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DotConnectAfrica steckt bei Bewerbung um .africa weitere Schlappe ein

DotConnectAfrica (DCA) muss im Bemühen um den Zuschlag für die neue Top Level Domain .africa eine weitere juristische Niederlage einstecken.

Nach Ansicht von ICANNs »Extended Evaluation Panel« konnte DCA das Unterstützungsschreiben (»documentation of support or non-objection«) von mindestens 60 Prozent der betroffenen Regierungen entweder nicht vorlegen oder es habe den Anforderungen des Bewerberhandbuchs nicht genügt. Mit der von DCA behaupteten Unterstützung durch die Afrikanische Union war es offenbar nicht weit her, in der Bewerberdatenbank führt die DCA-Bewerbung bereits den Eintrag »Will Not Proceed«. Ob sich DCA damit abfinden wird, bleibt abzuwarten; am 09. Juli 2015 hatte das Independent Review Panel (IRP) noch geurteilt, dass ICANN im Umgang mit der Bewerbung in mehrfacher Hinsicht gegen die eigenen Statuten verstossen hat und belebte die praktisch bereits tote Bewerbung neu. Nach den ICANN-Statuten gilt eine Bewerbung jedoch erst dann als tot, wenn sie offiziell zurückgenommen ist; von diesem Schritt dürfte DCA noch entfernt sein und damit die Delegierung an den Mitbewerber, die südafrikanische ZA Central Registry (ZACR), weiter blockieren.

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