Haftung bei Domain-Verlust
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschied salomonisch über die Kosten eines Verfahrens, bei dem die Parteien darüber gestritten hatten, wer für die versehentliche Löschung von Domains anlässlich eines Providerumzugs verantwortlich ist. Ganz nebenbei bezog das OLG Saarbrücken auch zur Haftung des Admin-C Stellung (Beschluss vom 22.10.2010, Az.: 4 W 239/10-45).






