29
Apr 2011
0
von RA Daniel Dingeldey

Der Oberste Gerichtshof Österreich (OGH) hatte zum zweiten Mal über die Nutzung der Domain amade.at zu entscheiden (Urteil vom 16.02.2011, Az.: 17 Ob 19/10h). In der aktuellen Entscheidung gelangte der OGH zur Einsicht, dass eine markenrechtlich relevante geschäftliche Nutzung einer Domain bereits vorliegt, wenn die Nutzung geeignet ist, eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern.

Der Rechtsstreit hat eine lange Geschichte. Bereits vor drei Jahren (Domain-Newsletter #398) hatten wir über eine Entscheidung des OGH zur Domain amade.at berichtet, in der der OGH sich mit der Frage befasst hatte, ob eine Domain, deren Inhalte zeitweise Markenrechte verletzte, zu löschen sei (Beschluss vom 02.10.2007, Az.: 17 Ob 13/07x). Seinerzeit kehrte der OGH von der eigenen Rechtsprechung ab und kam zu dem Schluss, soweit die Nutzung einer Domain nach materiellem Recht nicht gänzlich untersagt werden kann, bestehe in der Regel auch kein Anspruch auf Einwilligung in deren Löschung. Im aktuellen Fall lag die Sache etwas anders:

Der Beklagte, der seit dem Jahr 1999 Inhaber der Domain ist, änderte die Inhalte auf seinem Angebot: er stellte unter der Adresse amade.de ein privates Foto ein und nutzte Subdomains wie golf.amade.at, bike.amade.de und skifahren.amade.at, wobei die Subdomains zu verschiedenen Dienstleistungsangeboten Dritter führten. Die Klägerin, die Teil eines Schikartenverbunds und seit 1998 Inhaberin verschiedener Wortmarken “amadé” ist, sah in der Verlinkung von Dienstleistungsangeboten eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr und damit eine Verletzung ihres Markenrechts. Die Vorinstanzen werteten die Nutzung der Domain in der aktuellen Form allerdings als Freizeitvergnügen; der Beklagte erziele aus der Domain selbst keinen Gewinn. Die Klägerinnen legten Revision zum Obersten Gerichtshof in Österreich ein, der der Klage nun überwiegend stattgab.

Aus Sicht des OGH hat der Beklagte die derzeitige Nutzung der Domain amade.at überwiegend zu unterlassen, da mit der Verlinkung kommerzieller Angebote eine Markenrechtsverletzung verbunden sei. Die Verlinkung als solche ist nicht das Problem, vielmehr ist der Umstand, dass die Marke der Klägerin bereits im Begriff der Domain enthalten ist und diese in Form der Subdomains wiederum als Link genutzt wird, ausschlaggebend. So entstehe der Eindruck, die auf den verlinkten Seiten enthaltenen Angebote stünden in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Markeninhaberin. Die Domain selbst habe kennzeichnende Funktion, die sich nicht nur auf eigene Inhalte auswirkt, sondern auch auf die verlinkten Angebote. Es bestehe auch Verwechslungsgefahr, da bei den beteiligten Verkehrskreisen der Eindruck entstehen könne, die Angebote, die über amade.at erreicht werden, stammen von der Klägerin oder Unternehmen, die mit ihr wirtschaftlich in Verbindung stehen. Die Kennzeichenrechtsverletzung entstehe freilich nur für die Links zu kommerziellen Angeboten; alle anderen Links und die Nutzung der Domain mit diesen Links ist unproblematisch und nicht rechtsverletzend.

So gab der OGH der außerordentlichen Revision teilweise statt, und der Beklagte darf unter der Domain amade.at keine Links zu Angeboten von touristischen Dienstleistungen mehr setzen. Doch muss der Beklagte die Nutzung der Domain und die Verwendung des Kennzeichen “amade” nicht generell unterlassen.

Per E-mail empfehlen:
Artikel teilen:
0
Tags:
Kommentare zu diesem Artikel | Kommentar verfassen
Einen Kommentar hinterlassen

Weitere Artikel zum Thema Markenrecht
20
Apr 2012
zahnwelt-dortmund.de

das OLG sieht genau hin

31
Jan 2012
31
Jan 2012
16
Dez 2011
09
Dez 2011
12
Aug 2011
05
Aug 2011
28
Jul 2011
22
Jul 2011
Domain Check
www. powered by united-domains.de
Abonnieren Sie unseren E-Mail-Newsletter
(Anzeige)
Die neuen Top-Level-Domains (nTLDs) kommen. Domain-Vorbestellung bei united-domains.
Aktuelle Domain-Verkäufe

Der aktuelle Domain-Preisspiegel gibt Ihnen Auskunft ber erziehlte Verkaufspreis einzelner Domains:

Domain-name Jahr Preis
cds.asia201260 EUR
t-shirt.ws201260 EUR
perfection.me2012210 EUR
only2.com2012310 $US
getduilawyers.com201270 EUR
1ive.com2012210 $US
pornsexo.com2012900 $US
Domain Statistiken
.com102.305.439
.de14.954.089
.net14.692.740
.uk10.049.553
.org9.922.308
.info8.350.845
.nl4.886.755
.eu3.596.173
.cn3.360.360
.biz2.220.995
Stand: Ende März 2012
Fans auf Facebook
Twitter-Feeds von domain-recht.de