URS

Suche nach Schiedsgericht dauert an

Die juristischen Baustellen für die Internet-Verwaltung ICANN im Rahmen der Einführung neuer globaler Top Level Domains werden nicht weniger: so verläuft die Suche nach einem Schiedsgericht für ein URS-Verfahren bisher erfolglos. Helfen soll nun möglicherweise eine Art Versäumnisverfahren.

Um zu verhindern, dass durch eine Domain unterhalb einer neuen Top Level Domain Rechte Dritter verletzt werden, sieht das Bewerberhandbuch zahlreiche Schutzmechanismen vor. Hierzu zählt auch die Uniform Rapid Suspension (URS), das angelehnt an die Regelungen der bekannten Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) ein kostengünstiges und effizientes außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren zur Verfügung stellen will. Für die URS gelten ähnliche Regeln wie für die UDRP; so muss der Antragsteller darlegen, dass die Domain identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist mit einem Begriff, für den er rechtlichen Schutz genießt, der Inhaber dagegen kein legitimes Interesse oder Recht an der Domain hat und schließlich, dass sowohl die Registrierung als auch die Nutzung der Domain bösgläubig erfolgt ist. Die URS löst die UDRP nicht ab, sondern tritt mit einigen Sonderregeln neben sie; so erlaubt die URS weder die Übertragung oder Löschung einer Domain, sondern führt lediglich dazu, dass die Domain gesperrt wird.

Was in der Theorie plausibel klingt, stösst in der Praxis auf ein fast banales Problem: für die geplanten US$ 300,– bis 500,– ist bisher kein Schiedsgericht bereit, ein Verfahren nach der URS anzubieten und durchzuführen. Doch anstatt die Gebühren anzuheben, will ICANN nun zwei Gipfeltreffen veranstalten, um die URS anzupassen und ein günstigeres Modell zu finden. Als Gastgeber hat man dabei unter anderem an die Genfer World Intellectual Property Organisation gedacht, doch die winkt ab; in einer eMail vom 12. April 2012 weist Eric Wilbers, Direktor des WIPO Arbitration and Mediation Center, darauf hin, dass man ohne einschneidende Änderungen kaum bereit zu einem Gipfel sei. Konkret erwähnt Wilbers die Forderung nach Einführung einer Art Versäumnisurteil für das URS-Verfahren, wonach bei mangelnder Reaktion des Domain-Inhabers auch ohne Gericht entschieden können werden soll. Damit würde die WIPO in solchen Fällen ihr Urteil ohne jede Expertenbeteiligung treffen, was das Verfahren deutlich günstiger machen würde. Wilbers erwähnt, dass allenfalls „appropriate safeguards“ zu beachten sind, ohne allerdings konkreter zu werden.

Ob es jetzt bei den beiden von ICANN geplanten Gipfeltreffen bleibt, ist offen. Aktuell geht die Internet-Verwaltung lediglich davon aus, dass es bis Juni 2013 gelungen ist, die Verfahrensregeln zu verabschieden und die Verträge mit Schiedsgerichten abgeschlossen zu haben. Bedenkt man, dass die ersten neuen Domains bereits Mitte des Jahres 2013 registriert werden sollen, bedeutet jede Verzögerung zusätzliche Unsicherheit für jeden Registry-Betreiber einer neuen Domain-Endung – Unsicherheit, die nur rasches Handeln beseitigt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top