nTLDs

50 Beispiele für Unternehmen, die auf eine nTLD wechselten

Christopher Hofman Laursen, Gründer des European Domain Centre, stellt in einem Artikel zahlreiche Unternehmungen vor, die von einer konventionellen Domain-Endung auf eine neue Endung umgestiegen sind. Der vollmundige Titel »Why these 50+ businesses dumped their .com for a new top level domain« führt dabei aber ein wenig in die Irre.

Die Zahl der verfügbaren Domain-Endungen nähert sich dem vierstelligen Bereich. Seit Ende 2013 wurden im Rahmen der aktuellen Einführungsrunde bisher weit mehr als 500 neue Domain-Endungen aktiv. Die Auswahl an Endungen ist groß, wie auch die Möglichkeiten. Christopher Hofman Laursen stellt in einem längeren Artikel auf dem Unternehmensblog des European Domain Centre mehr als 50 Kandidaten vor, die ihre Webpräsenz von einer konventionellen Endung auf eine der neuen umgestellt haben, und teilt deren Beweggründe und die Vorteile dieser Umstellungen mit. Entgegen dem Titel der Story handelt es sich, erfreulicherweise, nicht ausschließlich um .com-Wechsel, und die früheren Domains kamen auch nicht auf den Müll.

Gleich an erster Stelle der Beispiele steht dekora.fashion, eine bulgarische Unternehmung, die zuvor unter der Domain dekoraconceptstore.com zu finden war und nun mit einer kurzen Domain brilliert. Das ist nachvollziehbar, doch schon beim zweiten Beispiel ergeben sich Fragen: warum soll der Umstieg der Paris Fashionweek von der .com-Domain auf .buzz eine Verbesserung bringen? Die neue Endung soll, so schreibt Christopher Hofman Laursen, den »frantic state of the fashion world« widerspiegeln. Glücklicherweise besteht die .com-Domain noch und leitet auf die .buzz weiter. Das dritte Beispiel, risurisu.paris, nutzt nun die geographisch klarere Paris-Endung anstelle der früheren .fr. Auch hier findet eine Weiterleitung statt. Und so geht es weiter mit den Beispielen. Für jedes einzelne Beispiel gibt es Gründe, auf eine neue Endung zu wechseln, nicht alle sind überzeugend. Sehr gut nachvollziehbar ist der Wechsel von robsullivanrealestate.com auf robsullivan.estate, oder von melbournefestival.com.au auf festival.melbourne, oder von futurelegends.me.uk auf futurelegends.cricket, bei dem klarer wird, dass es um Cricket geht. Aber warum printnw.rocks besser als printnw.net sein soll? Eine andere Frage stellt sich bei der Abkehr von thewrightrestaurant.com: das New Yorker Restaurant wechselte zu thewright.nyc und nicht etwa auf the wright.restaurant. Sicher, die örtliche Eingrenzung gibt dem Zielpublikum entscheidende Hinweise, aber keine über die Branche. Und das ist einer der Punkte: aufgrund der Fülle neuer Endungen eröffnet sich in der Regel nicht nur eine Möglichkeit für eine neue, gegebenenfalls bessere Domain, sondern mehrere.

Die neuen Endungen sind Segen und Fluch zugleich. Die Auswahl ist groß und es gibt viele sinnvolle Varianten für die eigene Internetpräsenz. Hier müssen Entscheidungen getroffen, gegebenenfalls mehrere Domains registriert werden. Und wie die zahlreichen Beispiele im in jedem Falle lesenswerten und anregenden Artikel von Christopher Hofman Laursen zeigen, ist es sinnvoll, die alte Domain aufzubewahren, um den Nutzern den Weg zur neuen Präsenz zu erleichtern.

  1. Christopher Hofman Laursen

    Vielen Dank für Ihre freundlichen Worte.

    Ich bin damit einverstanden, dass einige Endungen mehr Sinn machen als andere. Wenn Sie ein Grundstücksmakler und Domain wechseln möchten, können Sie wählen:

    .realestate
    .estate
    .property
    .maison
    .haus
    .realtor
    .casa
    .nyc, .london, .miami etc.

    Es gibt keine richtige Lösung. Es hängt von der Geschichte, die Sie erzählen möchten

    Antworten

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top