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Porsche verliert im .social-Streit

Die Porsche AG sah sich unvermittelt der Registrierung der Domain porsche.social gegenüber und startete ein Uniform Rapid Suspension-Verfahren (URS). Das National Arbitration Forum jedoch wies den Antrag zurück.

Inhaberin der Domain porsche.social ist die Interactiv Corporation mit Sitz in San Jose, Kalifornien (USA), die die Domain am 04. Juli 2014 registriert hat. Antragstellerin ist die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG mit Sitz in Stuttgart. Sie legte ihre Beschwerde gegen die Registrierung am 26. Juli 2014 beim National Arbitration Forum (NAF) ein und beantragte die Suspendierung der Domain für die Zeit der Registrierungphase. Die Gegnerin trat der Beschwerde am 14. August 2014 entgegen.

Als Prüfer war Honorable Karl V. Fink (Ret.) angetreten, der den Antrag der Porsche AG nach Prüfung zurückwies (URS-Entscheidung vom 18.08.2014, Claim Number: FA1407001571774). Voraussetzung für den Erfolg eines URS-Verfahrens ist die klare und überzeugende Sach- und Beweislage: Die Domain muss mit einer Wortmarke identisch sein, der Registrant darf kein legitimes Interesse oder Recht am Domain-Namen haben und die Domain muss bösgläubig registriert oder genutzt werden. Honorable Karl V. Fink übersprang die erste Frage und kam gleich auf den Punkt: Der Antragsgegner vermochte mit seiner Erklärung, eine Fanseite für Porsche-Enthusiasten einzurichten, die von vornherein darauf aufmerksam macht, dass die Betreiberin nicht von Porsche autorisiert sei, zu überzeugen. Den Vortrag untermauerte sie mit Screenshots von der Website. Damit stand für Honorable Karl V. Fink fest, dass Porsche keine klaren und überzeugenden Beweise für eine bösgläubige Registrierung oder Nutzung der Domain erbringen konnte. Mithin wies er den Antrag auf Suspendierung der Domain ab.

Die URS-Entscheidung ist nachvollziehbar: warum nicht sollte sich eine Fangemeinde unter der Markendomain zusammenfinden, wenn sie sich auf der Website als vom Markeninhaber unabhängig darstellt und, was Honorable Karl V. Fink nicht erwähnte, die Endung den Zweck des Angebots unterstreicht und sie vom Markeninhaber differenziert? Nun lässt sich fragen, welche Strategie Porsche besser angestanden hätte: sich doch um eine eigene Endung zu bewerben, mit der alle Unklarheiten mehr oder minder beseitigt wären, weil Nutzer dann wüssten, dass nur unter .porsche auch Porsche zu finden ist (was nicht heißen soll, dass Porsche dann alle bereits bestehenden Domains wie porsche.com löschen sollte) oder doch blind bei allen neuen Domain-Endungen im Rahmen einer Sunrise-Phase Porsche-Domains zu registrieren.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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