Buchtipp

Neuauflage des Skriptum Internetrecht von Thomas Hoeren

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und zugleich Direktor des dortigen Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), hat sein Standardwerk zum Internetrecht auf den neuesten Stand (April 2016) gebracht. Es steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

Auf diesmal 607 Seiten (20 Seiten mehr als in der Ausgabe vom Oktober 2015) liefert das Werk die gewohnten Inhalte in der bewährten Struktur. Das Mehr an Seiten ist in dieser Ausgabe neben den 55 neuen Fußnoten und zwei leeren Blättern, die sich eingeschmuggelt haben, der Datenschutz-Grundverordnung geschuldet. Auf ganzen acht Seiten stellt Prof. Thomas Hoeren leicht verständlich den Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 15. Dezember 2015 vor. Allein wegen dieser Seiten lohnt es sich, die aktualisierte Fassung des Skriptum Internetrecht herunterzuladen. Darüber hinaus widmete sich Hoeren der Zulässigkeit von Adblockern und verweist auf die aktuelle Rechtsprechung aus Hamburg und Stuttgart. Unter dem Kapitel »Internetspezifische Zahlungsmethoden« stieg er diesmal tiefer in den Bitcoin ein und erläutert seine Entstehung, das technische Prinzip, die Funktion und Abwicklung von Bitcoin-Transaktionen sowie die Einschätzung der BaFin über dieses akzeptierte Zahlungsmittel. Ebenfalls Neues gibt es beim Thema E-Contracting. Aufgrund aktueller Entscheidungen wurde die Frage nach dem Umgang mit dem digitalen Nachlass wie einem Facebook-Account relevant (§ 1922 BGB). Daneben findet das virtuelle Hausrecht von Internetseitenbetreibern Erwähnung, sowie Fragestellungen im Zusammenhang mit Maklerangeboten: wann liegt ein verbindliches Angebot vor oder nur eine invitatio ad offerendum (eine Einladung zur Abgabe eines Angebots), und handelt es sich um ein Online-Geschäft mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen, wie zum Beispiel die Aufklärung über das Widerrufsrecht, wenn eine Begehung des Miet- oder Kaufobjekts durchgeführt wurde, aber alles andere online verhandelt wird. Damit und mit weiteren kleinen Straffungen und Korrekturen ist das Skriptum Internetrecht auf den neuesten Stand gebracht.

Das Manuskript steht – wie übrigens auch sämtliche seiner archivierten Vorauflagen – zum kostenlosen Download bereit. Allerdings sollte man nie vergessen: das Werk mag zwar gratis sein; wem der Inhalt zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, sollte schon die Möglichkeit einer freiwilligen Spende in beliebiger Höhe auf das im Skript angegebene Konto nutzen. Um einer Ausrede vorzubeugen: sowohl BIC als auch IBAN hat Hoeren bereits eingearbeitet. Denn im Fachbuchhandel kosten derartige Werke oft deutlich über EUR 100,–; selbst kleine Beträge sind daher nicht nur eine Anerkennung für den Autor, sondern helfen, dass das Skript Internetrecht auch künftig in aktualisierten Auflagen erscheinen kann.

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