nTLDs

.hotel-Bewerber verlangen Überprüfung der ICANN-Entscheidung

Der Streit um die Bewerbung für die neue generische Top Level Domain .hotel nimmt an Schärfe zu.

Mit einem so genannten »Document Information Disclosure Policy Request« (DIDP) haben sich sieben der insgesamt acht Bewerber an ICANN gewandt und Auskunft zu internen Unterlagen verlangt. Hintergrund ist ein Community Priority Evaluation Report, den ICANN am 11. Juni 2014 veröffentlicht hat und in dem man der so genannten Community-Bewerbung von HOTEL Top-Level-Domain S.a.r.l. Erfolg bescheinigt. Dieses überraschende Ergebnis wirft für die Konkurrenz die Frage auf, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist, da der Report selbst oberflächlich sei. ICANN hat diesen Antrag jedoch bereits abgelehnt und darauf verwiesen, dass es sich um vertrauliche Informationen handle, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nicht offengelegt werden dürfen, zumal der Report von dritter Seite erstellt wurde. Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, gilt es zu bezweifeln; angesichts der Attraktivität der Endung und der Bewerbermacht von Donuts Inc., Famous Four Media Limited oder Top Level Domain Holdings Limited dürfte es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top