von RA Daniel Dingeldey
Das OLG München hat am 11.01.2001 in einer Entscheidung über die Domain kueche-online.de spezifiziert, welche Anforderung an einem Titelschutz für eine Web-Site zu stellen sind.
Der Inhaber der Web-Site kueche-online.de wurde vom Lizenznehmer der Wort-/Bildmarke KÜCHE-online (Küche mit Umlaut geschrieben) auf Unterlassung und Kündigung der Registrierung verklagt. Die Parteien stritten u.a. darüber, ob die konkrete Nutzung der Web-Site Rechte für die Beklagte begründet oder dafür nicht ausreicht. Das OLG München gab dem Kläger Recht.
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