Das Oberlandesgericht Köln entschied in einem aktuellen Urteil, dass geparkte Vertipperdomains eine wettbewerbsrechtliche Behinderung darstellen können (OLG Köln, Urteil vom 10.02.2012, Az. 6 U 187/11).
Das Kammergericht in Berlin überprüfte die Entscheidung des Landgerichts Berlins zur Frage, ob der Einsatz des Like-Button von Facebook wettbewerbswidrig ist. Das Landgericht in Berlin hatte das verneint. Das KG Berlin sah die Sache nunmehr ebenso (KG Berlin, Beschluss vom 29.04.2011, Az.: 5 W 88/11).
Das OLG Hamm hat in einer bereits in 2008 ergangenen Entscheidung die Rechtsprechung, wonach die Verknüpfung eines Gattungsbegriffs mit einer Ortsbezeichnung im Domain-Namen eine Spitzenstellungsbehauptung darstelle, hinter sich gelassen (Urteil vom 19.06.2008, Az.: 4 U 63/08). Ein Leser hat uns nach der Urteilsbesprechung in der letzten Ausgabe des Domain-Newsletters freundlicherweise auf diese Entscheidung hingewiesen.
Welche Domain-Namen sind berufsrechtlich gesehen für Steuerberater legitim? Der 5. Senat für die Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Bundesgerichtshof schaffte für die Domain steuerberater-suedniedersachsen.de Klarheit, und wies die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des OLG Celle vom 03.12.2009 zurück.
Das OLG Dresden hat in einer wettbewerbsrechtlichen Entscheidung unter anderem klar gemacht, dass ein Unternehmen, das lediglich regional tätig ist, in seinem Domain-Namen nicht den Begriff “international” benutzen darf (Urteil vom 04.05.2010, Az.: 14 U 46/10).
Das Oberlandesgericht in Hamm entschied in einem Urteil vom 19. Juni 2008 (Az.: 4 U 63/08), dass eine Anwaltskanzlei durchaus unter einer Domain, die aus anwaltskanzlei-”Ortsname”.de gebildet wird, auftreten kann, ohne eine wettbewerbswidrige Spitzenstellungsbehauptung aufzustellen. Damit weicht das Gericht von der früheren eigenen Rechtsprechung und der des OLG München ab.
Gerne geht einem Domain-Rechtsstreit eine Abmahnung voraus. Die Kosten hat in der Regel der Abgemahnte zu tragen. Dem OLG München (Urteil vom 05.10.2006, Az.: 29 U 3143/06) stellte sich die Frage nach dem Ersatz von Abmahnkosten bei Domain-Grabbing. Es kam zu einem interessanten Ergebnis.
Seit dem 1. Januar 2007 ist eine Gesetzesänderung wirksam, die einigen Wirbel im Internet verursacht: Die Vorgaben für einen ordentlichen elektronischen Geschäftsbrief wurden in einigen Gesetzen “geändert”. Die neuen, teilweise vielfältigen Regelungen sind noch nicht recht beim Nutzer angekommen. Eine Abmahnwelle wird befürchtet.
Der aktuelle Domain-Preisspiegel gibt Ihnen Auskunft ber erziehlte Verkaufspreis einzelner Domains:
| Domain-name | Jahr | Preis |
|---|
| xn--ko-eka.co | 2013 | 89 EUR |
| glaced.com | 2013 | 89 $US |
| haste.net | 2013 | 89 $US |
| dog.co.uk | 2013 | 1500 EUR |
| brl.net | 2013 | 1049 $US |
| upyear.com | 2013 | 89 $US |
| framecolor.com | 2013 | 89 $US |
| .com | 108.374.803 |
| .tk | 16.814.963 |
| .de | 15.397.992 |
| .net | 15.019.501 |
| .uk | 10.460.115 |
| .org | 10.287.444 |
| .cn (31.03.2013) | 7.489.764 |
| .info | 6.870.938 |
| .nl | 5.242.073 |
| .au | 2.658.908 |
| .it | 2.549.327 |
| .fr | 2.601.215 |
| .biz | 2.344.802 |
| .ca | 2.073.437 |
| .us | 1.794.481 |
| .ch (31.12.2012) | 1.752.794 |
| .es | 1.648.358 |
| .se | 1.287.907 |
| .at | 1.211.293 |

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