Vormonat: + 849.936)
.net – 15.277.047 – (Vergleich zum Vormonat: + 208.742)
.org – 10.654.687 – (Vergleich zum Vormonat: + 8.242)
.info – 5.163.109 – (Vergleich zum Vormonat: + 5.945)
.biz – 2.155.222 – (Vergleich zum Vormonat: – 21.250)
.us – 1.706.895 – (Vergleich zum Vormonat: – 9.627)

(Stand 1. November 2015)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: blick.ch, ntldstats.com, eigene Recherche

TLDS – NEWS VON .FEEDBACK, .FR UND .RADIO

„Gemolken wie eine Kuh“ – die nTLD .feedback sorgt schon vor ihrem offiziellen Registrierungsbeginn für Kopfzerbrechen bei Markeninhabern. Bei .radio streiten sich die Bewerber einstweilen vor einem Schiedsgericht, während die .fr-Registry AFNIC den Registrar-Markt in Frankreich analysiert hat – hier unsere Kurznews.

Noch bis zum 6. Januar 2016 läuft die Sunrise Period der neuen Top Level Domain .feedback, doch deren Registry Top Level Spectrum Inc. zieht schon jetzt scharfe Kritik auf sich. Nach den Feststellungen von ICANNs IP Constituency (IPC) sollen die Inhaber von Marken „wie Kühe gemolken“ werden. Auslöser der Diskussion ist, dass Top Level Spectrum alle .feedback-Domains zu einem gemeinsamen, von einer Tochtergesellschaft betriebenen Forum weiterleiten will; wer selbst bestimmen möchte, wo eine .feedback-Domain hinleitet, kann dies zwar auch tun, zahlt jedoch eine Gebühr von etwa US$ 50,- monatlich. Markeninhaber befürchten daher, dass sie gezwungen sind, diese zusätzliche Gebühr zu bezahlen, um ihre Kontrolle über die Inhalte nicht zu verlieren. Nach Ansicht von IPC-Präsident Gregory S. Shatan habe es Top Level Spectrum damit endgültig übertrieben. Jedoch hält er der Registry auch zu Gute, dass man bisher auf die Wünsche der Markenlobby eingegangen sei; es sei jetzt erneut Zeit, die Dialog zu suchen.

Die französische Domain-Verwaltung AFNIC hat Ende Oktober 2015 eine neue Auflage ihres „Industry Report on Domain Names“ vorgestellt. Die aktuelle Ausgabe beschäftigt sich mit dem Markt der Domain-Registrare. Auf Grundlage des „Herfindahl-Hirschman Index“ hat man ermittelt, dass die Konzentration seit dem Jahr 2010 stark zugenommen hat. Es sei zusehends wichtig, in einem Markt mit stagnierender Nachfrage Bestandskunden zu binden und ihre Loyalität zu gewinnen. Allerdings würden sich die Marktführer im Jahr 2015 wieder stärker auf .fr konzentrieren, obwohl die Welle an Einführungen neuer Top Level Domains bisher noch gar nicht abgeebbt ist. Der „Industry Report on Domain Names“ von AFNIC steht ab sofort in englischer Sprache für jedermann kostenlos zur Verfügung.

Die in San Francisco ansässige BRS MEDIA Inc., Vermarkter der beiden country code Top Level Domains .am (Armenien) und .fm (Mikronesien), hat im Streit um die neue Domain-Endung .radio Klage gegen ICANN erhoben. Im Rahmen eines „Independent Review Process“ will BRS MEDIA gemeinsam mit Afilias plc sowie der Donuts-Tochter Tin Dale LLC, die sich ebenfalls um .radio beworben haben, gegen eine Entscheidung des Community Priority Evaluation (CPE) Panels vorgehen. Das Panel kam im Herbst 2014 zu dem Ergebnis, dass die .radio-Bewerbung der European Broadcasting Union (EBU) als Community-Endung einzustufen ist; mit 14 von 16 möglichen Punkten erreichte die EBU allerdings gerade so die notwendige Punktzahl. Das hätte zur Folge, dass die EBU den Zuschlag für .radio auch ohne eine teure Auktion erhält. Nach Ansicht von BRS MEDIA repräsentiert jedoch keine der 73 Rundfunkanstalten, die zur EBU gehören, eine „Community“. Zudem sei es seltsam, dass die EBU kurz nach Einreichung der Bewerbung als Mitglied im Governmental Advisory Committee (GAC) aufgenommen worden sei; dieser Vorgang sei einzigartig. ICANN selbst führt die .radio-Bewerbung der EBU mit dem Status „on hold“; bei allen anderen heisst es: „will not proceed“. Bis wann über das Rechtsmittel von BRS MEDIA entschieden wird, lässt sich aktuell nicht absehen.

