ICANN

Nur vier nTLDs verwechslungsgefährdet

Die Internet-Verwaltung ICANN hat die Ergebnisse ihres »String Similarity Panel« veröffentlicht und damit erneut für Aufsehen gesorgt: nur 4 von über 1.900 Bewerbungen um eine neue globale Top Level Domain weisen so viel Ähnlichkeit auf, dass ihre Einführung eine Verwechslungsgefahr in sich birgt.

Eine der vielen Hürden, die eine erfolgreiche Bewerbung um eine neue Domain-Endung nehmen muss, ist die sogenannte „string similarity“-Prüfung. Unter „string similarity“ versteht das Bewerberhandbuch die Frage, ob eine potentielle neue Top Level Domain aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit jeder reservierten Adresse, jeder bereits eingeführten oder geplanten Endung oder jeder internationalisierten Endung das Risiko in sich birgt, zu Verwechslungen zu führen. Nach welchen Kriterien sich eine solche »string similarity« bestimmt, war bis zuletzt unklar, da das Bewerberhandbuch keine konkreten Ausführungen hierzu enthält. Dies führte dazu, dass für Jeffrey Smith, CEO von .shop-Bewerber Commercial Connect LLC, nur 56 einzigartige Bewerbungen verbleiben, wenn man dieses Kriterium ernst nimmt; so hätten beispielsweise .auto und .car dieselbe Bedeutung; nichts anderes gelte für Endungen wie .shop, .store oder .buy.

Bei ICANN legt man dagegen bei der »string similarity« einen deutlich großzügigeren Maßstab an: dort hält man nur zwei Paare von Bewerbungen für verwechslungsfähig. Dies ist zum einen die Paarung .hotels (Booking.com B.V.) und .hoteis (Despegar Online SRL), zum anderen die Paarung .unicorn (Unicorn a.s.) und .unicom (China United Network Communications Corporation Limited); hinzu kommen zwei weitere Paare aus dem Kreis der Bewerbungen um eine internationalisierte Domain-Endung. In jedem dieser Paare kommt daher nur ein Bewerber in die nächste Prüfungsphase, wobei letztlich eine Auktion entscheiden könnte, wer sich durchsetzt. Dieses Ergebnis überrascht schon deshalb, weil jeder dieser vier Bewerber eine geschlossene Vergabe geplant hatte und somit sämtliche Second Level Domains auf sich registriert hätte; damit ist die Gefahr eines Missbrauchs beispielsweise durch Phishing erheblich gemindert. Überraschend ist aber vor allem, dass ICANN damit eine Vielzahl von Pluralbewerbungen jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der »string similarity« für unproblematisch hält. Und davon gibt es jede Menge, wie etwa .car und .cars, .hotel und .hotels oder .kid und .kids. Auch wortstammverwandte Begriffe wie .photography und .photo, .secure und .security oder gar .film und .movies winkt ICANN damit durch.

Doch ganz gebannt ist die Gefahr damit auch für sie nicht. In der nächsten Stufe können sich nun die Kandidaten mit einer »string confusion objection« gegen einen Mitbewerber wenden, wenn sie selbst fürchten, dass es zu einer Verwechslung kommt. Für diesen Fall sieht ICANN vor, dass sich die Streitparteien um eine gütliche Einigung bemühen; ein Auswechseln einer Bewerbung durch eine andere Zeichenkette erlaubt das Bewerberhandbuch jedoch nicht. Ob und welcher Bewerber davon Gebrauch macht, ist öffentlich bisher nicht bekannt.

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