wenn der Abmahner treuwidrig handelt
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm macht derzeit von sich reden: Ein abmahnendes Unternehmen, das für sich auf der eigenen Webseite reklamiert, dass es selbst vor einer Abmahnung kontaktiert werde, um Anwaltskosten zu sparen, mahnte ab und blieb auf den Anwaltskosten sitzen (Urteil vom 31.01.2012, Az. I-4 U 169/11). Wir haben uns die Entscheidung angesehen.






