ein Wiedersehen vor dem OGH
Der Oberste Gerichtshof Österreich (OGH) hatte zum zweiten Mal über die Nutzung der Domain amade.at zu entscheiden (Urteil vom 16.02.2011, Az.: 17 Ob 19/10h). In der aktuellen Entscheidung gelangte der OGH zur Einsicht, dass eine markenrechtlich relevante geschäftliche Nutzung einer Domain bereits vorliegt, wenn die Nutzung geeignet ist, eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern.






