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DOMAIN-NEWSLETTER ARTIKEL-ARCHIV


Ausgabe #321: Juli 2006

Marken-Dilemma - steht "Google" vor dem Aus?


Der Suchmaschine Google droht das Aus: Der Erfolg macht die Marke kaputt. Sie droht zum Gattungsbegriff zu mutieren. Dann wäre Google nur noch google. Und nicht erst die erste Marke, die ihre Bedeutung verliert und im allgemeinen Sprachgebrauch für eine Gattung steht.

Viele Marken haben es vor dem Internet vorgemacht: Tempo, Edding oder Spüli sind nur einige der allseits bekannten Namen, die man in der Liste der Marken, die generische Begriffe geworden sind, findet. Bald fügt sich auch Google dazu. Den Anfang macht der Nutzer, der vom "Googeln" spricht. Es folgt der Duden, der den Sprachgebrauch aufgreift und in dessen Online-Ausgabe man diesen Eintrag findet:

"goo|geln [zu: Google® = Name einer Suchmaschine]: Internetrecherchen mithilfe einer Suchmaschine durchführen: ..."

Google wird zum Verb, zu einer Tätigkeit. So wird der allgemeine Sprachgebrauch manifest. Die Marke wird geschwächt und verfällt schließlich. Doch dieses Phänomen weist auch eine rechtliche Komponente auf; § 49 MarkenG regelt den Verfall der Marke und Absatz 2 Nr. 1 bezeichnet diesen Fall: "Die Eintragung einer Marke wird ferner auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, wenn die Marke infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung der Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geworden ist". In § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG findet man eine entsprechende Formulierung als Hinderungsgrund, eine Marke überhaupt anzumelden.

Es liegt also am Markeninhaber, etwas an diesem Verfall zu ändern. Wie er das ändern kann, ist unklar. Der Schutz der Marke erfolgt durch die Unterdrückung ihrer unberechtigten Nutzung durch Dritte. Aber kann der Markeninhaber etwas gegen den allgemeinen Sprachgebrauch unternehmen, oder die redlichen oder ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung von Waren und Dienstleistungen, die rechtlich nicht zu beanstanden sind? Es bleiben alleine Maßnahmen gegen rechtsverletzende Markennutzungen bei zum Beispiel Domain-Registrierungen. Hier muss der Markeninhaber rigoros vorgehen, doch wird er zuletzt auch darüber seine Marken nicht vor der allmählichen Auflösung schützen können, wenn sie so populär ist wie Google.

Das ist die Schattenseite des Erfolgs. Und auch die bietet ihre starke Seite, denn nach wie vor hat etwa Tempo unter den Konkurrenzprodukten einen starken Stand.

Eine Liste von deutschen generischen Marken findet man unter:
> http://snipurl.com/tfht

Eine internationale Liste findet man unter:
> http://snipurl.com/tfhv

Quelle: stuff.co.nz, wikipedia.org, eigene Recherche