UDRP

dolphinprojects.org ist zu komplex für die UDRP

Eine UDRP-Entscheidung der besonderen Art lieferte der Streit um die Domain dolphinproject.org, bei der Beschwerdeführer und -gegner eng miteinander verbunden waren. Das UDRP-Panel wies den Antrag auf Übertragung zurück, weil es die UDRP als nicht angemessene Verfahrensart ansah.

Der Beschwerdeführer, Richard O’Barry, ist Tierrechtsaktivist und war Inhaber der Domain dolphinproject.org. Er arbeitete mit der Beschwerdegegnerin zusammen, dem Earth Island Institute mit Sitz in Berkeley, Kalifornien (USA). 2010 gab er die Kontrolle an der Domain dolphinproject.org an die Beschwerdeführerin ab; im Juli 2012 übertrug er die Domain an sie. Er selbst wurde Angestellter der Gegnerin. Nachdem der Beschwerdeführer nun nicht mehr für die Beschwerdegegnerin arbeitet, verlangte er per UDRP-Verfahren die Domain zurück. Er trägt vor, er sei Inhaber einer Marke und einer Service-Marke, die je auf DOLPHIN PROJECT lauten; er habe der Beschwerdegegnerin nicht erlaubt, die Marke zu nutzen. Diese nutze sie auch nicht gutgläubig, sondern verwirre die Öffentlichkeit, die eigentlich zur Website des Beschwerdeführers wolle, und leite sie auf ihr eigenes Webangebot. Auf diese Weise nehme sie Spenden entgegen, die eigentlich dazu gedacht sind, die Organisation des Beschwerdeführers zu unterstützen. Die Beschwerdegegnerin hält entgegen, es handele sich hier um einen Streit, der ein ganzes Unternehmen und Geschäft betrifft, in das sie viel Geld investiert hat, und nicht lediglich die Domain dolphinproject.org. Aus diesem Grunde sei die UDRP nicht das richtige Verfahren, diesen umfassenden Streit zu bewerten und beizulegen. Davon abgesehen, bestehe keine Marke, zumal DOLPHIN PROJECT eine beschreibende Bezeichnung sei. Die Parteien trugen weiter, wechselseitig zum Sachverhalt vor. Das dreiköpfiges Panel des National Arbitration Forums (NAF), welches über die Sache zu befinden hatte, ließ die weiteren Vorträge zum Verfahren zu und fasste sie in der Entscheidung zusammen.

Die Fachleute Roberto A. Bianchi, Houston Putnam Lowry und HoHyun Nahm schauten sich die Sache an und kamen zu dem Ergebnis, dass in der Tat die UDRP nicht die geeignete Verfahrensart ist, diesem Streit gerecht zu werden, weshalb sie den Antrag auf Übertragung der Domain zurückwiesen (NAF Claim Number: FA15090 01639391). Folge man den Ausführungen der Beschwerdegegnerin, betreffe das Kernproblem gar nicht die Nutzung der Domain, sondern vielmehr die zwischen den Parteien getroffenen geschäftlichen Vereinbarungen. Genau für solche Fragen sei aber die UDRP nicht entwickelt worden; sie liegen außerhalb der Möglichkeiten der UDRP. Der Beschwerdeführer habe diesem Vortrag der Beschwerdegegnerin nichts entgegengehalten und nicht erklärt, warum der Streit innerhalb eines UDRP-Verfahrens beigelegt werden könne. Das Panel erklärte weiter, nach den bisherigen Vorträgen sei auch nicht klar, welche Beziehung zwischen den Parteien bestand und besteht: erst war der Beschwerdeführer Vertragspartner, dann Angestellter; was genau hinsichtlich der übertragenen Domain vereinbart war, ob es eine treuhänderische Regelung gab, bleibe im Dunkeln. All dies könne viel besser vor einem ordentlichen Gericht verhandelt werden, das auch Zeugen vernehmen könne. Die Beschwerdeführerin hatte zudem vorgetragen, es seien bereits Verfahren anhängig. Weiter sind sich die Parteien nicht einmal über Grundzüge des Sachverhalts einig und nicht in der Lage, ihre widersprechenden Angaben ordentlich zu belegen. Auch in einem solche Fall ist die UDRP nicht das Mittel, einen so widersprüchlichen Sachverhalt aufzuklären. Aus allen diesen Gründen sei die UDRP ungeeignet als Verfahren in dieser Angelegenheit, weshalb die Panelisten einhellig den Beschwerdeantrag auf Übertragung der Domain dolphinproject.org zurückwiesen.

Die Entscheidung zeigt deutlich die Grenzen der UDRP. Sie ist ein Verfahren für ein eingeschränktes Feld von Rechtsstreiten: Markenrechtlicher Domain-Missbrauch. Selbst Fälle von Namensrechtsverletzungen durch Domains werden eigentlich von der UDRP nicht erfasst, auch wenn es in der Vergangenheit gelegentlich Entscheidungen gab, bei denen Beschwerdeführer allein wegen ihrer Namensrechte erfolgreich Domains erstritten haben. Wer also ein UDRP-Verfahren startet, sollte vorher genau prüfen, dass er sich in den Vorgaben der UDRP bewegt, damit seine Beschwerde erfolgversprechend verhandelt wird.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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