09
Sep 2011
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von RA Daniel Dingeldey

Wie die Financial Times Deutschland (FTD) vergangenen Freitag meldete, hat die WestLB den Betreiber, der unter dem Domain-Namen restlb.de News von und über die WestLB veröffentlicht, abgemahnt. Unter Berufung auf ihre Markenrechte verlangte sie die Löschung der Domain.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsabteilung der WestLB heisst es laut FTD: “Wir mussten feststellen, dass Sie die oben genannte Domain registriert haben. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die … Domain … unsere Rechtsposition, insbesondere unsere Markenrechte, verletzt. Wir fordern Sie daher auf, die Domain Restlb.de sofort zu löschen.” Da fragt sich, inwieweit die Forderung berechtigt ist, wenn sie denn tatsächlich gestellt wurde und nicht vielmehr als Ente durchs Netz getrieben wird, denn die Hintergründe zu restlb.de sind tatsächlich unklar.

Doch zunächst zur Forderung: Das Deutsche Patent- und Markenamt zeigt in der Recherche nach dem Begriff WestLB eine Liste von 22 Marken, von denen keine exakt “WestLB” lautet. Vielmehr liegen zwölf Wort-/ Bildmarken vor und zehn Marken mit unterschiedlichen Zusätzen. Freilich kann man über den Namen WestLB und dessen Wirkung streiten. Doch handelt es sich bei der umstrittenen Domain nicht nur einfach um eine Vertipper-Domain, die bereits ganz andere rechtliche Anforderungen an den Anspruchsteller stellt, sondern es ist zudem eine Verballhornung des Begriffs WestLB, weshalb “RestLB” als Meinung zu begreifen sein könnte. Der Begriff RestLB taucht übrigens wohl zum ersten Mal in einem Artikel vom 26. Juli 2007 der Financial Times Deutschland auf, zu Zeiten der großen Bankenkrise. In der Folge hat sich der Begriff für die Bank etabliert. Er begegnet bei zahlreichen Medien in Artikeln über die WestLB. Im Hinblick darauf ist es um die Löschungsforderung nicht so gut bestellt.

Doch erscheint das Brimborium um die Domain selbst zweifelhaft. Auf der Website restlb.de heisst es, man informiere Mitarbeiter der Landesbanken und Bürger, die wissen wollen, was mit den Landesbanken zur Zeit passiert. Der Betreiber aggregiert seit dem 23. Februar 2011 News über die Belange der WestLB, soweit sie in anderen Medien angesprochen werden. Die Einträge erscheinen nicht hochwertig und vor allem stellen sie keine Eigenleistung dar. Verblüffenderweise sind Domains wie restlb.eu oder ihr .org/.net-Pendant gegen Ende Juli dieses Jahres, registriert worden – und stehen zum Verkauf. Man findet sie beim selben Hoster, der ursprünglich für die strittige restlb.de verantwortlich war.

Es scheint nicht abwegig, dass der Betreiber von RestLB nicht nur die offiziell zum Verkauf stehenden Domain-Namen an den Anspruchsteller abgeben würde. Gegen ein entsprechendes Entgelt, versteht sich. Damit erhält die werbeträchtige Aktion mit dem Artikel in der Financial Times Deutschland doch einen etwas muffigen Beigeschmack, zumal unter dem Blog auf restlb.de auch die Abmahnungsnews lediglich aggregiert wird, aber keine persönliche Meldung zum Thema zu finden ist, und die im Impressum erwähnte Gneisenau Textkomplott GBR und ihre Gesellschafter im Rahmen einer Internetsuche nirgendwo im Internet auftauchen. Wir vermuten eine Zugriffszahlen erhöhende und preistreibende Werbekampagne zum Abverkauf der Domains.

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