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Feb 2005
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von RA Daniel Dingeldey

In dem Rechtsstreit der Metro-Gruppe gegen die Münchener Verkehrsgesellschaft (MVG) wegen der Nutzung des Begriffs »Metrobus« unterlag der Konzern vor dem Landgericht Hamburg. Das ist der zweite Rechtsstreit gegen ein Verkehrsunternehmen, in dem die Metrogruppe unterlag.

Die MVG, eine Tochter der Münchener Stadtwerke, bezeichnet im Zusammenhang mit der Einführung neuer Buslinien einige ihrer Transportleistungen mit »Metrobus«. Die Metro-Gruppe sah darin eine Markenrechtsverletzung und klagte vor dem LG Hamburg.

Doch wie bereits im Rechtsstreit gegen den Hamburger Verkehrsverbund (HVV – Urteil vom 19.10.2004, Az. 312 O 614/04), sah das Gericht auch diesmal keine Markenrechtsverletzung. Die Entscheidungsgründe des neuen Urteils sind noch nicht bekannt, dürften jedoch denen der Entscheidung vom Oktober letzten Jahres ähneln. Das LG Hamburg meinte seinerzeit, die Bekanntheit der Marke »Metro« gründe auf dem Großhandelsunternehmen; für Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs sei Metro jedoch nicht bekannt. Das Gericht vermisste zudem ausreichende Warennähe bei den Angeboten der Parteien des Rechtsstreits. Eine Verwechslungsgefahr schloss das Gericht deshalb aus.

Wie sich dies auf die anhängigen Rechtsstreite gegen Inhaber von Metro-Domains auswirkt, bleibt weiter unklar. Das LG Hamburg befand in einem Urteil vom 16.07.2004 (Az.: 416 O 300/03) um Domains wie metrosex.de und metro-sex.de, dass eine Rechtsverletzung vorliegt. Das Gericht sah hier eine Verwechslungsgefahr zwischen den unterschiedlichen Zeichen. Greift man die Argumente für die “Metro-Bus”-Entscheidung auf, hätte das Urteil freilich anders ausfallen müssen: Das Gericht befürchtete erotische Angebote unter den Domain-Namen, aber dass das Großhandelsunternehmen Metro Dienstleistungen in diesem Bereich anbietet, ist bis dato nicht bekannt.

Zur Zeit befindet sich der Domain-Rechtsstreit in der Berufung vor dem OLG Hamburg. Aber auch die Rechtsstreite um die »Metrobus«-Linien gehen oder sind bereits in der zweiten Instanz. Dieses Jahr könnte also zum Jahr der Metroentscheidungen avancieren. Wir bleiben dran.

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