Buchtipp

Neuauflage des Skriptum Internetrecht

Prof. Dr. Thomas Hoeren, als Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster einer der renommiertesten IT-Juristen des Landes, hat sein Standardwerk zum Internetrecht auf den neuesten Stand (April 2013) gebracht. Es steht ab sofort zum kostenlosen Herunterladen bereit.

In der aktuellen Version des »Skriptum Internetrecht« finden sich keine großen Änderungen zur Vorausgabe vom Oktober letzten Jahres. Auf 558 Seiten bietet das Werk die gewohnten, gut strukturierten Inhalte im klassischen Aufbau: der beginnt mit der Domain und dem Domain-Recht und führt über Inhalte (Immaterialgüterrecht), Werbung und Marketing (Wettbewerbsrecht), den Kontakt zum Kunden, Vertragsschluss und E-Commerce-Recht bis hin zu den Daten der Kunden (Datenschutzrecht). Abgerundet wird das digitale Buch mit Ausführungen zur Haftung und zur Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet. Die uns aufgefallenen Änderungen sind lediglich Ergänzungen. So findet nun eine neuere Entscheidung des OLG Hamm zur Kennzeichenrechtsverletzung durch Ad-Worts auf Preissuchmaschinen Eingang (Urteil vom 13.9.2012, Az.: I 4 U 71/12), ebenso wie die BGH-Entscheidung zur Haftung von Sharehostern (Urteil vom 12.07.2012, Az.: I ZR 18/11), soweit diese bei Hinweisen auf eine klare Rechtsverletzung durch den Einsatz von Wortfiltern sowie eine nachgelagerte manuelle Überprüfung der ausgefilterten Ergebnisse gleichartigen Rechtsverletzungen entgegenwirken können, was freilich der aktuellen EuGH-Rechtsprechung entgegen steht. Ein kleiner Fehler hat sich eingeschlichen beim Hinweis auf neuere Rechtsprechung des LG Köln zur Haftung des Internetanschluss-Inhabers (Urteil vom 31.10.2012, Az.: 28 O 306/11): Der Inhaber des Internetanschlusses haftet nämlich nach Ansicht des LG Köln erst dann, wenn er die vermutete Täterschaft nicht (!) widerlegen kann und nicht, wie irrtümlich ausgeführt, wenn er sie widerlegen kann. Darüber hinaus finden sich eine Handvoll weiterer Entscheidungen neueren Datums, die den Stand »April 2013q des Skriptum Internetrecht sicherstellen.

Das Manuskript steht – wie übrigens auch sämtliche seiner archivierten Vorauflagen – zum kostenlosen Download bereit. Aber auch hier gilt wie bei allen Vorauflagen: das Werk mag zwar gratis sein; wem der Inhalt zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, sollte schon die Möglichkeit einer freiwilligen Spende in beliebiger Höhe auf das angegebene Konto nutzen. Im Fachbuchhandel kosten derartige Werke rasch EUR 100,– und mehr; selbst kleine Beträge sind daher nicht nur eine Anerkennung für den Autor, sondern helfen, dass das Skript Internetrecht auch künftig in aktualisierten Auflagen erscheinen kann.

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