Die aktuelle Ausgabe des „Industry Report on Domain Names“ von AFNIC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1274

Quelle: worldtrademarkreview.com, afnic.fr, brsmedia.fm

S.M.A.R.T – NAMENSFINDUNG FÜR START-UPS

Nach wie vor trägt der Name erheblich zum Erfolg eines Unternehmens bei. Der Autor und Investor Dharmesh Shah setzt sich in einem Artikel mit der Namensfindung für Start-Ups auseinander und empfiehlt seine S.M.A.R.T-Methode.

Dharmesh Shah ist Gründer und CTO des Unternehmens HubSpot. Er hat sich als Co-Autor des Buches „Inbound Marketing“ profiliert. In einem Artikel auf inbound.org legt er nun seine Methode der Namensfindung für Start-Ups dar, nachdem er sich zwanzig Jahre selbst die Frage nach der richtigen Methode für die Namenswahl gestellt hat. Dafür untersuchte er eine Liste von über 4.000 Tech-Start-Ups und stellte einige Analysen an. Auf seiner Suche nach Mustern kristallisierte sich die Essenz der Untersuchung heraus und führte zu seiner S.M.A.R.T-Checkliste für Start-Ups.

Deren Name müsse zunächst „simple“ (einfach) sein, das heißt maximal neun Zeichen lang. Diese müssen einfach wahrzunehmen sein: Der Name ist gewissermaßen die Nutzerschnittstelle zum Kunden. Je einfacher diese ist, desto besser. Der Name sollte zugleich „memorable“ (erinnerbar), also unmissverständlich und charakteristisch, sein. Natürlich nützt die beste Namensidee nichts, wenn der Name nicht „available“ (erhältlich) ist, und zwar unter .com, denn anderen Endungen traut er unter Verweis auf den neulich auch von uns angesprochenen Artikel von Paul Graham nichts zu. Dharmesh Shah hält im Allgemeinen nichts von den nTLDs, sieht aber den Nutzen von .brands. Weiter muss ein Name weiterverwertbar sein: Shah bezeichnet mit dem Kunstbegriff „repurposeable“ den Fall, wenn ein Start-Up den für die angebotene Dienstleistung richtigen Namen hat, der aber auch gültig bleibt, wenn die Dienstleistungen sich ändern oder erweitern. Zuletzt setzt Shah auf die Zeitlosigkeit („timeless, not trend“) des Namens, und gibt als Beispiel für kurzlebige Namen das Fehlen von Vokalen (flickr, tumblr) und außergewöhnliche Endungen wie .ly.

Die Kommentare zu dem Artikel geben ihm Recht und bieten weitere Anregungen. So sollte ein Name auch leicht auszusprechen und zu buchstabieren sein, in unterschiedlichen Sprachen lesbar und nicht anstößig sein. Auch die Lesbarkeit im Adressfenster des Internetbrowsers oder in unterschiedlichen Fonts ausgedruckt sollte berücksichtigt werden. Schließlich empfiehlt ein Kommentator, gleich auch Vertipperdomains bei der Domain-Registrierung mitzuberücksichtigen. Alles in allem bietet Shah gute Tipps für die Namenswahl.

