Gericht senkt Streitwert
Kritikpunkt domainrechtlicher Auseinandersetzungen ist immer wieder die Höhe des Gegenstands- bzw. Streitwertes. Das Amtsgericht in Charlottenburg hat in einer aktuellen Entscheidung beim Namensrechtsstreit um die Domain czech-republic.de die Vorstellungen für den Streitwert zurechtgerückt, und zwar von EUR 105.000,– auf EUR 25.000,– (AG Charlottenburg, Urteil vom 23.07.2012, Az.: 237 C 273/11).






