Lesetipp

Broschüre Domain & Domain Names 2015

Im Mai veröffentlichte »Getting the Deal Through« ein Kompendium zu »Domains und Domain-Recht 2015« mit Informationen zu Domains und Domain-Recht in zehn Ländern. Wir haben uns den Abschnitt für Deutschland näher angeschaut.

Unter dem Titel »Domains & Domain Names 2015« bietet »Getting the Deal Through« unter dem Motto »global questions. local answers« ein rund 60 Seiten dünnes Büchlein an, in dem der aktuelle Stand von Domains und Domain-Recht der Länder Belgien, Bulgarien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Hong Kong, Japan, Türkei, Großbritannien und USA von Fachleuten dargestellt wird. So viel Information von Fachleuten auf engen Raum hat allerdings seinen Preis: das Werk kostet EUR 425,–. Doch wenn die Qualität bei allen Länderinformationen so ist, wie bei der für Deutschland, lohnt sich die Anschaffung für auf dem Feld tätige Anwälte allemal. Wir haben uns nur den Abschnitt für den deutschen Bereich angeschaut, denn den bekommt man sogar gratis; er verdient aber schon wegen seines Inhalts reißenden Absatz.

Für den Abschnitt über das deutsche Domain-Recht zeichnen sowohl Rechtsanwältin Brigitte Joppich (Würzburg) als auch Rechtsanwalt Peter Müller (München) verantwortlich. Rechtsanwalt Müller bietet den Beitrag zum deutschen Recht über seine Webseite zum Herunterladen an. Es handelt sich um eine neunseitige PDF-Datei, in der auf letztlich vier engbedruckten Seiten in 24 Fragen der Stand der deutschen Domain-Verwaltung und des deutschen Domain-Rechts zusammengefasst ist – in englischer Sprache. Angefangen mit der Frage nach der deutschen Domain-Verwaltung und wie man .de-Domains registriert, über vorprozessuale Fragen, Abmahnung und geschützte Rechte, bis hin zu den entstehenden Kosten eines Gerichtsverfahrens. Joppich und Müller schaffen es, die Fragen leicht verständlich und dem begrenzten Raum zum Trotz erstaunlich umfassend und detailreich zu beantworten. Bei Fragen zur Rechtsprechung werden die entscheidenden gerichtlichen Urteile benannt, die bei weitergehenden Fragen, die sich dem Leser stellen, nachgeschlagen werden können.

Als kleines Vademekum können wir die kleine Broschüre empfehlen. Problematisch, aber das liegt in der Natur der Sache, sind einerseits die engen Platzverhältnisse: der Druck ist schon recht klein, dürfte aber NJW-Leser nicht abschrecken; andererseits bietet die englische Sprache sehr spezielle juristische Fachbegriffe, die man erst nachschlagen muss, selbst wenn man sie aus dem Zusammenhang heraus durchaus auch erfassen kann.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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