Den lesenswerten Artikel von Dharmesh Shah finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1275

Mit dem Internetservice namecheck.com vom Starnberger Domain-Spezialisten united-domains, zu dessen Projekten dieser Newsletter zählt, erfahren Sie mit einem Klick, ob Ihr Wunschname noch unter den wichtigsten Domain-Endungen und Social-Media Angeboten zur Verfügung steht:
> http://namecheck.com

Quelle: thedomains.com, inbound.org

OLG FRANKFURT/M – DOMAIN MIT „-SCHADEN“ IST OK

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main kam in einem aktuellen namensrechtlichen Domain-Streit zu der Erkenntnis, dass ein Domain-Name, der einen Unternehmensnamen mit dem Begriff „-Schaden“ verknüpft, keine Namensrechte der Namensträgerin verletzt.

Die Klägerin ist ein im Jahr 2002 gegründetes Immobilien- und Beteiligungsunternehmen und bietet geschlossene Immobilienfonds an. Die Beklagte ist eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die am 13. Oktober 2013 eine .de-Domain, die sich aus dem Namen der Klägerin und dem Begriff „Schaden“ zusammensetzt, registrierte. Bis zum 18. Oktober 2013 war sie außerdem Inhaberin des Pendants unter .eu, unter der eine Meldung mit der Überschrift „… Unternehmensgruppe – drohen den Anlegern der … Fonds Verluste?“ zu finden war. Die Klägerin erwirkte eine einstweilige Verfügung, mit der der Beklagten die Verwendung der Bezeichnung „…-schaden“ untersagt wurde, insbesondere wenn dies innerhalb der deutschen Top Level Domain geschieht und auf die .eu-Domain weitergeleitet wird. Schließlich erhob die Klägerin Klage beim Landgericht in Frankfurt und begehrte Feststellung, dass die Beklagte Schadensersatz, Auskunft und die Erstattung außergerichtlicher Kosten leisten muss. Dabei stützte sich die Klägerin auf eine Verletzung ihres Namensrechts sowie ihres Persönlichkeitsrechts. Das LG in Frankfurt/M wies die Klage ab (Urteil vom 14.08.2014, Az.: 2/3 O 33/14). Die Klägerin ging dagegen in Berufung zum OLG Frankfurt/Main und stützte ihre Klage nun auch auf wettbewerbsrechtliche Grundlagen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main wies die Berufung zurück, weil kein Anspruch aus dem Namensrecht noch sonst einer Rechtsgrundlage vorliegt (Urteil vom 24.09.2015, Az.: 6 U 181/14). Zunächst geht es, wie das Landgericht, davon aus, dass ein Anspruch aus dem Namensrecht wie sonst üblich nicht hinter markenrechtlichen Ansprüchen zurücktritt. Zwar ist der Anwendungsbereich für das Markenrecht eröffnet, weil die .de-Domain geschäftlich genutzt wird. Doch besteht keine Verwechslungsgefahr, da die Tätigkeitsbereiche der Parteien so weit auseinanderliegen, dass es am Merkmal der Branchennähe fehlt. Zudem gibt es auch keine Anhaltspunkte, dass es sich bei dem Klagezeichen um eine im Inland bekannte geschäftliche Bezeichnung handelt. Aus diesem Grund konnte hier der Namensschutz nach § 12 BGB herangezogen werden, zumal für den Namen eine originäre namensmäßige Unterscheidungskraft besteht. Allerdings nutzt die Beklagte den Namen nicht unbefugt, da weder Identitäts- noch eine Zuordnungsverwirrung gegeben ist. Zunächst hat die Klägerin nicht vorgetragen, dass sie die Registrierung der angegriffenen Domain geplant hatte. Darüber hinaus bleibt die Bedeutung des Gesamtbegriffs der Domain mit dem Anhängsel „Schaden“ diffus und ist nicht so eindeutig wie bei awd-aussteiger.de. Und die Internetnutzer bringen die Domain nicht in Zusammenhang mit der Klägerin. Zudem sieht der Nutzer bei Öffnen der Domain unvermittelt das Logo der Beklagten und ihm wird selbst bei oberflächlicher Betrachtung klar, dass es um eine kritische Auseinandersetzung mit den Produkten der Klägerin von dritter Seite geht.

