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Feb 2001
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Abgemahnt

was tun?

von Florian Huber

Haben Sie aufgrund eines Domain-Namens eine Abmahnung erhalten?

Aus juristischer Sicht ist eine Abmahnung ein Schreiben, in dem der Abmahnende dem Abgemahnten zur Kenntnis bringt, dass er von einem Verstoß durch den Abgemahnten gegen Vorschriften des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG), gegen das Markengesetz (MarkenG) oder eines anderen in Betracht kommenden Gesetzes erfahren hat.

Mit der Abmahnung gibt der Abmahnende dem Abgemahnten Gelegenheit, die Angelegenheit außergerichtlich durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beizulegen. Die Abmahnung enthält in der Regel eine Beschreibung des gerügten Verstoßes und gegebenenfalls eine Beschreibung der Rechte des Abmahnenden sowie die Aufforderung an den Abgemahnten, innerhalb einer kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Mit der Abmahnung verbunden ist im Regelfall eine Kostennote des Anwalts. Die Höhe des zu zahlenden Betrags richtet sich nach dem Streitwert. Bei einem (üblichen) Streitwert von DM 100.000 beträgt die Kostenforderung etwa DM 1.800. Aus der Domain wird so ein schnell ein “teurer Spaß”.

Auf eine Abmahnung gibt es folgende drei Reaktionsmöglichkeiten:

Akzeptieren
Sie gehen auf die Forderungen des Abmahnenden ein, Unterzeichnen die Unterlassungserklärung, geben den Domain-Namen frei und begleichen die Kostennote des Anwalts.

Nichtstun
Wenn Sie auf eine Abmahnung überhaupt nicht reagieren, besteht die Gefahr, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung, also eine gerichtliche Entscheidungen gegen Sie erwirkt, was mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist.

Gegenangriff
Falls der Meinung sind, dass die Abmahnung nicht gerechtfertig ist, sollten Sie zum Gegenangriff übergehen, und zwar in Form einer negativen Feststellungsklage.

In jedem Fall sollten sich von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen. Die anwaltliche Erstberatung ist relativ preiswert und kann Ihnen helfen, viel Geld und Nerven zu sparen. Da bei einer Abmahnung im Regelfall Ihnen der Abmahnende eine knappe Frist von nur wenigen Tagen setzt, sollte die erste Kontaktaufnahme mit dem Anwalt am besten telefonisch erfolgen.

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