nTLDs

FTC lehnt Intervention bei .sucks ab

»Wir hatten Euch gewarnt« – auf diese Kurzform lässt sich die Stellungnahme der US Federal Trade Commission (FTC) im Streit um die Sunrise-Period der neuen Top Level Domain .sucks bringen. Die Verwalterin Vox Populi Registry Inc. kontert prompt, und schickt die Sunrise in die Verlängerung.

Sunrise-Gebühren von US$ 2.499,– oder mehr im Jahr – die neue Domain-Endung .sucks sorgt schon vor ihrem Live-Start für heftige Diskussionen in der Netzwelt. Davon aufgeschreckt, wandte sich John O. Jeffrey, der Leiter der ICANN-Rechtsabteilung, im April 2015 an die FTC sowie das für Vox Populi zuständige kanadische Office of Consumer Affairs (OCA) und bat die beiden Verbraucherschutzbehörden um Prüfung, ob Vox Populi damit illegal gehandelt hat; sogar von einem »räuberischen« Preismodell ist die Rede. Mit Schreiben vom 27. Mai 2015 hat die FTC nun geantwortet, doch die Antwort dürfte kaum im Sinne von ICANN ausgefallen sein. Die FTC-Vorsitzende Edith Ramirez verweist in wenigen knappen Worten darauf, dass sie laufende Prüfungen nicht kommentieren könne. ICANN könne aber versichert sein, dass man das Geschäftsgebahren von Vox Populi im Auge habe und folglich einschreiten werde, wenn man dazu Anlass sehe. Da die Sunrise-Period bei .sucks unverändert andauert, lässt sich nur der Umkehrschluss ziehen, dass die FTC jedenfalls derzeit davon ausgeht, dass Vox Populi gesetzeskonform handelt.

Viel wichtiger ist es Ramirez stattdessen, ICANN dazu zu drängen, die Bedenken gegen das Geschäftsgebahren von Vox Populi und allgemein den Verbraucherschutz in größerem Zusammenhang zu sehen. Dazu spricht Ramirez drei Empfehlungen aus. So gehe von den nTLDs das Risiko der Verbraucherverwirrung aus; dem könne man entgegnen, indem sich alle Domain-Inhaber auf ihrer Website eindeutig identifizieren, so dass etwa ersichtlich sei, ob es sich um ein Angebot eines Unternehmens oder eines Verbrauchers handelt. Dieser Wunsch ist jedoch kaum realistisch, das das US-Recht keine Impressumspflicht kennt; ICANN selbst wird kaum gewillt sein, auf die inhaltliche Gestaltung von Internetangeboten Einfluss zu nehmen. Mit ihrem zweiten Wunsch bittet Ramirez um Prüfung, ob die derzeitigen »rights protection mechanisms« ihrem Zweck gerecht werden. Es habe zumindest den Anschein, als hätte Vox Populi den Geist dieser Regelungen verletzt. Selbst wenn dieser Einwand berechtigt wäre, hätte er aber allenfalls Auswirkungen auf die kommenden Einführungsrunden. Bleibt die dritte Empfehlung von Ramirez, mit der sie dazu auffordert, bei heiklen nTLDs aus hoch regulierten Bereichen wie Banken, Versicherungen und Arzneimitteln die Glaubwürdigkeit der Domain-Inhaber vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu prüfen. Damit greift sie einen Wunsch des Governmental Advisory Committee auf, dem ICANN zuvor bereits eine Absage erteilt hatte. Über unverbindliche Empfehlungen geht das Schreiben der FTC ohnehin nicht hinaus.

Bei Vox Populi kann man aufatmen. Trotz der unverändert hohen Sunrise-Gebühren ist derzeit nicht ersichtlich, dass es zu konkreten Konsequenzen kommen wird. Daher nutzt man die Gunst der Stunde und hat beschlossen, die Sunrise-Phase um drei Wochen bis 19. Juni 2015 verlängert; dementsprechend startet die Live-Phase erst am 21. Juni 2015. Zur Begründung heißt es, dass zu wenige Unternehmen und Juristen von .sucks und den damit verbundenen Möglichkeiten Notiz genommen hätten; auch die Möglichkeiten des Trademark Clearinghouse hätten sich zu wenig herumgesprochen. An der Höhe der Sunrise-Gebühren will man dagegen nichts ändern.

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