Ansprüche der Klägerin aus dem Wettbewerbsrecht scheiterten bereits an der Aktivlegitimation, da zwischen ihr und der Beklagten kein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Die Klägerin bietet Fondsbeteiligungen, die Beklagte anwaltliche Leistungen an. Bei den potentiellen Mandanten der Beklagten handelt es sich um potentiell durch die Klägerin geschädigte Anleger. Eine etwaige Beeinträchtigung der Absatzchancen der Klägerin ist lediglich ein Reflex ihres Marktverhaltens. Die Beklagte fördert nicht unmittelbar andere Anlageprodukte. Sonstige Anspruchsgrundlagen greifen nicht. Da somit kein Hauptanspruch besteht, scheiterte die Klägerin auch mit ihrem Auskunfts- und einem Erstattungsanspruch.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt/M finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1276

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: hessen.de

ESSENTIAL.COM – WESENTLICHES FÜR US$ 250.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bescherte gleich drei hochpreisige Domains unter .com. Die teuerste war essential.com zu einem Preis von US$ 250.000,- (ca. EUR 229.358,-). Darüber hinaus konnten die neuen Domain-Endungen .club und .top hervorragende Verkäufe vermelden.

Diesmal waren es gleich drei Domains im sechsstelligen Dollar-Bereich, die .com aufwies. Neben der bereits erwähnten essential.com mit US$ 250.000,- (ca. EUR 229.358,-) zog die Ziffern-Domain 742.com US$ 142.000,- (ca. EUR 130.275,-), und material.com ergatterte US$ 100.000,- (ca. EUR 91.743,-). Weiter profilierte sich .com mit neun Drei-Zeichen-Domains zwischen US$ 54.000,- (ca. EUR 49.541,-) für jhg.com und US$ 18.200,- (ca. EUR 16.697,-) für xuh.com.

Aber auch unter den anderen generischen Endungen fanden sich einige Drei-Zeichen-Domains, wie etwa gpx.net für US$ 4.800,- (ca. EUR 4.404,-). Doch lieferte .net noch besseres Garn, mit der Zwei-Zeichen-Domain jr.net für hervorragende US$ 55.000,- (ca. EUR 50.459,-). Herausragend waren auch die Preise bei den neuen Endungen. Hier erregten .club sowie .top Aufmerksamkeit mit zum Beispiel vip.club für sagenhafte US$ 40.000,- (ca. EUR 36.697,-) und best.top für immerhin noch CNY 60.000,- (ca. EUR 8.777,-).

Die Länderendungen wirkten dagegen schwächer. Montenegro lieferte allerdings vier sehr gefällige Domains, darunter die teuerste Länderdomain der Woche: click.me für US$ 18.000,- (ca. EUR 16.514,-). Die deutsche Endung spielte in diesen Preiskategorien diesmal nicht mit: selbstständig.de (IDN) erzielte aber auch gute EUR 6.500,-. Deutlich besser war dagegen die österreichische Domain testsieger.at mit EUR 9.800,-. Insgesamt war die vergangene Domain-Handelswoche wieder hervorragend.

Länderendungen
————–

click.me – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.514,-)
original.me – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.339,-)
contact.me – US$ 7.601,- (ca. EUR 6.973,-)
free.me – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)

movies.to – GBP 9.200,- (ca. EUR 12.896,-)
testsieger.at – EUR 9.800,-
autorijscholen.nl – EUR 9.680,-
devils.tv – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
rss.io – EUR 8.000,-
au.tv – EUR 7.300,-
dnf.cn – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.881,-)
selbstständig.de (IDN) – EUR 6.500,-
cool.ae – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.963,-)
festnetzanschluss.de – EUR 5.950,-
jt.tv – US$ 6.100,- (ca. EUR 5.596,-)
japan.tv – EUR 4.999,-
zuk.eu – EUR 4.999,-
hot.co – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.679,-)
ho.tv – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.404,-)
arq.fr – EUR 4.300,-

Neue Endungen
————-

vip.club – US$ 40.000,- (ca. EUR 36.697,-)
the.club – US$ 19.000,- (ca. EUR 17.431,-)
mj.club – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.761,-)
mama.club – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.505,-)
traffic.club – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)
diesel.club – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)
tour.club – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)

best.top – CNY 60.000,- (ca. EUR 8.777,-)
good.top – CNY 50.000,- (ca. EUR 7.314,-)
321.top – CNY 30.000,- (ca. EUR 4.388,-)
528.top – CNY 30.000,- (ca. EUR 4.388,-)

cool.house – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)

