Buchtipp

Neuauflage des Skriptum Internetrecht

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und zugleich Direktor des dortigen Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), hat sein Standardwerk zum Internetrecht auf den neuesten Stand (April 2015) gebracht. Es steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

Auf diesmal lediglich 566 Seiten (neun weniger als in die Ausgabe vom Oktober 2014) liefert das Werk die gewohnten Inhalte in der bewährten Struktur. Die neun Seiten weniger beruhen unter anderem darauf, dass das Inhaltsverzeichnis gegenüber der vorausgegangenen Ausgabe gestrafft wurde und nicht mehr so detailreich ist. Darüber hinaus fiel im 6. Kapitel (Datenschutzrecht) die Geschichte des Datenschutzrechts weg. Hinzugekommen sind einige gesonderte Ausführungen hinsichtlich der Ermächtigungsgrundlagen zu Einwilligung in Beratung, Information (Werbung) und Marketing. Auch die seit Januar 2015 geltende neue Strafnorm des § 201a StGB zum Schutze der Persönlichkeit hat Eingang gefunden. Sie will das Ansehen einer im höchstpersönlichen Lebensbereich in ihrer Hilflosigkeit abgebildeten Person vor Missbrauch schützen. Prof. Thomas Hoeren sieht diese Norm kritisch und bezeichnet sie als unkonturiert. Selbstverständlich berücksichtigt die neue Ausgabe die neueste Rechtsprechung, die auch Bezug nimmt zu Bildern und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten wie die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.11.2014, Az.: VI ZR 9/14) zum Widerruf der Verbreitung eines Bildes, und die des Landgerichts Heilbronn (Urteil vom 17.02.2015, Az.: I 3 S 19/14) zu Dashcam-Aufnahmen. Darüber hinaus ist die aktuelle Entscheidung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 22.10.2014, Az.: I U 25/14) zur Störerhaftung des Domain-Registrars berücksichtigt, aber nicht vertiefend besprochen.

Das Manuskript steht – wie übrigens auch sämtliche seiner archivierten Vorauflagen – zum kostenlosen Download bereit. Allerdings sollte man nicht vergessen: das Werk mag zwar gratis sein; wem der Inhalt zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, sollte schon die Möglichkeit einer freiwilligen Spende in beliebiger Höhe auf das im Skript angegebene Konto nutzen. Um einer Ausrede vorzubeugen: BIC und IBAN hat Hoeren bereits eingearbeitet. Denn im Fachbuchhandel kosten derartige Werke oft EUR 100,– und mehr; selbst kleine Beträge sind daher nicht nur eine Anerkennung für den Autor, sondern helfen, dass das Skript Internetrecht auch künftig in aktualisierten Auflagen erscheinen kann.

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