.hotels

IRP-Urteil zu .africa zieht Kreise

Die Entscheidung des Independent Review Panel (IRP) zu .africa zieht erste Kreise: im Streit um die Zulassung von .hotels versucht nun auch die holländische Booking.com B.V., die InternetVerwaltung ICANN unter Berufung auf das Urteil unter Druck zu setzen.

Eigentlich war der Weg für die Einführung von .hotels frei: neben Booking.com B.V. gibt es keinen weiteren Bewerber. Dennoch führt die Bewerbung den offiziellen Status »On-Hold«, da ICANN zwischen .hotels und .hoteis, um die sich die in Uruguay ansässige Travel Reservations SRL beworben hat, aufgrund ihrer Ähnlichkeit keinen Unterschied machen möchte. Booking.com B.V. zog daraufhin im »Independent Review Process« vor das International Centre for Dispute Resolution, blieb dort aber im März 2015 erfolglos. Die Entscheidung zu .hotels bzw. .hoteis sollte daher in einem gemeinsamen »contention set« fallen, so dass letztlich eine Auktion entscheiden dürfte, wer sich durchsetzt. Um das zu verhindern, haben sowohl Booking.com B.V. als auch Travel Reservations SRL im Mai 2015 ein erneutes »Request for Reconsiderationq gestellt, um ihre gemeinsame Co-Existenz zu erreichen. Das Board Governance Committee von ICANN hat allerdings schon signalisiert, auch diesen Antrag zurückweisen zu wollen.

Um das Ruder doch noch herumzureißen, hat sich der Anwalt Flip Petillion von der Kanzlei Crowell & Moring, die beide Bewerber vertritt, am 16. Juli 2015 bei ICANN gemeldet. In seinem Schreiben macht er unter Hinweis auf das .africa-Urteil geltend, dass ICANN zu fairen, durchdachten und nicht-diskriminierenden Entscheidungen in einem transparenten Verfahren verpflichtet sei. Allein die Befolgung der selbst geschaffenen Regelungen sei dagegen keine Grundlage für die Zurückweisung der Anträge. ICANN müsse alles unterbinden, was den vom IRP bestätigten Grundsätzen widerspricht. Bezogen auf den Streit um .hotels, habe ICANN anerkennen müssen, dass der »String Similarity Review Process« unfair und intransparent gewesen ist, auch wenn Booking.com B.V. letztlich unterlegen sei. Konsequenz des .africa-Urteils ist daher, dass ICANN seine Entscheidung, hotels und .hoteis in ein gemeinsames »contention set« zu stecken, neu überdenken müsse. In diesem Fall sei lediglich ein einziges Ergebnis zulässig: beide Endungen müssen eingeführt werden. Sollte sich der ICANN-Vorstand dagegen der Empfehlung des Board Governance Committee anschließen, drohte Petillion abschließend erneut rechtliche Schritte an.

Ob sich ICANN davon beeindrucken lässt, wird das nächste Treffen des Vorstands zeigen, das noch für Juli 2015 angesetzt ist. In jedem Fall dürfte es noch mindestens bis ins Jahr 2016 hinein dauern, bis die ersten .hotels-Domain registriert werden dürfen – die Konkurrenz von der Singular-Endung .hotel dürfte sich freuen.

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