Generische Endungen
——————-

jr.net – US$ 55.000,- (ca. EUR 50.459,-)
steam.net – US$ 17.250,- (ca. EUR 15.826,-)
betstars.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
9f.net – US$ 5.865,- (ca. EUR 5.381,-)
backup.net – US$ 5.601,- (ca. EUR 5.139,-)
repair.org – US$ 5.145,- (ca. EUR 4.720,-)
gadgets.org – US$ 5.087,- (ca. EUR 4.667,-)
gpx.net – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.404,-)
sao.net – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.404,-)

.com
—–

essential.com – US$ 250.000,- (ca. EUR 229.358,-)
742.com – US$ 142.000,- (ca. EUR 130.275,-)
material.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 91.743,-)
jhg.com – US$ 54.000,- (ca. EUR 49.541,-)
hhp.com – US$ 46.678,- (ca. EUR 42.824,-)
jlm.com – US$ 44.317,- (ca. EUR 40.658,-)
1865.com – US$ 41.000,- (ca. EUR 37.615,-)
mtf.com – US$ 39.900,- (ca. EUR 36.606,-)
internetaccess.com – US$ 32.700,- (ca. EUR 30.000,-)
jinse.com – US$ 30.200,- (ca. EUR 27.706,-)
gey.com – US$ 29.377,- (ca. EUR 26.951,-)
jek.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.936,-)
xug.com – US$ 21.300,- (ca. EUR 19.541,-)
hwv.com – US$ 20.101,- (ca. EUR 18.441,-)
finit.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
xuh.com – US$ 18.200,- (ca. EUR 16.697,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

NEU-DELHI – DOMAINX 2016 KONFERENZ ANGEKÜNDIGT

Die DomainX findet im August kommenden Jahres zum dritten Mal statt. Der Organisator Manmeet Singh lädt für diese indische Domain-Konferenz in das Herzen von Neu-Delhi. Aktuell gibt es einen Frühbucherrabatt.

Die DomainX-Konferenzen 2014 und 2015 waren ein voller Erfolg. Jetzt, wo die dritte DomainX-Konferenz angekündigt ist, dürfte sie als etabliert gelten. Die DomainX widmet sich überwiegend dem Networking unter den Domain-Investoren, Hosting-Providern, Start-Ups und Fachleuten, und gibt Einblick in die Domain-Industrie in Indien. Nicht nur der chinesische Domain-Markt entwickelt sich und sorgte dieses Jahr für einige spektakuläre Zifferndomain-Verkäufe; auch in Indien entfaltet sich ein grösseres Interesse an Domains. Für die dritte DomainX-Konferenz hat Veranstalter Manmeet Singh einiges aufgefahren. Der erste Konferenz-Tag startet erst um 17:00 Uhr und widmet sich ganz dem Netzwerken. Am zweiten Tag sind eine Keynote und diverse Vorträge angekündigt. Zu den Vortragenden zählt, wie schon im vergangenen Jahr, Ron Jackson (dnjournal.com). Darüber hinaus kommt, neben einigen indischen Fachleuten, auch Edmon Chung (.asia) zu Wort. Eine vollständige Agenda liegt bisher nicht vor.

Die DomainX 2016 findet vom 06. bis 07. August 2016 in Neu Delhi (Indien) statt. Der Ort der Veranstaltung ist noch nicht benannt, es soll sich um eine erstklassige, exotische Lokation im Zentrum von Neu-Delhi, dem Connaught Place, handeln. Wer lediglich am 06. August beim Networking teilnehmen will, zahlt US$ 99,-, das volle Ticket kostet US$ 135,-. Und wer lediglich am 07. August, dem Konferenztag, teilnimmt, zahlt US$ 49,-. Elliot Silver teilt auf seinem Webblog domaininvesting.com mit, dass für Frühbucher ein Rabatt von 50 Prozent möglich ist, wenn sie bei Registrierung als Discount-Coupon „EARLYBIRD“ angeben.

weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domainxevents.com/conference/

Quelle: domainxevents.com, domaininvesting.com

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top