Netzverwaltung

GAC blockiert IANA-Transition

Der Machtwechsel im Internet ist in Gefahr: anlässlich des derzeit laufenden ICANN-Meetings in Marrakesch erhoben gleich mehrere Regierungen lauten Protest gegen die geplante Übergabe der IANA-Funktionen.

Der Weg für das historische Ende der Netzverwaltung unter Aufsicht der US-Regierung schien vorgezeichnet: nach Ausarbeitung eines verbindlichen Vorschlages, einer Prüfungsphase von 4 bis 5 Monaten, der Zustimmung des US-Kongresses und einer Implementierung des neuen Modells sollte bis zum 56. ICANN-Meeting, das für 27. bis 30. Juni 2016 angesetzt ist, der IANA-Übergang und damit eine Schlüsselposition in der Verwaltung des Internets abgeschlossen sein. Doch dieser ohnehin ehrgeizige Zeitplan gerät nun wieder ernsthaft in Gefahr. Am 25. Februar 2016 veröffentlichte ICANN die Minderheiten-Voten einer Vielzahl von Vertretern des ICANN-Regierungsbeirats GAC (Governmental Advisory Committee), in welche sich diese unzufrieden mit den bisher unterbreiteten Vorschlägen äußern. Konkret geht es um den Report der CCWG (Cross Community working group on enhancing ICANN Accountability); nach Ansicht einiger Regierungen schränkt er ihre Rechte zu stark ein.

Den wohl deutlichsten Protest erhob Dr. Olga Cavalli, die Argentinien im GAC vertritt. Sie zeigte sich über die Regelungen zum geplanten »stress-test-18« extrem enttäuscht. Bisher kann das ICANN-Board eine Empfehlung des GAC mit einem Mehrheitsvotum zurückweisen; in diesem Fall ist ICANN aber verpflichtet, eine gütliche Einigung zu versuchen. Nach den Vorschlägen der CCWG muss das ICANN-Board zwar künftig eine Mehrheit von 60 Prozent erreichen; Einigungsgespräche wären aber nur erforderlich, wenn die gegenteilige Empfehlung des GAC einstimmig ergangen ist. Jede abweichende Meinung im GAC würde es ICANN also in Zukunft erlauben, sich über eine Empfehlung des GAC hinwegzusetzen. Cavalli fürchtet, dass der GAC dadurch paralysiert würde, so dass die Möglichkeiten, sich an Diskussionen zu beteiligen, auf ein Minimum eingeschränkt wäre. Dieser Ansicht haben sich inzwischen zahlreiche Länder angeschlossen, darunter Chile, Frankreich, Mali, Nigeria, Paraguay, Portugal, Russland, Uruguay und Venezuela. Die Vertreter Brasiliens fanden den Vorschlag gar beleidigend und inakzeptabel; es sei klar geworden, dass es der CCWG lediglich darum gegangen sei, das GAC von einer sinnvollen Partizipation praktisch auszuschliessen. Tatsächlich dürfte es der CCWG aber darum gegangen sein, eine der Vorgaben der US-Regierung umzusetzen, die eine IANA-Transition erst möglich machen; demnach muss ausgeschlossen sein, dass die Rolle der US-Regierung durch eine regierungsgeführte oder zwischenstaatliche Organisation ersetzt wird. Der Einfluss des GAC muss demnach zwingend beschränkt sein.

Ungeachtet dieser Diskussionen ist der IANA-Übergang inzwischen auch zum Gegenstand des Wahlkampfs um das Amt des US-Präsidenten geworden. So zeigte sich der republikanische Kandidat Ted Cruz in einem Schreiben an ICANN überzeugt, dass die geplanten Änderungen dazu führen würden, dass China die Vorherrschaft im Netz übernimmt und es zensieren werde. Die rein technische Rolle von ICANN bewegt sich damit immer stärker in eine politische; für Christian Dawson von i2Coalition beruht dies auf einem fundamentalen Missverständnis:

ICANN is not the arbiter of all things Internet, and shouldn’t be.

(Quelle: domainincite.com, heise.de, circleid.com)

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top